Kants kategorischer Imperativ -> Begriffsdifferenzierung

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Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (1785/6). Zweiter Abschnitt. Übergang von der populären sittlichen Weltweisheit zur Metaphysik der Sitten. AA IV 412- 413/BA 36 - 38:

„Ein jedes Ding der Natur wirkt nach Gesetzen. Nur ein vernünftiges Wesen hat das Vermögen, nach der Vorstellung der Gesetze, d. i. nach Principien, zu handeln, oder einen Willen. Da zur Ableitung der Handlungen von Gesetzen Vernunft erfordert wird, so ist der Wille nichts anders als praktische Vernunft. Wenn die Vernunft den Willen unausbleiblich bestimmt, so sind die Handlungen eines solchen Wesens, die als objectiv nothwendig erkannt werden, auch subjectiv nothwendig, d. i. der Wille ist ein Vermögen, nur dasjenige zu wählen, was die Vernunft unabhängig von der Neigung als praktisch nothwendig, d. i. als gut, erkennt. Bestimmt aber die Vernunft für sich allein den Willen nicht hinlänglich, ist dieser noch subjectiven Bedingungen (gewissen Triebfedern) unterworfen, die nicht immer mit den objectiven übereinstimmen; mit einem Worte, ist der Wille nicht an sich völlig der Vernunft gemäß (wie es bei Menschen wirklich ist): so sind die Handlungen, die objectiv als nothwendig erkannt werden, subjectiv zufällig, und die Bestimmung eines solchen Willens objectiven Gesetzen gemäß ist Nöthigung; d. i. das Verhältniß der objectiven Gesetze zu einem nicht durchaus guten Willen wird vorgestellt als die Bestimmung des Willens eines vernünftigen Wesens zwar durch Gründe der Vernunft, denen aber dieser Wille seiner Natur nach nicht nothwendig folgsam ist.

Die Vorstellung eines objectiven Princips, sofern es für einen Willen nöthigend ist, heißt ein Gebot (der Vernunft), und die Formel des Gebots heißt Imperativ.

Alle Imperativen werden durch ein Sollen ausgedrückt und zeigen dadurch das Verhältniß eines objectiven Gesetzes der Vernunft zu einem Willen an, der seiner subjectiven Beschaffenheit nach dadurch nicht nothwendig bestimmt wird (eine Nöthigung). Sie sagen, daß etwas zu thun oder zu unterlassen gut sein würde, allein sie sagen es einem Willen, der nicht immer darum etwas thut, weil ihm vorgestellt wird, daß es zu thun gut sei.“

AA IV 414/BA 39:

„Daher sind Imperativen nur Formeln, das Verhältniß objectiver Gesetze des Wollens überhaupt zu der subjectiven Unvollkommenheit des Willens dieses oder jenes vernünftigen Wesens, z. B. des menschlichen Willens, auszudrücken.“

„Weil jedes praktische Gesetz eine mögliche Handlung als gut und darum für ein durch Vernunft praktisch bestimmbares Subject als nothwendig vorstellt, so sind alle Imperativen Formeln der Bestimmung der Handlung, die nach dem Princip eines in irgend einer Art guten Willens nothwendig ist. Wenn nun die Handlung bloß wozu anders als Mittel gut sein würde, so ist der Imperativ hypothetisch; wird sie als an sich gut vorgestellt, mithin als nothwendig in einem an sich der Vernunft gemäßen Willen, als Princip desselben, so ist er kategorisch.

Der Imperativ sagt also, welche durch mich mögliche Handlung gut wäre, und stellt die praktische Regel in Verhältniß auf einen Willen vor, der darum nicht sofort eine Handlung thut, weil sie gut ist, theils weil das Subject nicht immer weiß, daß sie gut sei, theils weil, wenn es dieses auch wüßte, die Maximen desselben doch den objectiven Principien einer praktischen Vernunft zuwider sein könnten.“

Das objektive Prinzip ist ein Gesetz der Vernunft. Bei rein vernünftigen Wesen stimmt der Wille mit diesem Gesetz immer überein. Ein zusätzliches nötigendes Sollen entfällt. Immanuel Kant deutet die Menschen aber nicht als rein vernünftige Wesen und daher tritt ihnen als Subjekten ein Sollen nötigend entgegen. Der Mensch hat als Naturwesen Neigungen (Wünschen, Begierden) und kann daher Lust bekommen, das moralische Gesetz zu übertreten. Zur Befolgung des Gesetzes ist es dann nötig, die Neigungen zu überwinden, indem sich die Pflicht geltend macht. Die moralische Nötigung der Pflicht ist ein innerer Zwang (Selbstzwang). Sie geschieht durch Selbstbindung eines Vernunftwesens an ein von ihm selbstbestimmt aufgestelltes sittliches Gesetz.

Das nötigende Sollen, bei dem ein normatives Prinzip an den Willen herantritt, wird von Kant ein Gebot der Vernunft genannt.

Ein Imperativ ist grammatikalisch gesehen eine Befehlsform/Aufforderungsform.

Ein Imperativ ist in dem Textabschnitt bei Kant auch ein nötigendes Vernunftprinzip. Er befiehlt/gebietet und ist insofern auch ein Gebot.

Alle Imperative sind objektive Gesetze der Vernunft, also Handlungsregeln, die für alle vernünftigen Wesen objektive Gültigkeit besitzen. Alle Imperative haben ein Sollen zum Inhalt.

In dem zitierten Satz läßt sich eine Unterscheidung zwischen Gebot und Imperativ nur dahingehend durchführen, daß ein Gebot der sachliche Gehalt ist, ein Imperativ die dazugehörige Formel, also eine Formulierung, die das Sollen sprachlich ausdrückt. Imperative sind nach Kant Formeln der Bestimmung der Handlungen.


Albrecht  04.06.2013, 04:25

Ein kategorischer Imperativ gilt allgemein und unbedingt.

„Du sollst nicht töten!“ ist der sprachlichen Formulierung nach ein Imperativ und dem sachlichen Gehalt nach in gewisser Weise ein Gebot, nämlich ein Verbot. Ausnahmen oder Einschränkungen kommen nicht vor. Daher könnte „Du sollst nicht töten!“ als vollkommene Pflicht eingeordnet werden und zwar als eine negative Pflicht (Pflicht der Unterlassung).

Im Verhältnis zum ganz allgemeinen, formalen kategorischen Imperativ enthält „Du sollst nicht töten!“ eine Maxime (einen subjektiven Grundsatz des Handelns), die auf eine Entsprechung und damit Gültigkeit geprüft werden kann.

Der Sache nach gibt es gewisse Probleme (Notwehr, Verteidigungskrieg).

Es gibt noch mehr aufgestellte kategorische Imperative. Ein Beispiel ist eine Formulierung von Hans Jonas, die als eine Ergänzung zu Kant (Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (1785/1786). Zweiter Abschnitt. Übergang von der populären sittlichen Weltweisheit zur Metaphysik der Sitten. AA IV 429/BA 66 - 67: „Der praktische Imperativ wird also folgender sein: Handle so, daß du die Menschheit, sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchest.“) gedacht ist.

Hans Jonas, Das Prinzip Verantwortung. Versuch einer Ethik für die technologische Zivilisation. 1. Auflage. Frankfurt am Main : Insel-Verlag, 1979, S. 36:
„Handle so, daß die Wirkungen deiner Handlung verträglich sind mit der Permanenz echten menschlichen Lebens auf Erden.“

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Der Sinn des Prinzips "Du sollst nicht töten." ist das Gebot, und der Wortlaut der Imperativ.

Kant schreibt da nicht, dass Gebot kein Imperativ ist.