Was passiert wenn ich ohne TÜV fahre?
Sagen wir mal Mai ist es abgelaufen hab ich bei einem Unfall dann automatisch auf deutsch gesagt die a ... Karte
5 Antworten
man nutze eine Suchmaschine Fahren ohne TÜV: Mögliche Strafe - Hauptuntersuchung 2024
gern geschehen
Nein, natürlich nicht. Allerdings kann folgendes passieren: wenn der Unfall aufgrund eines technischen Versagens an deinem KFZ verursacht wurde, das bei einem TÜV Termin festgestellt hätte werden können (was für ein Satz), dann bist du auf jeden Fall fällig.
Fährst du allerdings z.B. schuldhaft auf, missachtest die Vorfahrt usw. wird das zwar bemängelt, aber hat sonst außer deinem kleinen Bußgeld und der Auflage in 1-2 Wochen den TÜV nachzuholen (was aufgrund des Unfalls wahrscheinlich nicht möglich ist).
Also grundsätzlich ist das Fahren ohne gültige Hauptuntersuchung eine Ordnungswidrigkeiten die ein Bußgeld zur Folge hat. Allerdings erst wenn er 2 Monate abgelaufen ist. Bis 4 Monate sind dann 15 €, bis 8 Monate 25€ und darüber dann 60 € + ein Punkt.
Was nun bei Unfall? Wenn die Polizei dazugerufen wird, könnte die die Ordnungswidrigkeit feststellen usw. Außerdem wird dir dann eine Frist gesetzt die HU nachzuholen oder das Fahrzeug abzumelden.
Und wie sieht es mit der Versicherung aus? Erstmal Entwarnung: Nur weil HU abgelaufen ist, erlischt der Versicherungsschutz nicht. Aber: Wenn dein Fahrzeug Mängel hat, die bei der HU beanstandet worden wären und diese Mängel mitverantwortlich für den Unfall sind, dann hat man grob fahrlässig gehandelt. Und das ist für gewöhnlich nicht abgedeckt, sodass die Versicherung den versicherten in Regress nehmen kann, er also den Schaden durchaus am Ende selbst tragen muss.
Strafrechtlich könnte es dann übrigens auch eine Anzeige aufgrund der groben Fahrlässigkeit geben, z. B. wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Wer ein technisch einwandfreies Fahrzeug mit abgelaufener HU fährt, braucht sich also nur um das Bußgeld sorgen machen.
dann hat man grob fahrlässig gehandelt. Und das ist für gewöhnlich nicht abgedeckt,...
Genau das Gegenteil ist richtig!
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Gemeint ist, dass grobe Fahrlässigkeit zu Regress Ansprüchen der Versicherung führen kann. In der Haftpflicht ist grobe Fahrlässigkeit natürlich mit abgedeckt. Danke für den Einwand.
Wenn du seit Monaten kein TÜV mehr hast und von der Polizei erwischt wirst dann kriegst du Post, dass du innerhalb von in der Regel 1-2 Wochen einen TÜV nachweisen musst. Kannst du das nicht, musst du das Fahrzeug solang abmelden, bis es TÜV bekommt.
Nur weil du kein TÜV hast, bedeutet das nicht, dass du keinen Anspruch mehr bei der Versicherung hast. Du kannst aber definitiv dann damit rechnen, dass die jeden Stein umdrehen werden, um dir wegen dem fehlenden TÜV so wenig wie möglich leisten zu müsen.
Nein, hast Du nicht. Solange das Fahrzeug technisch in einwandfreiem Zustand ist, kein Problem und selbst wenn nicht, muss der Unfall in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Mangel stehen, damit das zum Problem wird.
* worden wären (sie hat ja nicht stattgefunden) 😂