Was ist mit „ Fasten aus Buße und Reue“ gemeint?

3 Antworten

Fasten

heisst ,den Körper und das irdische,die Welt hinten an zustellen.Damit es Platz zur Begegenung mit Gott (Jesus Christus) gibt .

Reue

Über das was du als falsch in deinem Leben erkannt hast , (durch dein Gewissen /Die 10 Gebote ) tiefstes Bedauern empfinden... über das Übel das du getan hast,weil es Gott beleidigt und den Mitmenschen geschadet hat .

Busse

Wiedergutmachung

Schaden rückgängig machen.

Gutes tun

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selbststudium15 J./Ausbildung 2J/ Studium der Schriften

Aus islamischer Sicht

Es gibt keinen Unterschied zwischen einem Gelöbnis eine verpflichtende Tat des Gehorsams zu vollziehen, wie wenn eine Person z.B. sagt: „Ich gelobe Allah, dass ich meine Zakah bezahlen werde“ – oder einem Gelöbnis eine erwünschte Tat des Gehorsams zu vollziehen, wie wenn eine Person sagt: „Ich gelobe Allah, dass ich zwei Rakah beten werde.“ Und es gibt keinen Unterschied zwischen einem allgemeinen Gelöbnis und einem bedingungslosen und einem, das man von einer bestimmten Situation abhängig macht. In jedem Fall muss jedes Gelöbnis, in welchem man eine Tat des Gehorsams gelobt, erfüllt werden und es ist niemandem erlaubt, es aufzugeben oder dafür zu sühnen und wer dies tut, der ist ein Sünder.

Aber wenn sich das Gelöbnis um eine Tat des Ungehorsams dreht (wie z.B. wenn eine Person sagt: „Ich gelobe Alkohol zu trinken, wenn meine Krankheit geheilt wird“), dann ist es verboten, es zu erfüllen, gemäß den Worten des Propheten (sallAllahu alahi wassallam): „Und wer gelobt, Allah gegenüber ungehorsam zu sein, der soll Ihm nicht ungehorsam sein.“ (Bukhari, Nr. 6700)

Aber die Person ist dann verpflichtet eine Sühne für einen unerfüllten Schwur [1] zu leisten, gemäß den Worten des Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam): „Die Sühne für ein Gelöbnis, wenn nicht Allahs Name erwähnt wurde, ist die gleiche wie die Sühne für einen Schwur.“ (Abu Dawud, Nr. 3322)

Dies ist im Allgemeinen. Für jedes Gelöbnis, welches man nicht erfüllt, muss man die gleiche Sühne leisten wie für einen gebrochenen Schwur [1]. Darauf basierend ist das Urteil, dass es eine Verpflichtung darstellt, die Sühne für einen Schwur zu leisten.

Schaykh ibn al-Uthaymin rahimullah

Fataawa Islamiyyah - Band 6

[1] Die Sühne sieht so aus, dass er 10 arme Menschen speisen oder kleiden oder einen Sklaven befreien muss. Er muss einen halben Sa‘ des Grundnahrungsmittels seines Landes, wie Datteln, Reis o.ä. leisten. Ein halber Sa‘ ist etwa so viel wie 1 ½ Kg.

Was das Einkleiden einer armen Person betrifft, so bezieht sich dies auf ein Gebetsgewand wie ein Hemd, Izar oder Übergewand, wie man es für das Gebet gebraucht.

Wer nicht in der Lage ist, eine der oben genannten drei Arten der Sühne zu leisten, der muss drei Tage hinter einander fasten. Dies basiert auf die folgende Ayah 89 der Sura al-Ma’ida (sinngemäß übersetzt): „Allah wird euch nicht für etwas Unbedachtes in euren Eiden belangen. Jedoch wird Er euch für das belangen, was ihr mit euren Eiden fest abmacht (und dieses dann nicht einhaltet).

Die Kaffara dafür besteht in der Speisung von zehn Armen in dem Maß, wie ihr eure Angehörigen im Durchschnitt speist, oder ihrer Bekleidung oder der Befreiung eines Sklaven. Wer aber keine (Möglichkeit) findet, (der hat) drei Tage (zu) fasten. Das ist die Kaffara für eure Eide, wenn ihr schwört. Und erfüllt eure Eide. So macht Allah euch Seine Zeichen klar, auf dass ihr dankbar sein möget!“

https://islamfatwa.de/aqidah-tauhid/15-aqida-fundament-der-religion/1013-urteil-und-suehne-bzgl-gebrochenem-schwur-oder-geloebnis