Was kann ich machen wenn ich bei einem Umbau Mängel festgestellt habe?
Ich habe in Österreich gerade eine Wohnung gekauft (keinen E-Beschluss bekommen) und will gerade die Küche gerade umbauen. Dabei habe ich festgestellt dass die Elektrik in der gesamten Wohnung nicht ordnungsgemäß ist und dass sie komplett ausgetauscht werden muss. Kann ich da etwas rechtlich machen?
2 Antworten
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Gutachter bestellen der die Sache nachweist und dann den Handwerker zur Mängelbeseitigung auffordern. Falls der nicht dazu bereit ist, müsste geklagt werden.
Bei uns in D hätte man ein Problem: Die Abnahme des Gewerkes ist bereits mit der Benutzung erfolgt.
Ob hier arglistisches Verschweigen vorliegt, müssten Gutachter und Anwalt klären.
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Dabei habe ich festgestellt dass die Elektrik in der gesamten Wohnung nicht ordnungsgemäß ist
So etwas prüft man vor Erwerb.
und dass sie komplett ausgetauscht werden muss. Kann ich da etwas rechtlich machen?
Du kannst auf verdeckten Mangel klagen und versuchen, diese Kosten dem Veräußerer aufzuerlegen. Allerdings gilt hier üblicherweise "gekauft wie besichtigt"; insofern läuft es vermutlich auf einen Gutachterstreit mit unsicherem Ausgang, aber sicheren Kosten hinaus. Mit dem KV ist im Prinzip die Sache samt aller Mängel an dich übergegangen; ob eine nicht normgerechte Verkabelung (und es gilt die Rechtslage zum Zeitpunkt der Herstellung, nicht die aktruelle) einen verdeckten Mangel darstellt, ist typisches Gutachterfutter.