Was ist mit Kants Definition eines Staates gemeint? Er sagt er sei eine „kategorische Forderung des Rechtsgesetzes der rein praktischen Vernunft“?

1 Antwort

Immanuel Kant definiert den Staat als eine "kategorische Forderung des Rechtsgesetzes der rein praktischen Vernunft". Das bedeutet

1. Kategorische Forderung: In der Philosophie Kants bezieht sich die "kategorische Forderung" auf ein moralisches Gebot, das absolut und bedingungslos ist. Es ist eine Verpflichtung, die unabḧängig von persönlichen Neigungen oder Umständen gilt. Im Fall des Staates bedeutet dies, dass die Existenz und Organisation eines Staates als moralisch notwendig angesehen wird, unabhängig von individuellen Wünschen oder Interessen.

2.Reine praktische Vernunft: Kant unterscheidet zwischen der theoretischen Vernunft, die sich mit dem Erkennen von Tatsachen befasst, und der praktischen Vernunft, die sich mit moralischen Prinzipien und Handlungen befasst. Die "reine praktische Vernunft" bezieht sich auf die Fähigkeit des Menschen, moralische Gesetze zu erkennen und entsprechend zu handeln, ohne von persönlichen Neigungen oder Empfindungen beeinflusst zu werden.

Zusammengefasst bedeutet Kants Aussage, dass die Notwendigkeit eines Staates als moralisches Gebot aus der reinen praktischen Vernunft abgeleitet wird und als unbedingte Verpflichtung betrachtet werden sollte. Der Staat wird somit nicht nur als politische Institution betrachtet, sondern auch als moralische Notwendigkeit für das Zusammenleben in einer gerechten Gesellschaft.