Was muss ich nach der Unternhemensgründung beachten?

6 Antworten

1) ja, oder durch Eintragung

2 ) Zwangsmitglied bei der IHK oder HWK. Bei geringen Gewinnen müssen keine Beiträge gezahlt werden . Berufsgenossenschaft anmelden ja, aber meines Wissens Beiträge nur wenn man Angestellte hat

3 ) Einnahme Überschussrechnung, doppelte Buchführung keine Pflicht

Hallo Ditocho

Ja, soweit alles richtig. 😊🙏

1) Genau, nur Einzelunternehmen reicht vollkommen

2) Ja, aber die Berufsgenossenschaft meldet sich bei Dir, denen antwortest Du, dass Du ganz allein arbeitest

3) GuV machen nur Kapitalgesellschaften. Dein Einzelunternehmen ist eine Personengesellschaft, die brauchen eine EÜR, dieses Formular findest Du in Elster, und kannst Du in Excel alles ausrechnen. Du kannst die Kontoauszüge runterladen als .csv und in Excel importieren. Dann eine Spalte mit "Typ" des Kostenpunkt, und du kannst schön filtern.

4) Genau, am Ende des Jahres die Jahresabschlüsse, genau.

Hier noch mein Standard Text:

Ein Einzelunternehmen kannst Du beim Gewerbeamt anmelden.

Anschließend musst Du für das Finanzamt den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" abgeben, das geht über die Elster Webseite. Es wird kein Brief mehr verschickt, Du musst von Dir aus auf Elster gehen und den Fragebogen absenden, kannst Du direkt 1 Tag nach der Anmeldung im Gewerbeamt tun. Erst danach bekommst Du Deine gewerbliche Steuernummer, die Du ja brauchst um Rechnungen zu schreiben. Beim Fragebogen kannst Du auch die "Kleinunternehmerregelung" beantragen wenn Du unter 22.000 EUR Umsatz bleibst. Dann darfst Du alle Deine Belege und Rechnungen ohne Umsatzsteuer buchen.

Wenn Du im Nebenberuf gründest, musst Du Deinen Arbeitgeber informieren über Deine Tätigkeit, der darf aber nicht Nein sagen, solange Du nicht übermüdet zur Arbeit kommst oder in Konkurrenz gehst.

Es ist sehr empfehlenswert, ein Gewerbliches Konto zu eröffnen, auch wenn es keine Pflicht ist, bei Einzelunternehmen / GbRs.

Dein Krankenversicherungs-Status ändert sich von "gesetzlich versichert" in "privat oder freiwillig gesetzlich" nur dann, wenn Du im Gewerbe mehr verdienst, als im Angestelltenverhältnis. oder wenn Du mehr als 20 Stunden pro Woche im Gewerbe arbeitest. Solange Du eindeutig mehr als Angestellter weiter arbeitest und verdienst, bleibt alles unverändert. Wenn der Versicherungsstatus sich ändert, empfehle ich, sich freiwillig gesetzlich zu versichern.

Nach der Gründung melden sich bei Dir ggf. noch die IHK (oder HWK), die GEZ, die Berufsgenossenschaft, wo Du Dich ggf. dann anmelden musst.

Als Einzelunternehmer oder GbR bist Du verpflichtet "einfache Buchhaltung" zu führen, das beinhaltet eine Liste mit allen Deinen Einnahmen und allen Ausgaben. Das kann man theoretisch sogar in einem guten Excel Sheet machen. Schöner und Professioneller ist aber eine Buchhaltungssoftware wie Sevdesk oder Lexware.

Beachte, dass Du rechtskonforme Rechnungen (oder Quittungen) ausstellen musst: https://qonto.com/de/blog/business/rechnungsstellung/quittung-oder-rechnung-kleinunternehmer

Insbesondere wenn man keine Kleinunternehmerregelung hat, ist es mit einer Buchhaltungssoftware viel einfacher die Umsatzsteuer-Voranmeldung direkt aus der Software ans Finanzamt zu senden.

Am Ende jeden Jahres musst Du über Elster folgende Erklärungen ans Finanzamt senden:

  • Die EÜR - Einnahmenüberschussrechnung (kannst Du googeln)
  • Eine Umsatzsteuererklärung (entfällt ab 2024 für Einzelunternehmen mit Kleinunternehmerregelung)
  • Deine Einkommensteuererklärung mit Anlage G (die den Gewinn aus der EÜR enthält)
  • Gewerbesteuererklärung ist notwendig ab >24.500 EUR Gewinn
- Ich gründe alleine und habe keine Mitarbeiter

Mit mehreren Personen ein Unternehmen starten würde auch bedeuten, dass es eine Gesellschaft ist und du einen Gesellschaftervertrag brauchst.

Es spielt keine Rolle, ob du Mitarbeiter hast oder nicht.

1. Soweit ich weiß bin ich erstmal bis zu einer Grenze nur ein Einzelunternehmen 

Wenn du ein Gewerbe alleine anmeldest, bist du Einzelunternehmer. Das ändert sich auch nicht durch irgendwelche Grenzen.

Eingetragener Kaufmann bist du, wenn du im Handelsregister eingetragen bist. Unabhängig von irgendwelchen Grenzen.

Viel wichtiger ist, was du vor einer Gewerbeanmeldung beachten musst!

Vor allem anderen solltest du einmal den Geschäftszweck deiner Unternehmung beschreiben. Danach wirst du auch bei der Gewerbeanmeldung gefragt.

  • Womit willst du Geld verdienen?
  • z.B. mit Handel oder Dienstleistungen?

Nach der Gewerbeanmeldung erhältst du Post vom Finanzamt.

Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft:

Wer ein neues Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden.

Die Meldepflicht gilt auch für Unternehmen ohne Beschäftigte.

Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer:

Für die IHK Mitgliedschaft ist zum einem ein fixer Grundbeitrag fällig: Für Kleingewerbetreibende beginnt dieser zwischen 30 € und 75 €.

1. Soweit ich weiß bin ich erstmal bis zu einer Grenze nur ein Einzelunternehmen ohne e.K. oder?

Ja. Wobei es keine in Stein gemeißelte Grenze gibt, ist man mit 15.000 € Jahresumsatz nicht darüber.

2. Muss ich mich bei der Berufsgenossenschaft anmelden und beim IHK, bzw muss ich Beiträgezahlen? Weil bin ja eigentlich ein Kleingewerbe

Grds. nicht unter 5.200 € Gewinn im Jahr. Kann noch weitere Ausnahmen geben. Die IHK bekommt über das Finanzamt und dem Gewerbeamt von dir mit.

3. Ich muss nur am Ende des Jahres eine Gewinn Verlust Rechnung machen ohne eine richtige Buchhaltung oder?

EÜR, GuV ist eine Sache von Kaufleuten. Du soltest schon laufende Aufzeichnungen über deine Einnahmen und Ausgaben führen (umsatzsteuerlich erforderlich, auch als kleinunternehmer). Auch als jemand der nur eine EÜR abgibt. Buchen musst du aber nicht, das ist richtig.

4. Nur am Ende des Jahres wird doch nur eine Steuererklärung abgeben oder? Oder muss ich noch andere Nachweise einreichen?

EÜR und Erklärung, sonst nix bei den Umsätzen.

Bei Gründung aber auch noch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einmalig übermitteln.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im Studium zum Dipl.-Finanzwirt: deshalb auch ohne Gewähr!