4 Antworten
https://www.duden.de/rechtschreibung/Lehen
[Grund]besitz, der von einem Fürsten o. Ä. an einen Untergebenen mit der Verpflichtung verliehen wird, dass er dem Lehnsherrn mit persönlichen Leistungen zur Verfügung steht
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Lehen waren Grundbesitz, die an andere verliehen wurden. Derjenige, der es geliehen hat, verpflichtete sich dazu, den Grund zu bewirtschaften und den Ertrag in Anteilen mit dem LEhensherren zu teilen und diesem mit persönlichen Verpflichtungen (z.B. auch Verteidigung) zur Verfügung zu stehen. Dafür bekam er das Lehen, was ihm selbst einen gewissen REichtum ermöglichte und Nahrung für Familie und Angestellte.
Unter Lehen findest du im Internet aber sehr viele Beiträge.
Als Lehen bezeichnet man Rechte, die jemandem überlassen werden. Meistens handelt es sich hierbei um Grund und Boden...