Was ist eigentlich mit der Probezeit bei einem neuen Vertrag?
Angenommen, man hat einen Minijob und die Probezeit überstanden.
Kurz nach Beendigung der Probezeit wird ein neuer Vertrag gemacht, man ist nun nicht mehr Minijobber sondern Teilzeit. Aber in der gleichen Tätigkeit. Gibt es dann trotzdem aufgrund der des neuen Vertrages eine neue Probezeit?
3 Antworten
Wird unterschiedlich gehandhabt.
Ich kenne es von (seriösen) Firmen nur so, dass es keine neue Probezeit mehr gibt- die kennen einen ja schließlich schon länger.
Wobei das oft auch über eine Änderungsmitteilung zum bestehenden Vertrag geregelt wird bzw. werden kann.
Wird unterschiedlich gehandhabt.
Das wird nicht unterschiedlich gehandhabt.
Die Wirkung einer Probezeit im Arbeitsverhältnis - nämlich die Möglichkeit der Kündigung mit verkürzter Frist - wird durch das Bürgerliche Gesetzbuch BGB § 622 "Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen" Abs. 3 auf maximal 6 Monate beschränkt.
Davon gibt es absolut keine Ausnahme!
Und daran ändern auch ein neuer Arbeitsvertrag oder die Zuweisung völlig anderer Tätigkeiten beim selben Arbeitgeber nichts.
Maximal sind 6 Monate Probezeit möglich, wenn diese bereits erreicht sind, darf auch durch ein Anschluss- / Änderungsvertrag keine erneute Probezeit erfolgen.
Steht im Vertrag. Wenn darin eine vereinbart ist, ja.