Was ist mit dem zweiten gemeint??

2 Antworten

Wie du gemeldet bist, ist nicht entscheidend,

sondern ob du schon mal getauft worden bist.

Falls ja, brauchst du diesen Nachweis. Denn du wirst nicht noch einmal getauft, sondern deine Taufe ist in der Regel gültig. Mit dem Taufschein bzw. Beitritterklärung wird nur geprüft, ob die Taufe der (ehemaligen) Glaubensgemeinschaft grundsätzlich gültig ist.

Falls du noch nie getauft worden bist, dann ist der Punkt 2 hinfällig, da dieser nur Konversionen betrifft.

Dann trifft der zweite Punkt nicht zu. Ich würde der Kirche mitteilen, in keiner anderen Kirche zu sein, und nicht getauft. Dann entfällt das mit Nr. 2.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Praktizierender Katholik. Lese viel zu Glaubensfragen.

wolfruprecht  15.10.2023, 20:59

Ganz so geht es nicht, denn auch die Orthodoxe Kirche will nicht "Wiedertaufen". Er (oder sie?) sagt ja, dass sie aktuell keiner Glaubensgemeinschaft angehört und nur nicht gemeldet ist. Der Fragesteller könnte ja auch aus einer Kirche ausgetreten, aber trotzdem gültig getauft sein.

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Athanasius71  15.10.2023, 21:35
@wolfruprecht

Das kann sein. Wenn derjenige tatsächlich getauft sein sollte, ist die Bescheinigung über den Austritt notwendig.

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