Was macht man, wenn eine fremde Person ihr Fahrrad in unserem Hausflur abstellt und der Vermieter nichts unternimmt?

4 Antworten

Erstmal ein Bild machen. Dann (wenn du die Möglichkeit hast) dir notieren, wann es da genau immer steht. Wenn es länger als eine Woche dort steht, würde ich mal mit denn Chef der Person sprechen, ob er das Fahrrad nicht wo anders (wo es immer noch sicher steht) hinstellen könnte.

Wenn dann immer noch nichts passiert, würde ich es mit einer Kette sichern (damit er es nicht vorher wegstellen könnte) und due Polizei dazu ziehen. Es ist, wenn ich mich nicht verlesen habe, ein Hausflur und dort dürfen nur Fahrzeuge von Mietern stehen, wenn diese ihren Vermieter um Erlaubnis gefragt haben.

Ich weiß, es klingt gemein aber manchmal muss man auich mal unfähr für andere sein.

Was kann ich tun?

Nichts.

Wenn Du einen Schaden geltend machen willst, dann tu das gegenüber dem Fahrradinhaber, durch welchen Dein Rad beschädigt wurde, ansonsten kannst Du nichts tun.

Ein Vermieter kann durchaus auch zulassen, dass im Hausflur Fahrräder abgestellt werden, auch von Mitarbeitern eines Mieters.

Man könnte das Abstellen von Fahrrädern im Ganzen in Frage stellen, wenn aus ordnungspolizeilicher Sicht dadurch eventuelle Fluchtwege verstellt würden. Aber dann kannst Du Deines auch nicht mehr dort abstellen.


Schnuffel788 
Beitragsersteller
 20.01.2020, 16:54

Das ist mir aber neu, dass ein Nichtmieter die gleichen Rechte hat, wie ein Mieter!

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feinerle  20.01.2020, 17:55
@Schnuffel788

Es geht nicht um Nichtmieter und Mieter.

Es geht nicht auch nicht um Rechte.

Zudem, wer welches Recht hat, entscheidet hierbei zudem ein Mietvertrag nur sehr begrenzt und so viel Nichtmieter ist der gar nicht. Es gäbe da durchaus Steigerungsstufen.

Also der kommt nicht einfach so vorbei, stellt sein Rad rein, geht gegenüber zur ÖPNV Haltestelle und fährt weiter, das ist der klassische Nichtmieter.

Der arbeitet beim Laden im EG, ja?

Und der Mieter - der Ladenbetreiber - der wird dulden - zumindest stillschweigend dulden - dass sein Mitarbeiter seinen Drahtesel in den Hausgang stellt.

Nunja, das darf der Mieter im EG durchaus.

Also wäre der Radabsteller zumindest zunächst einmal als bedingt berechtigt anzusehen, der hat ja das Ok eines Mieters.

Wenn Du einen Gast empfängst und der kommt mit dem Rad und Du meinst, der kann schnell mal seine Mühle neben Deine stellen, während er Dein Bier wegtrinkt, ginge das ja schließlich auch.

Es sei denn, eine Stufe hoch, der Vermieter sagt, das darf nur der, der wirklich seine Unterschrift auf einem Mietvertrag hat oder dauerhaft dort wohnt, also Du oder der Ladenbesitzer im EG persönlich, jdoch dann dessen Mitarbeiter aber dann auch Dein Gast jeweils nicht.

Das ist jedoch dem Vermieter zu überlassen, dies zu entscheiden und wenn der dies so nicht entscheidet, wirst Du nichts machen können. Du hast halt nicht drüber zu entscheiden, wen ein anderer Mieter zu was berechtigt.

Ist halt so.

Wenn Dir das nicht gefällt, müsste demnach entweder der Vermieter oder aber der Mieter des Ladens dem guten Mann das untersagen.

Der Vermieter tuts ja anscheinend schonmal nicht.

Wenn auch der Mieter des EG das nicht macht, (hast Du den mal gefragt?) kann der da sein Rad reinstellen, weil Du hierbei nichts zu entscheiden hast.

Sorry jetzt, ist hart, aber so isses halt mal.

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Mir stellt sich als erstes die Frage, ob das abstellen von Fahrrädern in diemem Treppenhaus überhaupt erlaubt ist?

