Was ist die schlimmste "Maßnahme", die man seinem Kind geben kann?
Hallo,
ich suche nach eine Art von "Maßnahme".
Bitte jetzt nicht falsch verstehen, ich bin kein Kinderschänder oder sowas in der Richtung.
Nein, eher suche ich nach Methoden, wie man das Kind enterbt, enteignet, freigibt usw. sodass niemand mehr die Existenz, eine Verbindung zwischen die Familie und das Kind danach nachweisen kann. Ich bin schon auf die Idee gekommen es zu enterben und es zur Adoption freizugeben, aber das ist irgendwie zu "reizlos". Ich brauche schon etwas, was dem Kind zeigt, dass er offiziell gar kein Teil mehr der Familie ist. Kann ich seine Staatsbürgerschaft entziehen? Kann ich beim Notar ein Dokument beantragen, dass drauf steht, dass "es" biologisch nicht mit uns verwandt ist? Könnte ich gegen es klagen, dass es meinen Familiennamen nicht tragen darf und ihn umändern muss? Könnte ich die Geburtsurkunde ungültig machen?
Wäre eins dieser Szenarien möglich?
Hinweis: Das Kind um das es geht, ist rein hypothetisch
7 Antworten
Enterben lassen.
Zur Adoption freigeben.
Du wirst immer der leibliche biologische Elternteil bleiben!
Von Zuhause rauswerfen geht ab 18.
Du bist fürsorgeverpflichtet.
Nur eine Adoption kann helfen.
...oder gegebenfalls in eine psychatrische Klinik einweisen lassen je nach Situation.
Enterben geht in Deutschland nicht.
Bei einer größeren Erbschaft gäbe es noch die Möglichkeit, das Erbe bereits zu Lebzeiten zu verschenken unter Auflagen (Niessbrauchrecht, darf weder verkauft noch beliehen oder verschenkt werden).
Soweit ich weiß, kannst du es nur adoptieren lassen. Ansonsten ist es für immer und ewig (wenn mal vorgemerkt) deins.
Enterben und so geht alles nicht. Zum Glück. Auch wenns hypothetisch ist.
Weil du zumindest hier in Deutschland und auch Österreich einen Pflichtanteil am Erbe hast, der immer zuerst an die Kinder geht. Soweit ich weiß sind das 50% des Gesamterbes, welches zu gleichen Teilen unter den Kindern aufgeteilt wird. Und diesen Teil MUSS man von Gesetzeswegen her vererben und KANN NICHT (ohne driftige Gründe) enterbt werden. Driftige Gründe sind aber sowas wie: Das Kind hat nachweislich versucht dich umzubringen. Und so. Und auch dann wirds sehr schwer.
Ein Kinderschänder wäre auch jemand der sich an Kindern vergeht (Sexuell), aber darum geht es hier ja naicht.
Fangen wir mal mit der Adoption an:
Wenn ein Kind einmal zu deiner Familie gehört hat, dann ist es auch solange ein Teil deiner Familie bis es adoptiert wurde. Also solange niemand das Kind adoptiert bleibt es Teil deiner Familie.
Enterben:
Solange das Kind teil deiner Familie ist, ist es auch erbberechtigt (Zumindest hier in Deutschland). Selbst wenn man ein Kind enterbt hat das Kind Anspruch auf den Pflichtteil des Erbes, es sei denn es erklärt von sich aus auf den Verzicht oder wird für Erbunwürdig erklärt (Erbunwürdig kann man z.B. werden wenn man schwere Straftaten im Bereich der eigenen Familie begeht etwa wie ein Mordanschlag auf die Eltern)
Entzug der Staatsbürgerschaft:
Solange du nicht dein eigenes Reich etwa als Monarch hast und die Gesetzgebung in dem Land bestimmst ist das ausgeschlossen. Durch die Geburt erhält das Kind die Staatsbürgerschaft und die wird nicht von den Eltern verliehen, sondern vom Staat.
Ein Dokument beantragen, das das Kind nicht biologisch verwandt mit uns ist:
Ja das kannst du beantragen, aber die Voraussetzung dafür ist das ihr auch wirklich nicht biologisch verwandt seid. Das setzt dann ein ärztliches Gutachten voraus wo dann durch DNA Analyse dies festgestellt wird. Ob das dann weitere Folgen im Bereich Erbrecht und eine Änderung der Geburtsurkunde hat kann ich jedoch nicht beurteilen. Aber das Dokument würde theoretisch belegen das ihr biologisch nicht verwandt wärt.
Verbieten den Familiennamen zu tragen:
Bei Allerwelts-Nachnamen wie Meier, Müller, Schulze, Schuster usw. dürfte das ausgeschlossen sein, der Nachname könnte sich aber bei einer Adoption ändern. Anders könnte es im Bereich Adelstitel aussehen, aber auch hier habe ich keine Ahnung ich vermute aber das das Tragen solcher Titel unterbunden werden könnte.
Eine Geburtsurkunde ungültig machen:
Es ist eine Urkunde die kann nicht ungültig werden. Das einzige was passieren kann ist, das diese nachträglich geändert wird etwa weil ihr biologisch nicht verwandt seid und die leiblichen Eltern festgestellt wurden.
Wow, das nenne ich mal ein ekliges Exemplar Mensch.
Also believe me, wenn das aus meinem Mund kommt, muss es stimmen.
"Rein hypothetisch", ja? Wieso zur Hölle sollte man sich freiwillig damit beschäftigen??
Wow, das nenne ich mal ein ekliges Exemplar Mensch.
Ich bin doch nicht gleich ein schlechter Mensch, nur weil ich mein unechtes Kind mir "Sozialer Demütigung" bestrafen will.
Auch wenn das Kind nicht echt ist? Und es niemals sein wird?
Wieso sollte man ein Kind nicht enterben können?