Was ist der Unterschied zwischen Mieten und Pachten!?

4 Antworten

Von Experte Gerhart bestätigt

Der Pachtvertrag ist insbesondere vom Mietvertrag nach §§ 535 ff. BGB abzugrenzen. Der Mietvertrag hat zum Gegenstand die Überlassung von Sachen zum Gebrauch. Wesensmerkmal des Pachtvertages ist aber, dass der Pächter auch zur Fruchtziehung berechtigt ist. Weiterhin kann Gegenstand eines Pachtvertrages, nicht aber eines Mietvertrages, auch ein Recht sein. https://de.wikipedia.org/wiki/Pachtvertrag_(Deutschland)

Der Unterschied zur Miete besteht darin, dass der Mieter lediglich das Mietobjekt nutzen darf, während er bei der Pacht zusätzlich aus der Pachtsache einen wirtschaftlichen Ertrag ziehen darf (§ 581 BGB). Grundsätzlich gelten für den Pachtvertrag die gleichen Vorschriften wie für den Gewerbemietvertrag.

Quelle Google erster Eintrag

Im Sprachgebrauch werden die Begriffe auch durchaus synonym verwendet.

Juristisch gelten die Regeln für den Mietvertrag lesen ich im 581 BGB ..

Der begriff Pacht wird wohl eher in der Landwirtschaft verwendet während reine Gebäude "vermietet" werden. Erträge erzielt ,an ja auch wenn man ein Ladenlokal oder ein Restaurant mietet. Bei Gewerblicher Nutzung ist es also offenbar das Gleiche.

Nur für Wohnungen gelten andere Vorschriften.


bwhoch2  26.06.2024, 08:25
Bei Gewerblicher Nutzung ist es also offenbar das Gleiche.

Nein, da gibt es durchaus Unterschiede.

Beispiel Autohaus: Ein Autohändler verpachtet sein gut gehendes Geschäft samt allem, was dazu gehört, also auch alle laufenden Verträge, Kundenkartei, bestehende Organisation samt dem Personal an einen neuen Betreiber.

Oder er schließt sein Autohaus, stellt das gesamte Personal aus und beendet sämtliche Händlerverträge. Das leere Gebäude vermietet er samt der noch vorhandenen Ausstattung an einen anderen, der ein neues Autohaus eröffnet.

In dem ersten Fall (Pacht) übernimmt der Pächter also einen laufenden Betrieb und im zweiten Fall nur die Gebäude + evtl. noch vorhandener Maschinen und Geräte. Vom ursprünglichen Geschäft hat er keinen Nutzen mehr.

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juergen63225  26.06.2024, 22:06
@bwhoch2

Ich habe zweifel das so ein Konstrukt möglich ist. Man kann die Immobilie vermieten, auch incl Werkstatteinrichtung wie Hebebühnen etc. Aber der Betrieb kann kaum verpachtet werden. Der vorbesitzer könnte Teilhaber bleiben . Er könnte statt fester miete auch eine Gewinnbeteiligung vereinbsren. Aber ein Unternehmen als juristische Person bleibt bestehen mit allen Verpflichtungen wenn der Eigentümer wechselt.

Oder es wird aufgelöst (liquidiert) dann haftet der Eigentümer für alle Verpflichtungen wie garantiezusagen, Schulden..

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Pachten: Man „mietet“ z.B. eine große Fläche Land (Ein Feld,etc.)

Mieten: z.B. ne Wohnung oder ne Doppelhaushälfte😁👍