Mietwohnung: Schaden am Sicherungskasten, wer zahlt den Elektriker?
Hi, ich habe heute morgen festgestellt, dass ich in der Küche, dem Flur und einem weiteren Raum keinen Strom habe, obwohl die zugehörige Sicherung drin war. Nach einiger Zeit der Fehlersuche habe ich den Schaden festgestellt, den ihr auf den Bildern sehen könnt.
Meine Vermieterin sagt, dass ein Schaden am Sicherungskasten ich zu zahlen hätte. Ich meine, sie müsste zahlen! Wie sieht die rechtliche Situation in diesem Fall aus?
Danke schon mal im Voraus.


11 Antworten
Der Sicherungskasten gehört zum Hausinventar und gemäß dieser Regelung sind Schäden am Sicherungskasten, sofern nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht z.b. in dem man daran herumbastelt. oder absichtlich mit einer Axt hinein schlägt (so einen schaden habe ich auch schon gesehen)
der vorliegende Schaden ist übrigens offenbar darauf zurück zu führen, dass eine schraubverbindung am Abgang des Leitungsschutzschalters nicht korrekt angezogen war.
mein grober Kostenvoranschlag sieht folgendermaßen aus:
- Material: ein Leitungsschutzschalter (B13) eine Steckleiterklemme und ein Stück Einzelader ca - 6 €
- etwa 3 AE (je 15 min) - 36 €
- Anfahrt - 20 € pauschal bis 15 km Umkreis.
damit sind wir bei 62 €
viel teurer dürfte es nicht werden. im äußersten Fall vielleicht 80 € lass dich auf keinen fall darauf ein, dass man den Abgang der duchgebrannt ist einfach mit einem der anderen Stromkreise verbindet. das wäre keine fachgerechte Reperatur...
lg, Anna
Das ist ein Schaden, den du nicht zu verantworten hast und damit muss es der Hausbesitzer (Vermieter) bezahlen. Eventuell kann er sich die Kosten vom Elektriker (Garantie) wiederholen.
Ich vermute mal, dass hier das Kabel beim Klemmen beschädigt oder nicht richtig abisoliert wurde. Dadurch wurde es zu heiß und der Schmorschaden entstand. Im ganz ungünstigen Fall hätte sogar ein Kabelbrand entstehen können.
Das gehört zur Hausinstallation und ist eindeutig Sache des Vermieters. Kabel und Klemmen fackeln nur dann ab, wenn unfachmännich installiert wurde oder aufgrund Materialermüdung. Um so etwas zu verhindern, sind ja die Leitungsschutzschalter bzw. Sicherungen da. Ansonsten sei nur festgestellt: Glück gehabt. Dir hätte auch die ganze Hütte abbrennen können. Bis zur Reparatur solltest Du aber auf jeden Fall die Vorsicherung für diese Phase am Zähler herausschrauben, damit kein weiterer Schaden entstehen kann.
das ist eindeutig ein fehler von Elektriker oder hobbybastler der die Verbindung nicht richtig angezogen hat und deshalb die schmorstelle
der Vermieter, wenn du die Leitung nicht bewußt überlastest (vorsätzlich) hast
stimmt, mein Zitat >wenn die Installation fehlerhaft ist< und man selbst Hand angelegt hat ?
Man kann nichts bewusst oder unbewusst überlasten, wenn die Installation mitsamt der Leitungsschutzschalter in Ordnung ist. Kokeln tut es nur, wenn die Installation fehlerhaft ist (dazu zähle ich auch falsche Berechnung seitens des Elektrikers).