Was ist ein Arbeitszeugnis (Praktischer Teil der Fachhochschulreife)?

2 Antworten

Ich vermute Du hast bisher nur den schulischen Teil erbracht? Schau mal auf Deinem erhaltenen Schulzeugnis. Dort müsste das eigentlich erwähnt sein.

Ich selber hatte ebenfalls das Berufskolleg in NRW besucht und das Abitur vorzeitig nach der 12ten anstatt nach der 13ten Klasse beendet.

Damit hatte ich aber erst den schulischen Teil des Fachabiturs.

Um ein "vollwertiges" Fachabitur zu erhalten, musste ich erst den praktischen Teil absolvieren. Das hieß bei mir mindestens 1 Jahr Praktikum in einem kaufmännischen Beruf (weil ich das Wirtschaftsgymnasium besucht hatte) oder eine kaufmännische Ausbildung absolvieren.

Bei dem Praktikum wiederrum gab es aber leider auch Vorschriften die damals (2014) noch nicht einmal das Bildungsministerium in NRW kannte. Meine Mutter telefonierte sich dafür 3 TAGE bis zum Bildungsminister in Berlin hoch. Resultat:

Mein damaliges Praktikum beim Makler wurde nicht anerkannt, weil bestimmte Vorschriften nicht erfüllt waren (der gesellschafsführende Gesellschafter benötigt zum Beispiel eine Ausbilderlizens etc.)

An Deiner Stelle würde ich also zuerst in Deinem Zeugnis nach solch einem Vermerk suchen. Bei mir stand das etwas unter der Angabe des von mir erreichten NCs. Ansonsten ruf am besten zuvor nochmal bei Deiner ehemaligen Schule an. Die Regelungen können generell je nach Bundesland und Bildungsgang variieren. Bei mir bezieht es sich wie bereits erwähnt um Erfahrungen aus NRW.

Alles Gute wünscht Dir

Sasnrw

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

DerSeemann123 
Beitragsersteller
 26.11.2020, 14:28

Genau, ich glaube jetzt weiß ich was gemeint wird. Ich hatte ja schon ein 8 wochen langes Praktikum absolviert in einem kaufmännischen Beruf. Die Lehrerin meinte, dass wir das Zeugnis (wahrscheinlich das Arbeitszeugnis) erst bekommen, wenn wir die 24 Wochen voll kriegen, das muss aber in einem kaufmännischen Beruf sein. Das ist die Voraussetzung. Aber sie meinte halt, dass man diese restlichen Wochen auch in einer Ausbildung abarbeiten kann. Also nach der Schule in einen kaufmännischen Beruf und die 16 Wochen voll kriegen und dann zur Schule mit den Belegen und das Arbeitszeugnis bekommen. Das Problem bei mir ist, dass ich dies noch nicht habe. Dann kann ich wohl da keine Ausbildung machen.

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sasnrw  26.11.2020, 14:39
@DerSeemann123

Genau das wird es sein. Achte unbedingt darauf, wie die das Zeugnis schreiben. Neben dem "normalen Zeugnis" würde ich unbedingt solch eine entsprechende Bescheinigung ausfüllen lassen:

https://xn--broschren-v9a.nrw/fileadmin/Praktikum-Erwerb-FHR-NRW/PDF/Anhang2-2_Bescheinigung.pdf

Die war für meinen Bildungsgang notwendig. Unter dem NC steht in dem erwähnten Nebensatz ein bestimmter Paragraph. Bei mir ist es  BASS 13 - 31 Nr. 1

Ohne solch eine Bescheinigung bekommst Du Probleme, wenn Du Dich irgendwann doch nochmal an einer Hochschule einschreiben möchtest. Schau also nochmal auf Deinem Zeugnis genau nach und such im Internet nach solch einer Bescheinigung-ergänzend zum Zeugnis.

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Hast du den erforderlichen BETRIEBLCHEN Teil der Ausbildung denn überhaupt gemacht? Dann bekommst du von diesem Betrieb ein Zeugnis.


DerSeemann123 
Beitragsersteller
 26.11.2020, 14:16

Ich hatte 8 Wochen lang Praktikum gemacht gehabt. Ist es das?

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DerHans  26.11.2020, 14:16
@DerSeemann123

Da musst du dir natürlich eine Bestätigung (in Form eines Zeugnis) erstellen lassen.

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DerSeemann123 
Beitragsersteller
 26.11.2020, 14:17
@DerHans

Habe ich auch. Also praktikumsbeurteilung steht als Überschrift. Die note steht da auch

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