Was machen Sie in Europa, wenn er/sie Zina begangen hat?

5 Antworten

Allah hat die Strafen für Männer und Frauen festgelegt, die Zina begehen. Die Hadd-Strafe ist Steinigung, wenn sie verheiratet waren, und hundert Peitschenhiebe für jemanden, der zuvor nicht verheiratet war.

Im Islam gibt es keine Selbstjustiz

Die Gelehrten sind sich einig, dass die Hadd-Strafe nur vom islamischen Herrscher oder seinem Stellvertreter vollzogen werden kann.

Fataawa al-Lajnah al-Daa'imah, 7/21: 

Die Hadd-Strafen dürfen nur von einem muslimischen Herrscher oder von jemandem, der an die Stelle des Herrschers tritt, vollstreckt werden. Es ist nicht zulässig, dass einzelne Muslime die Hadd-Strafen ausführen, weil dies zu Chaos und Fitnah (Trübsal) führen würde.

Wenn es sich tatsächlich um Zina handeln sollte bitte Allah aufrichtig um Vergebung

Derjenige der dich heiraten wollte braucht die Zustimmung von deinem Vormund

Wer ist dieser Freund?

Der Vormund einer Frau ist zunächst ihr Vater, dann derjenige, den ihr Vater (z.B. für die Zeit nach seinem Tod) als ihren Vormund bestimmt.

Danach sind es ihre Großväter väterlicherseits (entsprechend ihrer Reihenfolge, also zunächst Großvater, dann Urgroßvater usw.).

Danach sind es ihre Söhne (in der Reihenfolge ihres Alters) und dann deren Söhne.

Danach ihr Bruder und nach diesem ihr Halbbruder väterlicherseits und nach diesen jeweils deren Söhne.

Danach ihr Onkel väterlicherseits (Bruder des Vaters von beiden Eltern), danach ihr Halbonkel väterlicherseits (Halbbruder des Vaters väterlicherseits) und nach diesen jeweils deren Söhne.

Danach ist der jeweils verwandtschaftlich nächste der sog. ‘Asabah-Verwandten - wie im islamischen Erbrecht - der Vormund der Frau.

Wenn die Frau keinen Wali hat, der sie verheiraten kann, kann diese Rolle vom muslimischen Qaadi übernommen werden, falls es einen gibt. Wenn es keinen Qaadi gibt, wie es bei den im Westen lebenden muslimischen Gemeinschaften der Fall ist, kann der Leiter des islamischen Zentrums die Frau verheiraten. 

Wenn es keinen Leiter eines islamischen Zentrums gibt, kann der Imam der Moschee oder ein Gelehrter oder ein muslimischer Mann mit gutem Charakter sie verheiraten.

Ein Nicht-Muslim kann nicht der Wali eines Muslims sein, weder männlich noch weiblich, und ein Muslim kann nicht der Wali eines Kafirs sein, weder männlich noch weiblich, aber ein Nicht-Muslim kann der Wali einer nicht-muslimischen Frau zu Heiratszwecken sein, selbst wenn sie verschiedenen Religionen angehören. Ein Abtrünniger (jemand, der den Islam verlassen hat) kann für niemanden ein Wali sein.


Skywalker17  13.04.2024, 17:09

Eher kann der Sohn des Neffen über eine Frau entscheiden als eine Frau über sich selbst.

Meine Güte und das lassen sich deutsche Frauen freiwillig gefallen.

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CarlosMerida  21.03.2024, 13:12

Widerliche, barbarische und menschenverachtende Gesetze aus dem frühen Mittelalter, in dem der Islam steckengeblieben ist!

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NICHTS!

Europa ist ein weitestgehend moderner, freier und zivilisierter Kontinent!

Hier gelten die Menschenrechte (außer in (Weiß)Russland)! - Dazu gehört die freieh Partnerwahl und selbstbestimmte Sexualität!

Die rühmittelalterliche, rückständige und menschenfeindliche Regelungen des Islam haben hier keine Gültigkeit!

Es gibt hier keine Strafe für die Ausübung der Menschenrechte! - ABER: Wenn Du Masochistin bist, findest Du bestimmt irgendeinen Perversling, der Dich auspeitscht - wenn Du das gut findest!

Aber natürlich kannst Du auch den Aufsehern der Moschee schreiben.

  1. Du hast keine Zina begangen. Diese Heirat erfüllte die Mindestvoraussetzungen. Eine Zeremonie muss nicht zwingend in einer Moschee stattfinden. Allerdings verlangen Moscheen meistens eine Bestätigung vom Standesamt, um die Heirat nicht zu vereinfachen, sodass man sich nicht spontan dazu entschließt, kurz mal heiraten zu gehen.
  2. Es ist ratsam, sich als Frau immer im Ehevertrag abzusichern. Deswegen sagt man auch oft, dass man seinen eigenen Vater als Wali nehmen soll.

Für "Zina" gibt es in Europa keinerlei Strafe.

Man darf hier unverheirateten Sex haben so viel man will, und wenn daraus ein Kind entsteht, steht dir Kindersunterhalt vom Kindsvater zu, egal ob verheiratet oder nicht.

Im Übrigen kann dein Freund sich rechtlich nicht scheiden lassen, da ihr rechtlich gesehen nie verheiratet wart.

In Europa passiert nichts. Wenn die Nikkah vollzogen wurde, ist es auch kein Zina.