Was kann man unternehmen?

2 Antworten

Eine Gemeinschaftsantenne wird nicht über die Betriebskosten bezahlt aber es könnte sich um die jährliche Wartung der Antenne samt switch und Verstärker handeln. Aber wo keine Antenne ist, muss auch keine Wartung stattfinden. Fordert bei Vorlage der Betriebskostenabrechnung die vorausgezahlten Kosten zurück oder widersprecht der Position und kürzt die vermutliche Nachzahlung um 84€.

Die 7 Euro nicht mehr bezahlen, denn schließlich wird diese Leistung nicht erbracht.

Der Vermieter wird da einfach nicht nachgedacht haben.


Ellipirelli748 
Beitragsersteller
 25.08.2024, 08:29

Der Vermieter ist 98 Jahre , dann ist es kein Wunder 🙈

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Still  25.08.2024, 08:32
@Ellipirelli748

....und nimmt seit 1985 den selben Miet-Vertrag. Wurde nur 2001 auf Euro umgerechnet.

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