Was ist die mindest Leistung eines Prüfungsmotorrads für A2?

2 Antworten

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Für Klasse A2
  • Motorleistung mindestens 20 kW, jedoch nicht mehr als 35 kW,
  • Verhältnis Leistung/Leermasse von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
  • mit Verbrennungsmotor Hubraum mindestens 250 ccm, wobei eine Unterschreitung des Mindesthubraums um 5 ccm zulässig ist und
  • mit Elektromotor: Verhältnis Leistung/Leermasse mindestens 0,15 kW/kg.

Quelle

emesvau

Woher ich das weiß:Hobby – Motorradfahrer (Kawasaki Z900)

migebuff  13.06.2024, 12:08
wobei eine Unterschreitung des Mindesthubraums um 5 ccm zulässig ist

Hier irrt die Fahrschule, siehe Anlage 7 Nr 2.2.2 FeV. Eine Unterschreitung um 5 ccm ist bei A1 und A zulässig, bei A2 ist der Mindesthubraum bereits so niedrig angesetzt, dass keine Toleranz mehr eingeräumt wird.

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Hab noch nie was von einer Mindestleistung gehört. Würde mich auch wundern. Die Maschine muss eigentlich nur den Anforderungen der Führerscheinklasse entsprechen. Aber kann mich da auch irren.

Die eigentlich Frage ist eher, warum sollte man mit der eigenen Maschine den Führerschein machen wollen. Hat eigentlich nur Nachteile.

Woher ich das weiß:Hobby – Leidenschaftlicher Motorradfahrer

emesvau  13.06.2024, 12:10

Natürlich gibt es für die Fahrprüfung auch Mindestanforderungen. Der Hintergrund sollte doch klar sein, oder nicht? Wenn ich meine A2-Prüfung auf einer 125er A1-Maschine fahre, habe ich doch nicht unter Beweis gestellt, dass ich mit mehr Leistung umgehen kann?

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TK1138  13.06.2024, 12:42
@emesvau

Deswegen schreibe ich ja, Anforderung der Führerscheinklasse

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PotatosnBikes 
Beitragsersteller
 13.06.2024, 12:03

Danke für die Antwort,

Und mach ich ja net freiwillig mit dem eigenen Bike sondern weil ich 1.58 bin und noch dazu kurze beine hab, ohne tieferlegung geht bei mir wahrscheinlich gar nichts, (außer auf der Grom die ich gefahren bin und da hat es grad noch so gepasst 😅)

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