Was ist das Encomienda-System?

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Zu diesem Zweck wurde 1503 von Königin Isabella I. von Kastilien das sogenannte Encomienda-System (spanisch für „Anvertrauung“) geschaffen.[1] Dabei wurden den Konquistadoren sehr große Landgüter mitsamt der darin lebenden indigenen Bevölkerung treuhänderisch übertragen. Die Encomienda Casa Grande in Peru hatte etwa die Größe des heutigen Belgien. Lehnsherr der indigenen Bevölkerung war formal das spanische Königspaar, das den Auftrag zu deren Missionierung hatte. Es beauftragte den Encomendero („Auftragnehmer“) damit, für den Schutz und die Missionierung der dort lebenden Indigenen zu sorgen. Um den Einfluss der Krone zu sichern, wurden Encomiendas (zumindest anfangs) nur für eine Generation vergeben, waren also nicht erblich. Da sich das kastilische Gewohnheitsrecht als im Rahmen der Konquista nicht anwendbar erwies, wurde 1512/13 eine Versammlung in Burgos abgehalten, aus der neue Gesetze hervorgingen, die Leyes de Burgos („Burgos-Gesetze“). Nach diesen waren die indigenen Einwohner der Encomiendas grundsätzlich frei und nicht Eigentum der Encomenderos, also keine Sklaven. Sie konnten zur Arbeit gezwungen werden, mussten aber – in Geld oder Naturalien – entlohnt werden. Kriegerische Unterwerfung indigener Bevölkerung war nur zulässig, wenn diese sich weigerte, getauft zu werden.[2] Es reichte aus, wenn sie die ihnen vorgelesenen Artikel zur zwangsweisen Bekehrung nicht verstanden, um sie mit Gewalt zu unterwerfen.