Die nächste Frage wäre dann, wie groß dieser Bereich ist?

Warum stellst du dein Fahrrad nicht woanders ab, wenn du damit nicht fährst. (Laut Platten wohl schon länger nicht.)


Schnuffel788 
Beitragsersteller
 20.01.2020, 16:20

Ich hatte eine Knieoperation und habe das Fahrrad daher seit dem Sommer nicht genutzt. Das Rad des Mitarbeiters dieser Firma ist ein großes Trekkingrad und er stellt es oft auch mitten in den Weg, wenn er es nicht gerade an meines anlehnt. Ich wohne mitten in der Fußgängerzone im 4. Stock mit sehr steilen Treppen ohne Aufzug. Es gibt sonst keine Möglichkeit zum abstellen, auch kein Fahrradkeller. Wie sollte ich das Rad in den 4. Stock befördern. Daher ist ja auch die Erlaubnis des Vermieters für den Hausflur. Ich bin über 60 und könnte dieses Rad nie tragen.

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treppensteiger  20.01.2020, 16:42
@Schnuffel788

Erst mal was positives. Radfahren ist für die Knie gar nicht so schädlich, wenn man leichte Gänge fährt.

So lange dein Rad dort steht, lass dir von diesem Mann ein paar Rohrisolationsstücke mitbringen, wenn du gerade selbst nicht mobil bist und installiere die an deinem Rad, damit es keinen weiteren Schaden nimmt.

Die Stellplatzsituation ist bei euch anscheinend recht ungünstig und außer Haus diebstahlgefährdet?!

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Schnuffel788 
Beitragsersteller
 20.01.2020, 16:51
@treppensteiger

Ich konnte mit meinem Unfall (Knie und Wirbel) auf keinen Fall Rad fahren. Hatte ja schon Probleme in den 4. Stock zu kommen. Wir haben keinen Stellplatz. Das Haus ist mitten in der Einkaufszone ohne Garten, Hof, Fahrradkeller o.ä. Sonst wäre das Abstellen im Hausflur ja nicht erlaubt worden. Außerdem hat die Familie unter mir 3 Kleinkinder. Die haben ihre Kinderwägen, Buggys, Roller und Kinderräder auch im Hausflur stehen. Dieser Idiot lehnt sein Fahrrad aber grundsätzlich nur an meines, weil er sagt, dieses Fahrrad hätte wohl keine 200 Euro gekostet, also kann er seines ruhig drauf stellen, egal ob Kratzer oder nicht.

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treppensteiger  20.01.2020, 18:15
@Schnuffel788

Keine Ahnung, ob dir das jetzt gefällt, aber ich würde es wohl genauso machen, oder mein Rad noch mit in die Geschäftsräume nehmen. Allerdings hätte ich dir die Rohrsiolationen bereits selbst montiert ;-) . Ansonsten natürlich gute Besserung und das es auch mal wieder mit dem Radeln klappt.

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chanfan  21.01.2020, 14:12
@Schnuffel788
Ist das abstellen von Fahrrädern in diesem Treppenhaus überhaupt erlaubt?

Leider beantwortest du die Nachfrage gar nicht. Es geht ja nicht darum, ob du etwas an den Knien hast oder nicht.

Und nachdem du das Rad selber lange nicht benutzt hast, hättest du es auch woanders unterstellen können. Das sagt einem schon der Anstand, bzw. die Rücksichtnahme auf andere Anwohner. Du schreibst zwar, das angeblich kein Platz wäre, aber das Treppenhaus gehört nicht zu deiner Wohnung, Keller oder Dachboden. Wenn der Vermieter das im Moment so duldet, dann solltest du frph sein.

Ich denke, das laut Versicherung da nichts rumstehen darf, weil der Aufgang zu schmal ist.

Wenn du dein Rad einfach dort stehen lässt, dann kannst du dich nicht über andere Anwohner beschweren, die das gleich Recht für sich fordern.

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Luft aus den Rädern lassen. Jedes Mal.


Schnuffel788 
Beitragsersteller
 20.01.2020, 16:57

Tja, böse Gedanken hatte ich auch schon. Aber dann geht der Schuss nach hinten los und ich möchte nicht wissen, wie mein Fahrrad danach aussieht.

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