Was ist "Schlaf gut!" grammatisch?
Das Ergebnis basiert auf 16 Abstimmungen
4 Antworten
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Es ist ein Wunsch, der formal dem Imperativ gleicht und auch mit ihm ausgedrückt wird.
'Der Imperativ drückt eine Aufforderung, eine Bitte oder ein Verbot aus. Du benutzt ihn für Befehle, Verbote, Anweisungen, Empfehlungen, Ratschläge, Bitten und Warnungen. Wir fordern mit dem Imperativ also jemanden zum Handeln auf.' Quelle
So verständlich? :-)
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Na hör mal, Empfehlungen, Ratschläge, Bitten - dazu kannst du auch Wünsche sagen!
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Ja, nun glaub mir doch endlich! 😀 Formal ist es das gleiche Wortbildungsschem.
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Hier eine weitere Quelle, die auch den Wunsch erwähnt:
'In der deutschen Sprache ist er die erste Wahl, wenn es darum geht, Aufforderungen auszusprechen: der Imperativ. Sobald wir eine Bitte, einen Wunsch oder einen Befehl äußern, verwenden wir ihn automatisch – doch nicht immer grammatikalisch korrekt.' (Hervorhebung von mir)
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Was meinen die mit "nicht immer grammatikalisch korrekt"? Danke.
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Musst mal lesen: der Link ('weitere Quelle'), dann den Absatz 'GIBT ES VERSCHIEDENE IMPERATIVFORMEN?'
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Ja - und dann vergleich mal, was man hier so alles erspähen kann an 'Imperativformen'! (I break together, kann ich da oft nur sagen!). ^★^
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Genau ! ^^ erst mit einem -t am Ende, wird es erträglich, nicht wahr? (Außer beim letzten Wort...!)
Aber das muss man erstmal wissen! :-)
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Im Lateinischen wäre das der Imperativ II, eine Aufforderung.
Wünsche werden nicht mit dem Imperativ ausgedrückt, eher mit dem Konjunktiv.
Das wäre dann der Hortativ (Aufforderung, Ermunterung), oder der Optativ (erfüllbarer Wunsch).
Der Hortativ passt da aber nicht ganz, denn die Aufforderung bezöge sich auf eine gemeinsame Handlung. "Schlafen wir also gut!" :-)
Also doch der Optativ?
Trifft auch nicht ganz. Denn man wünscht gerade einem Kranken, der unter Schlafstörungen leidet, "schlaf gut!" Dieser fromme Wunsch ist nicht unbedingt erfüllbar.
Bleibt doch der Imperativ II? Er richtet sich an eine Person und fordert sie auf, etwas in Zukunft zu befolgen. Gesetzesvorschriften wurden im alten Rom im Imperativ II geschrieben (siehe das Zwölftafelgesetz).
Ich würde so sagen: Es ist ein frommer Wunsch, dessen Erfüllung in den Sternen steht, bzw. nicht in der Macht des Angesprochenen.
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Jetzt hab ich's! Die abendliche Kartoffel-Sellerie-Suppe hat meine Grammatikzellen zum Denken angeregt.
Es ist kein Imperativ! Schlaf gut! ist nämlich kein korrektes Deutsch. Es wurde umgangssprachlich verkürzt. Es müsste so heißen:
Mögest du gut schlafen! Oder: Hoffentlich schläfst du gut (wirst du gut schlafen)!
Und somit ist es ein Optativ im Konjunktiv Präsens. Im Lateinischen mit "utinam" ausgedrückt.
Quod erat demonstrandum! 😄😁😄
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In Imperativ, d.h. eine Aufforderung (hier natürlich eher ein Wunsch)
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Richtig schön deutsch, so einfach in den Schlummer befehligt zu werden. Auf jeden Fall lustig.
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Jein. Wünsche per se fallen in der Aufzählung nicht. Logisch ableiten kann ich's aber.