was passiert, wenn jemand der Personalausweis abläuft..
und er keinen neuen beantragt.. wei er ihm zu teuer ist .. oder weil er einfach nicht will..
17 Antworten
Bei mir wars so, dass mich irgendwann n Türsteher von ner Disco drauf aufmerksam gemacht hat, als der schon n halbes Jahr abgelaufen war. Ist aber nix passiert, außer dass ich mir halt nen neuen geholt hab.
Dürfte wohl hauptsächlich Probleme geben, wenn du verreisen willst. Ansonsten fällt mir grad nix ein, wo der Perso nicht ein paar Monate abgelaufen sein darf.
Wenn er auch keinen Reisepass besitzt, begeht er damit eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße belegt werden kann.
Denn man ist per Gesetz verpflichtet, einen Ausweis/ Reisepass zu besitzen.
mein ausweis is 2006 abgelaufen, 2009 wurde er mir dann bei einer festnahme von der polizei abgenommen. hab dann einen zettel bekommen auf dem stand, das der ausweis eingezogen wurde. und ich soll mir doch nen neuen machen, blablabla... naja, hab immernoch keinen ausweis. ich werd des öfteren kontrolliert und sag denen dann meine personalien und die geben die dann über funk durch und das wars dann. hab deswegen noch nie ne geldstrafe bekommen und die bullen ham mich schon so oft ohne ausweis angetroffen. hab übrigens auch keine führerschein, also absolut gar nicht, mit dem ich mich auswesen kann und ich werde mir auch keinen neuen ausweis machen lassen
Du bist dazu verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen und musst dich auch selbst rechtzeitig darum kümmern, bei den entsprechenden Behörden einen neuen Perso zu beantrage. Tust du das nicht und hast einen ungültigen Personalausweis infolge des abgelaufenen Datums, kannst du zu einem Bußgeld verdonnert werden. Das sind dann je nach Stadt zwischen 5 und 35 Euro. In den meisten Fällen kannst du aber mit der Kulanz des Sachbearbeiters und Polizisten rechnen und es bleibt bei einer mündlichen Verwarnung.
Du bist verpflichtet, jederzeit einen gültigen Ausweis bei dir zu führen. Kannst du dich bei einer Kontrolle nicht ausweisen, kommt Strafgeld auf dich zu.......
..... und möglicherweise (abhängig von der Situation, besonders, wenn ein Straftatverdacht besteht) erkennungsdienstliche Maßnahmen einschl. vorübergehender Haft