Was heißt diese Schilderkombination?
Heißt es "Parkverbot aber tagsüber dürfen Autos bis zu 2 Stunden hier stehen"? Oder "tagsüber darf jeder hier parken aber nachts nur Autos für maximal 2 Stunden"?
Das erste sollte heißen "Parkverbot aber nachts dürfen Autos bis zu 2 Stunden hier stehen"
3 Antworten
Das eingeschränkte Haltverbot gilt nur in der Zeit von 20 bis 06 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten (von 06-20 Uhr) darf jeder dort parken (also auch LKW, Busse etc.).
PKW sind vom eingeschränkten Haltverbot ausgenommen und dürfen rund um die Uhr dort parken.
Das dritte Zusatzzeichen ist ohne Bedeutung, denn es ist gemäß StVO in Verbindung mit einem eingeschränkten Haltverbot nicht zulässig.
Vermutlich wollte man den parkenden Fahrzeugen eine Parkscheibenpflicht auferlegen. Wann und für wen die überhaupt gelten sollte, erschließt sich aber nicht eindeutig. Schon allein deshalb muss die Parkscheibenpflicht meiner Ansicht nach nicht beachtet werden.
Das dritte Zusatzzeichen ist ohne Bedeutung, denn es ist gemäß StVO in Verbindung mit einem eingeschränkten Haltverbot nicht zulässig.
Lol, okay! :D
Danke für die Antwort!
Grundsätzlich beziehen sich alle Zusatzzeichen immer auf das eigentliche Verkehrszeichen. Oft wird davon aber abgewichen, weil eine sinnvolle Beschilderung sonst nicht möglich (oder noch umständlicher) wäre.
Das ist auch hier der Fall. Die ersten zwei Zusatzzeichen passen zusammen, denn einerseits wird das Haltverbot zeitlich eingeschränkt (außerhalb der Zeiten existiert es nicht), und andererseits werden PKW grundsätzlich davon ausgenommen. Lediglich die Parkberechtigung für zwei Stunden ergibt keinen wirklichen Sinn – denn wenn man nicht parken darf, braucht man auch keine Parkscheibe.
Wenn man aber davon ausgeht, dass Fahrzeuge, die dort parken dürfen (also PKW immer und der Rest außerhalb der genannten Zeiten), dies nur für bis zu zwei Stunden tun dürfen, wäre das für mich die logischste Erklärung/Bedeutung.
Man könnte es auch ausführlicher beschildern und für die Zeiten zwischen 6 und 20 Uhr ein blaues P (Zeichen 314) mit entsprechenden Zusatzzeichen) aufstellen.
Ja, so würde ich es lesen, auch wenn es eigentlich so nicht richtig ist.
Es bedeutet: Parkverbot, außer montags von 6 bis 18 Uhr, da ist maximal 2 Stunden Parken erlaubt.
Also dürfen PKWs dort immer stehen aber immer nur maximal 2 Stunden?
Und LKWs o.ä. dürfen nur tagsüber dort stehen und auch nur maximal 2 Stunden?