Das kommt ganz auf den Türsteher an. Aus rein rechtlicher Perspektive darf er nur ein offizielles, städtisches Ausweisdokument bzw. ein Bundesdokument akzeptieren. Das wäre ein Personalausweis, ein Reisepass oder ein Führerschein oder ein anderes behördliches Dokument, wie beispielsweise deine Geburtsurkunde. Versuche es doch mit deinem BVG-Schein. Vielleicht zeigt sich der Türsteher ja "gnädig" und lässt sich so rein. Hast du keinen Reisepass?
Grundsätzlich spricht nichts gegen ein freundschaftliches Verhältnis zwischen Schüler und Lehrer. Allerdings sollte man bedenken, dass das Verhältnis Lehrer - Schüler von einer gewissen Abhängigkeit geprägt ist, schließlich ist der Schüler nicht nur Schutzbefohlener seines Lehrers, sondern auch von dessen Beurteilung abhängig. Eine Vermischung von privater und professionell beruflicher Ebene kann da zu Irritationen führen. Für beide Seiten. Nichts desto trotz spricht nichts dagegen, dass man auch nach Abschluss der Schulzeit in einen Austausch tritt, schließlich kann ja durchaus ein berechtigtes Interesse an der anderen Person bestehen.
Zwar kannst du es heute Abend einmal an deiner Poststation versuchen, wenn du Glück hast, wurde es schon abgegeben. Wahrscheinlich aber musst du bis morgen warten und kannst es dann abholen.
Da hast du recht, es sollte im Einleitungssatz heißen: "Die Werbeanzeige..."
Weiterhin könnte Dir folgende Gliederung helfen: Einleitung: Was beschreibst du: Hersteller, Art der Werbung...
- Platzierung
- Anzeigenaufbau
- Zielgruppe und Werbebotschaft
- Bildelemente (Farbe, Logo, Komposition)
- Werbetext (Inhalt, Sprachliche Elemente, Aussage)
- Abschließende Zusammenfassung
Viel Erfolg beim Schreiben!