Was passiert, wenn eine interne Stellenausschreibung für eine bestimmte Person zugeschnitten wurde und eine besser qualifizierte Person bewirbt sich?
Welche Erfahrungen hast Du damit gemacht oder was hast Du diesbezüglich erlebt?
13 Stimmen
8 Antworten
Das ist bei uns der Normalfall.
In der Regel ist es so das von vornherein klar ist für wenn die Stelle ist z.b. als Verlängerung oder Festanansellung für die befristeten Mitarbeiter oder für eine Person deren Abteilung aufgelöst wird. Im Hintergrund ist das schon längst geklärt wenn ein Aushang am schwarzen Brett gemacht wird. Man kann sich zwar drauf bewerben aber der Aufwand ist umsonst. Man wird nicht berücksichtigt und bekommt halt irgendwann eine Absage mit Standart Bla bla bla.
Es ist extrem ärgerlich für alle die aus welchem Grund auch immer etwas anderes machen möchten, die Abteilung wechseln möchten oder sich beruflich innerhalb der Firma verändern wollen. Da es diese Möglichkeit nur in der Theorie gibt.
Wir sind eine größere Firma mit mehreren Werken und Abteilungen in der selben Stadt.
So was ist meist rein Pro-Forma und dann bekommt am Ende doch derjenige den Posten, der ihn vorher indirekt schon zugesagt bekam. Diese Ausschreibungen erfolgen nur noch aus dem Grund, damit sich niemand beklagen kann von wegen Gleichberechtigung, Vetterleswirtschaft und so weiter. Es mag auch Ausnahmen geben, wenn da wirklich zwei Welten dazwischen liegen - aber das ist selten.
Ich habe die von dir geschilderte Situation bei meinem alten Arbeitgeber erlebt, als vor einigen Jahren ein neuer Redaktionsleiter gesucht wurde. Es war uns allen und auch den Chefs immer klar, dass der bisherige langjährige Stellvertreter - ein fähiger und sympathischer Mann - den Posten kriegt ... der jedoch rein formal wie jede Stelle ausgeschrieben wurde. Als sich dann von einem größeren Medium kommend tatsächlich jemand für die Stelle bewarb, änderte das nichts an der Sachlage. Der bisherige Stellvertreter wurde Redaktionsleiter.
am ende entscheidet das unternehmen und vergibt die stelle eben wie geplant. nur wenn es eklatante unterschiede bei den qualifiaktionen gibt, kann der bewerber oder der betriebsrat (falls vorhanden) gegen die stellenbesetzung klagen.
man beruft sich immer auf das recht des unternehmers, personal nach eigenen grundsätzen aussuchen zu können. nur im öffentlichen dienst geht das ganz anders, da zählt oft das parteibuch oder "vitamin b"
Man kann die Person, die am im Auge hatte nehmen oder genauso auch die, die bessere Qualifikationen hat. Letztendlich ist da immer abhängig von er jeweils vorliegenden detaillierten Situation.
Jedenfalls in den meisten Fällen , ich habe aber auch schon das Gegenteil erlebt !