Was ist vom Hausverkäufer zu halten der den Makler für unfähig erklärt,weil er zu seinem überhöhten Preis keinen Käufer gefunden hat u. Auftrag streicht?
4 Antworten
Was ist vom Hausverkäufer zu halten der den Makler für unfähig erklärt,weil er zu seinem überhöhten Preis keinen Käufer gefunden hat u. Auftrag streicht?
Dazu bedarf es näherer Kenntnisse der Umstände, um die Situation ausreichend beurteilen zu können.
Es hört sich im ersten Augenblick immer negativ für den VK an; aber die Erfahrungen zeigen, dass oft Makler insbesondere mit Alleinauftrag nur wenig Bemühung entfalten. Zudem stellt sich die Frage nach dem Urheber des Urteils, dass Objekt sei überteuert
Das kommt auf die Rahmenbedingungen des Objekts, den Preis und die Laufzeit an.
Nicht ohne Grund sind die Makler-Verträge mindestens auf 6 Monate ausgelegt, oder sind sogar unbefistet.
Und 6 Monate sollte man einen Makler schon einräumen.
Was willst Du denn in dieser Zeit erwarten ?.... alleine bis das Expose erstellt und Online ist, vergehen schon gerne 1-2 Wochen.
Und natürlich versucht ein Makler immer "so viel wie möglich" herauszuholen, da seine Provision direkt daran hängt.
6 Monate sind sinnvoll, da man den Preis so auch sukzessive alle 8 Wochen leicht senken kann, wenn sich nicht gleich nach 8 Wochen ein Erfolg einstellt.
Man sollte auch etwas Gedult haben :-)
Das dumme ist...als der Makler mt einem Interessent kommen wollte das Haus zu besichtigen hatte der Verkäufer keine Zeit, weil er die Steuer für seine Mutter gerade gemacht hat. Daher hat er dem Makler mit Interessenten keinen kurfristigen Termin geben können. Die Interessenten haben sich dann auf eine andere Immobilie entschieden.
Naja. Makler sind nicht immer automatisch gute Vermittler und machen auch nicht alle ihren Job gut. Gerade in diesem Berufsfeld habe ich schon viele völlig Inkompetente Makler erlebt. (Allerdings auch ein paar wenige, Gute)
Wenn man allerdings eine zu hohe Preisvorstellung für eine Schrottbude weit draussen in der Pampa aufruft kann auch der beste Makler nichts machen.
Der Auftraggeber kann seinen Vertrag fristgerecht kündigen und leistet auch keinen Aufwendungsersatz, sofern solcher nicht vertaglich vereinbart wurde.
Der Makler hat eine Frist von nur 2 Monaten bekommen. Haus ist Baujahr 2012 in guter Lage / Neubaugebiet.