Was passiert bei 4 mal schwarzfahren?
Eine Freundin von mir wurde heute das 4. Mal erwischt und ist richtig fertig deshalb. Ihre Eltern geben ihr kein Geld fürs Ticket und ne schülerkarte hat sie auch nicht. Meine Frage ist nun kann sich das auf irgendwas negativ auswirken?
6 Antworten
Woher willst Du wissen, ob die Eltern der Freundin Ihr nicht doch für die Fahrkarte geben und Sie das Geld für andere Dinge ausgibt? Wenn dem wirklich so ist, machen sich die Eltern strafbar.
Ich kenne sie sehr gut und sie ich weiß dass sie mich nicht anlügt.
Das führt zu einer Anzeige und schlimmstenfalls zu einer Gefängnisstrafe.
http://www.schwarzfahren-berlin.de/
Warum bekommst sie denn kein Geld von ihren Eltern?
find ich auch aber naja man kann denen nicht recht machen sie hat versucht
Dann sollten eigentlich die Eltern die Strafe auf sich nehmen. Leider geht das nicht.
Das sie kein Geld von ihren Eltern bekommt, ist kein Grund Straftaten in Form von Leistungserschleichung nach § 265a StGB zu begehen.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__265a.html
Eventuell kann die Strafe hier nach § 17 StGB ( Verbotsirrtum ) entfallen. Das ist aber nicht sehr erfolgsversprechend.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__17.html
Jede Schwarzfahrt kann von den Verkehrsbetrieben angezeigt werden. Auch die Erste. An sich ist eine Schwarzfahrt eine eher harmlose Straftat.
Wenn man aber innerhalb eines kurzen Zeitraums ( juristisch gesehen bis zu 2 Jahre ) gleich 4 mal schwarz fährt, kommt das nicht gut.
War die Täterin bei den Taten unter 18 Jahre alt, wird Jugendstrafrecht angewandt. Das ist bei Ersttätern, bzw. bei harmloseren Straftaten nicht auf Bestrafung ausgelegt, sondern auf Erziehung.
Wenn die Täterin bei den Taten unter 18 Jahren alt war, sonst nicht weiter vorbestraft ist und geständig ist, halte ich hier Jugendarrest dennoch nicht für ausgeschlossen.
Im Jugendrecht ist das immer etwas schwierig. Es könnten 50 Sozialstunden plus eine gerichtliche Verwarnung ausgesprochen werden oder auch eine Woche Jugendarrest plus 30 Sozialstunden.
Wenn die Täterin bei den Taten mindestens 18 Jahre bis 20 Jahre alt war, kann auch das Erwachsenenstrafrecht angewandt werden. Ab einem Alter von 21 Jahren muss es angewandt werden.
Hier käme dann wohl eine kleinere Geldstrafe in Betracht.
Das 4.Mal in einem Verkehrsverbund bzw.Bahn innerhalb eines Jahres führt in der Regel zu einer Anzeige bei der Polizei.Eine Gerichtsverhandlung und eine Geldstrafe oder ein Strafbefehl ist nicht unwahrscheinlich.Kann die Geldstrafe nicht bezahlt werden,kann bei Jugendlichen auch Sozialstunden verhängt werden.LG
Wie kommst du auf die These: viermal schwarzfahren innerhalb von 12 Monaten = Anzeige?
Ein Verkehrsunternehmen kann jede Schwarzfahrt anzeigen. Auch die Erste.
Wenn man eine verhängte Geldstrafe nicht bezahlen kann, dann muss man bei der Staatsanwaltschaft die Umwandlung in Arbeitsstunden beantragen.
Es gibt interne Richtlinen.Ich hab Gute Kontakte zur Dienstleistungsfirma für den RMV ! Du hast damit dennoch nicht Unrecht,aus Opportunitätsgründen,wird beim 1.und zweiten Mal grundsätzlich nur das erhöhte Beförderungsentgelt erhoben und auf eine Anzeige zur Strafverfolgung verzichtet.
Bei Gericht wird man versuchen,schon die Situation klar zu machen,bzw.die wird abgefragt,so das es zur Verurteilung zu Sozialstunden kommt und nicht zu Geldstrafe.Bei schlechter Verteidigung,muß man es so machen wie Du schreibst.
Ich glaub eher, da ist das Problem: warum geben die Eltern kein Geld fürs Ticket? Soll se loofen? Da ist doch was faul. Vermutlich kommt jetzt irgendwas von der Staatsanwaltschaft, n Schreiben, irgend ne Ersatzstrafe mit n paar Sozialstunden. Also sie soll sich jetzt nicht gross aufregen.
Aber frag sie ma warum sie kein Ticket Geld kriegt. Das ist doch der Punkt.
Weil ihre Eltern das 'unnötig' finden