Was ist die mindest Leistung eines Prüfungsmotorrads für A2?
Ich bin zu klein für das A2 Bike in der Fahrschule und muss mir ein eigenes kaufen. Mein lehrer hatte das Problem bis jetzt noch nie und hat gemeint das motorrad müsste mindestens 35KW (obwohl man mit A2 ja eigentlich auch maximal 35KW fahren darf) und 500cc haben. Im internet hab ich aber andere infos gefunden und bin verwirrt (min. 20KW u. 250cc)
Ich möchte mir eine Yamaha R3 zulegen aber die liegt halt unter dem was mein Fahrlehrer behauptet aber über dem was ich anderweitig gelesen habe. Darf ich auf der R3 meine praktische Prüfung für den A2 Führerschein machen?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/emesvau/1678220101367_nmmslarge__0_0_780_780_4c3502c85c13387b126fe85ed6a0ccf8.jpg?v=1678220101000)
- Motorleistung mindestens 20 kW, jedoch nicht mehr als 35 kW,
- Verhältnis Leistung/Leermasse von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
- mit Verbrennungsmotor Hubraum mindestens 250 ccm, wobei eine Unterschreitung des Mindesthubraums um 5 ccm zulässig ist und
- mit Elektromotor: Verhältnis Leistung/Leermasse mindestens 0,15 kW/kg.
emesvau
![](https://images.gutefrage.net/media/user/TK1138/1655053532849_nmmslarge__159_0_399_399_cc4c46afa789bf94aee5c580099a25f4.jpg?v=1655053533000)
Hab noch nie was von einer Mindestleistung gehört. Würde mich auch wundern. Die Maschine muss eigentlich nur den Anforderungen der Führerscheinklasse entsprechen. Aber kann mich da auch irren.
Die eigentlich Frage ist eher, warum sollte man mit der eigenen Maschine den Führerschein machen wollen. Hat eigentlich nur Nachteile.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/emesvau/1678220101367_nmmslarge__0_0_780_780_4c3502c85c13387b126fe85ed6a0ccf8.jpg?v=1678220101000)
Natürlich gibt es für die Fahrprüfung auch Mindestanforderungen. Der Hintergrund sollte doch klar sein, oder nicht? Wenn ich meine A2-Prüfung auf einer 125er A1-Maschine fahre, habe ich doch nicht unter Beweis gestellt, dass ich mit mehr Leistung umgehen kann?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Danke für die Antwort,
Und mach ich ja net freiwillig mit dem eigenen Bike sondern weil ich 1.58 bin und noch dazu kurze beine hab, ohne tieferlegung geht bei mir wahrscheinlich gar nichts, (außer auf der Grom die ich gefahren bin und da hat es grad noch so gepasst 😅)
Hier irrt die Fahrschule, siehe Anlage 7 Nr 2.2.2 FeV. Eine Unterschreitung um 5 ccm ist bei A1 und A zulässig, bei A2 ist der Mindesthubraum bereits so niedrig angesetzt, dass keine Toleranz mehr eingeräumt wird.