Was meinen die mit der Hochschulzulassungsberechtigung?

Hochschulzulassungsberechtigung  - (Schule, Ausbildung und Studium, Studium)

3 Antworten

Hallo Betuelay,

das ist ganz eindeutig: Hochschulzugangsberechtigungn ist das Abi-Zeugnis. Du hast offensichtlich eine Kopie eingereicht, die aber nicht beglaubigt war.

Vorschlag: Originalzeugnisse gibt man nicht aus der Hand. Neue Kopie anfertigen, mit Original und Kopie zur vorher besuchten Schule gehen und beglaubigen lassen (Beglaubigungsvermerk, Dienstsiegel, Unterschrift der Schulleitung), bei der Uni einreichen.

Du kannst die Beglaubigung auch von einer anderen siegelführenden Stelle bekommen, musst aber dann mit Gebühren rechnen (Statdverwaltung, Pfarramt, Notar).

Dort steht doch, sie benötigen eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses, Du hast aber bisher nur eine einfache Kopie eingereicht.

Normalerweise bekommst Du von der Schule zwei Ausfertigungen des Abiturzeugnisses, einmal das Original und eine beglaubigte Kopie. Letztere musst Du (direkt - nicht noch einmal kopieren!) zur Hochschule/Universität schicken.

Solltest Du keine beglaubigte Kopie des Zeugnisses haben, kannst Du Dir entweder ...

  1. ... von der Schule, an der Du die Abiturprüfung abgelegt hast, eine ausstellen lassen, oder ...
  2. ... mit dem Originalzeugnis zu Deiner Gemeinde-/Bezirksverwaltung gehen und Dir eine beglaubigte Kopie erstellen lassen. (Oder gleich mit Original und einfacher Kopie dorthin gehen und die Kopie beglaubigen lassen. Frag am besten vorher nach, wie sie es handhaben.) Dafür wird allerdings eine gewisse Verwaltungsgebühr fällig.

Doch, das ist gemeint.

Es steht doch da: Du hast nur eine einfache Kopie geschickt. Sie brauchen aber eine beglaubigte.