Was macht die Polizei?
Und zwar habe ich folgende Frage.
Gehen wir mal davon aus man fährt ohne Führerschein auf einem Feldweg mit dem Auto rum. Man wird durch Zufall von der Polizei erwischt. Dürfte die Polizei es theoretisch bei einer Verwarnung belassen? Oder muss bei sowas streng vorgegangen werden?
8 Antworten
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Fahren ohne FE ist keine OWI, sondern eine Straftat. Hier hat der Beamte überhaupt keine Kulanzmöglichkeit, sondern muss das zur Anzeige bringen.
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Der Feldweg ist ein öffentliches Gelände - somit machst du dich dann strafbar.
Die Polizei MUSS dann entsprechend reagieren, und hat dabei keine anderen Möglichkeiten.-
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Nein weil es eine 1a Straftat ist. Das einzige was dich raus reißen kann wäre wenn der Feldweg irgendeinem Bauer gehört und somit Privatgrund ist. Falls nicht geht's dir an den Sack.
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Wenn er den Cops glaubhaft Verklickern diese Regel nicht zu kennen könnte er Glück haben sollte er gut im Quasseln sein. Ansonsten gebe ich dir natürlich Recht.
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Wir sind als Jugendliche auch mit den Mopeds auf Feldwegen schwarzgefahren. Die Polizei kam, sah - und ging. Gesucht wurden Erdbeerdiebe, die ein Feld geplündert haben. Das abgelaufene Kennzeichen haben sie gesehen, nach dem Führerschein haben sie nicht gefragt. Man kann immer Glück haben.
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Das haben wir ende der 80er anfang der 90er auch früher gemacht .... Zudem sind wir noch ohne Helm über die Feld- und Waldwege gebrettert.
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Fahren ohne Führerschein ist nicht so wild. Da kann schon mal nur eine mündliche Verwarnung ausgesprochen werden.
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist aber eine Straftat. Da haben die Beamten kaum Spielraum.
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Da der Feldweg vermutlich öffentlich ist, ist das Fahren ohne Führerschein. Da verstehen die Beamten keinen Spaß.
Je nach dem Umständen, kann sogar noch eine Anzeige gegen den Halter des Fahrzeuges bzw die Erziehungsberechtigten dazu kommen.
Wenn du unbedingt das Fahren üben willst, dann lass dich zu einem Verkehrsübungsplatz bringen oder einem anderen Privatgelände.
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Da der Feldweg vermutlich öffentlich ist, ist das Fahren ohne Führerschein
Nein, Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das ist ein großer Unterschied.
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Die Eigentumsverhältnisse spielen keine Rolle, es kommt darauf an, ob die Fläche jedermann frei zugänglich ist.
BGH-Beschluss vom 30.01.2013 - 4 StR 527/12
Wenn er und die Polizei dort hingelangen können, können es auch alle anderen.