Diese verdammten.....
Entschuldige, aber kaum etwas regt mich mehr auf als das Thema P-Konten und Banken.
Ich kenne mich da wie kein Zweiter aus. Glasklare Sache: Keine Pfändung = Volle Verfügbarkeit.
Deine Bank macht sich hier der Untreue nach § 266 StGB strafbar. Ohne den vorliegen einer Pfändung besteht keine Grundlage Geld zurück zu halten.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266.html
Ein eingeschränkter Freibetrag gilt nur, wenn auch Pfändungen vorliegen.
Geh zu deiner Bank persönlich hin und verlang beharrlich die Auszahlung des von dir geforderten Betrags. Fordere unbedingt weiter, dass man sämtliche Sperren von deinem Konto raus nehmen soll, weil du keine Pfändungen hast.
Wenn die sagen:
"Das können wir nicht entscheiden, dass macht die Pfändungsabteilung." Dann sagst du: "Dann rufen Sie die gefälligst an. In 20 Minuten habe ich mein Geld, sonst gibt es Theater."
Ansonsten geh möglichst am selben Tag zum Amtsgericht und dort zur Vollstreckungsabteilung. ( Vollstreckungsgericht )
Nimm aber unbedingt deinen Personalausweis und deinen P-Konto Vertrag mit und sag den dortigen Rechtspflegern, dass man dir kein Geld auszahlt, dein Konto einschränkt, obwohl du keinerlei Pfändung auf selbigen hast.
Die Rechtspfleger stehen rechtlich über den Banken und machen den Clowns dann ganz schnell per Telefon, Fax, E-Mail und ähnlichen Druck. Das ist für dich kostenlos.