Was nun?
Hallo liebe Gemeinde,
ich habe folgendes Problem.
In der Küche von jemand bekanntem ist an einem Hängeschrank die Rückwand aufgequollen und nass. Es riecht relativ streng und den Schrank kann man zum Lebensmittel lagern nicht benutzen da Schimmel ja nicht wirklich gesund und appetitlich ist. Vereinzelt sind auch schwarze Püncktchen (vermutlich Schimmel) zu sehen,
Der Vermieter meint es sei kein Schimmel. Es gibt aber wohl mal eine neue Rückwand mehr aber auch nicht.
Was nun? Wie sieht es mit Mietminderung aus? Wer würde ein Gutachten zahlen das Bestätigt das es doch Schimmel ist und was würdet ihr machen?
Er/sie/es findet es nämlich echt eckelig in einer Küche mit Schimmel zu Kochen zudem ist das auch wie bereits erwähnt nicht gerade gesund!
Vielen Dank für eure Hilfe schonmal im vorraus!
3 Antworten
Ja, mit Schimmel in der Küche möchte man natürlich nicht kochen... Bevor Du ein teures Gutachten beauftragst, kannst Du auch selbst einen Schimmel-Test durchführen - entweder einen mit Selbstauswertung (Raumluft) oder einen mit anschließender Auswertung im Fachlabor (Raumluft und/oder Oberfläche). Damit hast Du ein klareres Bild und kannst den Vermieter auch damit konfrontieren. Wenn Du dazu noch weitere Infos brauchst, komm gern auf uns zu.
Viele Grüße
Dein IVARIO-TEam
Kommt ganz darauf an, wo der Schimmel herkommt. Schimmel entsteht nur bei genügend dauerhafter Feuchtigkeit. Hängt der Schrank neben dem Herd, kann das gut Kondenswasser vom Kochen sein. Oder vielleicht hat der Kollege seine Kartoffeln drin gelagert und sind die dort verrottet. Das ist dann das Problem des Mieters.
Kommt die Feuchtigkeit aus der Wand, z. B. durch ein defektes Wasserrohr, oder von außen eindringendes Regenwasser, ist das das Problem des Vermieters. Dann hat der Mieter gewisse Rechte. Mietminderung, Kosten für Gutachter und Schimmelbeseitigung, etc. Sollte die Feuchtigkeit von außen oder aus der Wand kommen, sollte dein Bekannter den Vermieter auffordern, die Ursache und den Schimmel zu beseitigen. Und für den beschädigten Hängeschrank finanziellen Ersatz zu leisten. Je nach Ursache des Schadens kann es sein, dass die Gebäudeversicherung des Vermieters den Schaden bezahlt. Dafür setzt man eine Frist, verschickt den Brief per Einwurfeinschreiben an den Vermieter und wenn sich nichts tut, wendet man sich an den Anwalt seines Vertrauens, oder den Mieterschutzbund.
Und ja, Schimmel in der Küche ist nicht gesund.
Zunächst einmal muss die Ursache gefunden werden: Entweder Baumängel oder Heiz- u. Lüftungsmängel.
Es zahlt immer der Verursacher, auch das Gutachten. Der Vermieter muss nachweisen, dass seine Mietsache frei von Mängeln ist.
Das ist doch keine Souterrainwohnung, oder?