Diese verdammten.....

Entschuldige, aber kaum etwas regt mich mehr auf als das Thema P-Konten und Banken.

Ich kenne mich da wie kein Zweiter aus. Glasklare Sache:  Keine Pfändung = Volle Verfügbarkeit.

Deine Bank macht sich hier der Untreue nach § 266 StGB strafbar. Ohne den vorliegen einer Pfändung besteht keine Grundlage Geld zurück zu halten.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266.html

Ein eingeschränkter Freibetrag gilt nur, wenn auch Pfändungen vorliegen.

Geh zu deiner Bank persönlich hin und verlang beharrlich die Auszahlung des von dir geforderten Betrags. Fordere unbedingt weiter, dass man sämtliche Sperren von deinem Konto raus nehmen soll, weil du keine Pfändungen hast.

Wenn die sagen:

"Das können wir nicht entscheiden, dass macht die Pfändungsabteilung." Dann sagst du:  "Dann rufen Sie die gefälligst an. In 20 Minuten habe ich mein Geld, sonst gibt es Theater." 

Ansonsten geh möglichst am selben Tag zum Amtsgericht und dort zur Vollstreckungsabteilung. ( Vollstreckungsgericht )

Nimm aber unbedingt deinen Personalausweis und deinen P-Konto Vertrag mit und sag den dortigen Rechtspflegern, dass man dir kein Geld auszahlt, dein Konto einschränkt, obwohl du keinerlei Pfändung auf selbigen hast.

Die Rechtspfleger stehen rechtlich über den Banken und machen den Clowns dann ganz schnell per Telefon, Fax, E-Mail und ähnlichen Druck. Das ist für dich kostenlos.

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Du musst bis 18.02.2016, 23:59:59 Uhr Einspruch einlegen, wenn du mit dem Strafbefehl nicht einverstanden bist.

Das geht auch über den Gerichtsbriefkasten. ( auch Nachtbriefkasten genannt )

Der Einspruch muss also spätestens 2 Wochen nach Zustellung eines Strafbefehls erfolgen. § 410 StPO . Es reicht nicht aus, einen Brief erst am 18.02.2016 bei der Post abzugeben. 

Der Einspruch muss bis zum 18.02.2016 beim Gericht eingegangen sein.

http://dejure.org/gesetze/StPO/410.html

Ansonsten wird der Strafbefehl rechtskräftig und gilt wie ein Urteil. Legst du Einspruch ein, so kommt es zu einer mündlichen Gerichtsverhandlung.

Hier kann die Strafe, die aus dem Strafbefehl hervor geht, auch strenger ausfallen. Dagegen kannst du aber wieder Rechtsmittel einlegen.

Wenn du dich im Recht wähnst, würde ich bis zum erbrechen Rechtsmittel einlegen. Gerade bei Staatsbediensteten wie Polizisten, die generell vom Staat gerne mal gedeckt werden.

Das siehst du auch an der Antwort des Amateur Polizisten "Doctor" .

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Würden Religionen abgeschafft werden, wäre dies wie die Neuentstehung der Menschheit.

Die unendliche Dummheit selbiger würde dadurch aber nicht enden.

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Du bist eine der wenigen Gründe weiter an die verwahrloste Menschheit zu glauben.

Weil sie krank sind und sich von endhohlen Gossenkindern wie Dagi Bee, Bibi und Konsorten manipulieren lassen.

Zuviel Schminke vermummt das eigentliche Gesicht und ist somit asozial.

Dazu ein Witz:

Stark geschminkte Chantal fragt Anwalt:  "Findest du mich schön?"

Anwalt:  "Deine Schminke ist schön. Aber ob du schön bist, kann ich ja nicht sehen....."

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Ich habe das jetzt gerade erst durch deine Frage gelesen. So krank geht es wirklich nur in Deutschland zu.

Und alle schimpfen auf die Flüchtlinge. Deutschland ist das asozialste Land überhaupt.

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Wenn du etwas für 680 € erfolgreich verkaufst, berechnet Ebay dafür 10 % Verkaufsgebühren. Hier also 68 € .

Diese werden später per Lastschrift von deinem Bankkonto oder von deinem PayPal Konto abgezogen.

Rechtzeitig vor der Abbuchung bekommst du von Ebay darüber Nachrichten per Ebay Mail auf deinem Account und per E-Mail.

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Du hast ab dem du 18 Jahre alt bist sowieso das Recht auszuziehen, wo hin immer du das möchtest. Dazu braucht es keine Begründung oder Erlaubnis.

Wenn du jedoch Alg 2 ( Hartz 4 ) über das Jobcenter beziehen möchtest, musst du dir vorher eine Wohnung und deren Kosten genehmigen lassen.

Sprich bitte mal beim Jobcenter und am besten bei einer sozialen Organisation wie der AWO vor. Die helfen jeden in jeder Lage und beraten dich kostenlos.

Vielleicht steht dir ja Alg 2 als Zuschuss, Bafög, Wohngeld oder ähnliches zu.

Deinen Vater solltest du nach deinen Auszug wegen Beleidigung nach § 185 StGB oder Nötigung nach § 240 StGB anzeigen.

Was ist dein Vater nur für ein Minusmensch? Du solltest jetzt schon verinnerlichen, dass du dich nie wieder mit ihn versöhnst. Auch wenn er alt und weinerlich wirken sollte.

Vergiss nie, wie sehr du mal unter ihn gelitten hast.

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Avira oder Avast.

Auf keinen Fall McAffee. Die spamen einen täglich mit Werbung zu, dass du verrückt wirst.

