Was ist der unterschied zwischen Rassen/Ethnien/Völker?
2 Antworten
Rassen gibt es bei Haustieren , es gibt den Dackel, es gibt die Perserkatze , den deutschen Riesen
Ethnien gibt es bei Menschen, das sind die Spanier, die Afrikaner, die Deutschen, die Europäer, der Osten, der Westen usw 😅 also Gruppen von Menschen die recht homogen sind und kulturell gleich gepolt sind und sich als eine feste Gruppe betrachten
Volk = Ethnie das ist das gleiche.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Politik
Rassen gibt es nur bei Tieren,
Ethnien:
Der Begriff leitet sich vom griechischen "éthnos" (Volk, Volkszugehörige) ab. Im Unterschied zum "demos" (Gemeinde, Gesamtheit der Vollbürger einer Polis, Staatsvolk) bezeichnet er eine Gruppe von Menschen, die sich nach gemeinsamer Abstammung, Herkunft, Geschichte, Kultur, gemeinsamen Sitten und Gebräuchen sowie gemeinsamem Siedlungsgebiet definiert. Entscheidend ist nicht, ob die Mitglieder einer solchen Gruppe oder Gemeinschaft tatsächlich blutsverwandt sind (Abstammungsgemeinschaft) oder eine lange gemeinsame Geschichte erlebt haben (Schicksalsgemeinschaft). Ausschlaggebend sind Selbstwahrnehmung und Überzeugung der Mitglieder, einer solchen Gemeinschaft anzugehören. Quelle
Volk ist so ähnlich in der Bedeutung:
Das erste dieser drei griechischen Worte heißt Demos. Das ist das Volk der Demokratie – übersetzen könnte man es mit Staatsvolk. Zum Demos gehören alle Bürger_innen des entsprechenden Staates. Aber der Demos ist nicht einfach nur die Summe all dieser einzelnen Bürger_innen. Zu einem Demos werden Bürger_innen nur durch Politik. Idealistisch könnte man sagen: wenn sie alle gemeinsam politisch handeln. Etwas realistischer müsste es heißen: wenn sie in dieselben demokratischen Institutionen eingebunden sind.….
Für die Demokratie ist der Volksbegriff zentral. Das merkt man auch an den zentralen Institutionen der Bundesrepublik: An der Fassade des Reichstagsgebäudes, in dem der Deutsche Bundestag sitzt, steht "Dem deutschen Volke". In der Präambel des Grundgesetzes heißt es, dass "sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben" habe. Und deutsche Gerichte sprechen ihre Urteile "im Namen des Volkes". Gemeint ist jeweils das Staatsvolk oder der Demos. Quelle