Was kann ich tun wenn ein fremdes abgemeldetes Auto auf meinem umfriedeten Parkplatz steht?
Also ich fang mal an dass ich umgezogen bin vor einem Jahr und ich diese Wohnung mit dem dazugehörigen Parkplatz gekauft habe. Auf dem Parkplatz steht nun seit ca. 1/2 Jahr ein abgemeldetes Auto. Wir haben die Nachbarn aus jeder Wohnung gefragt, ob sie wissen wem das Auto gehört und jeder verneint es. Wir haben und bei der Polizei, Ordnungsamt... gemeldet und sie meinten da das Grundstück umfriedet sei, dass sie uns nicht helfen können. Und jetzt weiß ich nicht weiter, weshalb ich hier mal nachfragen wollte.
Die Kennzeichennummer steht auf der Umweltplakette, Polizei etc. Darf keine Auskunft geben
9 Antworten
Salue
Datenschutz hin- oder her, wenn jemand Deine Rechte auf Dein Grundstück verletzt, liegt von Deiner Seite ein berechtigtes Interesse vor. Damit hast Du Anrecht darauf zu wissen, wer Deine Rechte verletzt, damit Du die nötigen Schritte gegen denjenigen veranlassen kannst.
Die für die Zulassung verantwortliche Stelle wird Dir deshalb Auskunft darüber geben, wer zuletzt als Eigentümer eingetragen war.
Du kannst ihn dann per Einschreiben darüberr orientieren, dass er das Auto z.B. innert 14 Tagen abholen und eine Parkgebühr in Bar zu bezahlen hat.
Reagiert er nicht, lässt Du den Wagen durch einen Exporteur oder Schrotthändler abholen.
Tellensohn
Wenn du der Eigentümer bist, kannst du es selbstverständlich von deinem Grund abschleppen lassen.
Ansonsten beim nächsten Abschleppunternehmen bitten, gegen Bezahlung das Auto versetzen zu lassen, in den öffentlichen Bereich. Dann ist die Stadt zuständig und kassiert das Fahrzeug nach drei Wochen ein plus erhebt Gebühren für die Unterstellung. Mittels Fahrgestell wissen die natürlich auch, wer der Vorbesitzer ist.
Auf dem Parkplatz steht nun seit ca. 1/2 Jahr ein abgemeldetes Auto.
Genau das ist das Problem. Was so lange da draufsteht, da wird man erstmal mit leben müssen. Gleich abschleppen, da zieht man den Kürzeren.
Halter ausfindig machen (Fahrgestellnummer oder Kennzeichen auf der Umweltplakette - damit geht man zur Zulassungstelle und begründet ein berechtigtes Interesse - das kann man dort schriftlich tun), den Eigentümer mit einer angemessenen Frist (so 14 Tage) zur Beseitigung des Fahrzeuges schriftlich (per Einschreiben) auffordern und auch die Beseitigung androhen, dann bei Überschreiten der Frist das Fahrzeug entfernen lassen, die Aktion bezahlen und die Kosten dann zivilrechtlich einfordern.
viell. lässt sich über die Umweltplakette ein Kennzeichen ermitteln darüber den Halter, oder über die Fahrzeugidentnummer in der Frontscheibe.
oder lässt das Fahrzeug auf deine Kosten verschrotten.
oder lässt das Fahrzeug auf deine Kosten verschrotten.
Die holt der Mann vom Schrott kostenlos ab.
Da steht bestimmt ein Kennzeichen auf der Umweltplakette. Darüber sollte der letzte Halter ausfindig zu machen sein.