Ich nutze Avira seit 3,5 Jahren und bin sehr zufrieden. Ab und an kommt da auch reißerische, dümmliche Werbung nach dem Motto:

"Eine nie gekannte Bedrohung zerstört ihre Daten in 15 Tagen. Bitte kaufen Sie jetzt unser Vollprogramm." Oder so ähnlich. Über den Mist muss man halt stehen.

Der Schutz jedenfalls ist sehr gut.

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Kennzeichenmissbrauch nach § 22 StVG trifft hier nicht zu, da dein Kfz ursprünglich für ein Kennzeichen zugelassen war.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/\_\_22.html

Wegen der Urkundenfälschung kommt § 267 StGB in Betracht. Wenn du nicht weiter vorbestraft und geständig bist, wird sicher eine kleinere Geldstrafe dabei raus kommen.

Eventuell wird ein Strafbefehl erlassen.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/\_\_267.html

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Umgehend Widerspruch und Überprüfungsantrag beim Jobcenter einlegen. Man kann beide gleich begründen. 

Wichtig ist jedoch, dass man in beiden Anträgen schreibt, dass beide jeweils seperat voneinander bearbeitet werden sollen.

Zudem wäre hier die Einlegung eines Antrags auf Einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht zu empfehlen. Das ist kostenlos, ohne Anwaltszwang, oft in maximal 8 Wochen, bei richtig wichtigen Sachen auch wesentlich schneller entschieden und bei einer Ablehnung kostet es nichts.

Wie kam es überhaupt dazu, dass ernsthaft 4 Personen in einer 1 Raumwohnung untergekommen sind? Das ist doch krank.

Wie hoch ist die Kaltmiete und wie hoch sind die Nebenkosten mit Heizkosten bei der neuen Wohnung?

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Du bist einfach angestresst von denen und ihren bestimmt oft kindischen/primitiven Verhalten.

Überleg dir ganz genau, wer von den Clowns wirklich als dein Freund zählen kann. Wer ist gegenüber dir loyal, nicht hinterfo..ig, ehrlich, verlässlich, steht zu dir usw. und wer nicht.

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Wird von den Gläubigern so entschieden. Eine Bank darf dies nicht eigenmächtig veranlassen.

Wichtig ist, dass du gerade nicht verspätet über Guthaben verfügen musst. Geht Guthaben auf einem gepfändeten P-Konto ein, muss dieses umgehend freigegeben werden, wenn der Freibetrag noch nicht ausgeschöpft wurde.

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Trotz BtmG (fallen gelassen) zur Polizei?

Hallo zusammen ich (17) habe vor 3 monaten eine Anzeige wegen verstoß gegen das BtmG bekommen. Im Brief der Staatsanwaltschaft steht nun dass das Verfahren nach §170 abs. 2 StPO eingestellt wurde. Meine frage ist nun ob ich trotz dieser fallengelassenen Anzeige in den mittleren Polizeivolzugsdienst kann. Vielen Dank im Voraus

(§ 170 Abs. 2 StPO – Einstellung des Verfahrens mangels hinreichendem Tatverdacht

Ermittlungsverfahren werden immer dann eingeleitet, wenn es den Anfangsverdacht dafür gibt, dass eine Straftat begangen wurde. Zumeist ist Auslöser für ein Ermittlungsverfahren eine Strafanzeige oder ein Strafantrag. Im Ermittlungsverfahren wird geklärt, ob tatsächlich eine Straftat begangen wurde und ob ein konkreter Täter ermittelt werden kann, dem die Tat in einem gerichtlichen Verfahren (Hauptverhandlung) nachgewiesen werden kann. Ist das der Fall, hat der Staatsanwalt verschiedene Möglichkeiten, das Verfahren fortzuführen, der gesetzliche Regelfall ist die Erhebung einer Anklage (tatsächlich werden die meisten Verfahren mittels Strafbefehl erledigt, daneben gibt es noch weitere Einstellungsmöglichkeiten). Ist allerdings das Gegenteil der Fall, muss das Strafverfahren gleichwohl beendet werden. Das sind die Fälle, in denen entweder

schon keine Straftat begangen wurde,
zwar eine Straftat begangen wurde, aber kein Täter ermittelt werden konnte,
es eine Straftat und einen Beschuldigten gab, diesem aber die Tat nicht hinreichend nachgewiesen werden konnte (zum Beispiel, weil die Beweise nicht ausreichen), oder
es eine Straftat und einen Beschuldigten gab, aber Prozesshindernisse einer Verurteilung im Wege stehen (zum Beispiel die Verjährung der Straftat, ein fehlender Strafantrag bei absoluten Antragsdelikten).

In den genannten Fällen wird der Staatsanwalt (bzw. der Amtsanwalt) das Ermittlungsverfahren „mangels hinreichendem Tatverdacht“ gem. § 170 Abs. StPO einstellen. Die Ermittlungen sind damit beendet, die Akte wird geschlossen.)

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Absolut großartig. Die Einstellung nach § 170, Absatz 2 StPO kann man auch so übersetzen:  Unschuld.

Selbstverständlich kannst du jetzt weiter alle Berufe in Deutschland ausüben/erlernen. Die Sache steht nur in den Polizeiakten, dein Führungszeugnis bleibt ohne Eintrag und somit perfekt.

Lass aber gottverdammt die Finger von Drogen und begehe auch sonst keine Straftaten.

Frage:  Was machst du 2 Uhr früh an einer roten Ampel? Antworte ehrlich.

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