Was hältst du von diesem Teil des Selbstbestimmungsgesetzes ?
NUR DIESER AMSATZ GEMEINT
„Laut Gesetzesentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz könnte künftig ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro verhängt werden, wenn jemand gegenüber einer solchen Person „vorsätzlich oder fahrlässig den zuvor geführten Vornamen oder den früheren Nachnamen verwendet oder sich auf die vorherige Geschlechtszuordnung bezieht“ (Paragraf 7, Absatz 1, Satz 3). Demnach stellt die Ansprache einer Person mit ihrem „Deadname“, also dem abgelegten Vornamen, oder ihres früheren Geschlechts, eine Ordnungswidrigkeit dar.“
16 Stimmen
7 Antworten
Das ist übertrieben. Ist ja teurer als eine Beleidigung.
Glaubt nur nicht, dass die Leute die sich haben umbenennen lassen, auch nur den kleinsten Vorteil durch so ein Gesetz haben. Viele werden als Gegenreaktion diejenigen die ihr Geschlecht haben ändern lassen, völlig ignorieren, sich gar nicht mit ihnen unterhalten und auch nicht mit Dritten über sie sprechen wollen. So reagiere auch ich, wenn man mir irgendwelche Vorschriften zur Verwendung von Sprache machen will. Im übrigen stünde sowieso Aussage gegen Aussage, wenn es um die Verwendung mündlicher Sprache geht und ich hätte kein Problem, notfalls auch einen "Zeugen" zu bekommen, der nie dabei war.
Der Schuss der "Grünen" (und ähnlicher komischer Leute) geht nach hinten los.
In der beschlossenen Ausschussfassung sind es inzwischen sogar bis zu 10.000 Euro (siehe § 14 SBGG)! Entscheidend ist, dass der Person dadurch "absichtlich geschadet" wird. Dies wird aber sehr wahrscheinlich bereits durch die bloße Ansprache mit dem falschen Vornamen sowie dem "falschen" Geschlecht unterstellt. Beim Namen juckt es mich nicht. Ob "Markus" oder "Tessa" macht für mich keinen Unterschied. Ein Problem sehe ich jedoch darin, dass das bloße Aussprechen der biologischen Realität in Zukunft eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Deshalb meine Antwort "schlecht".
Weil hierdurch unschuldige Menschen, die Bloß die Wahrheit sagen grundlos zu Tätern gemacht werden. Außerdem sollte so etwas gar nicht erst bestraft werden.
FAKE steht so nicht im Gesetzt drin.
https://dserver.bundestag.de/btd/20/110/2011004.pdf
Wie ich in meiner Antwort auf die Frage schon schrieb, wird diese Schädigungsabsicht sehr wahrscheinlich bereits unterstellt, wenn man jemanden entsprechend der eigenen Realitätswahrnehmung mit dem angeblich "falschen" Geschlecht anspricht. Namen kann man ändern, soweit gehe ich mit. Aber das biologische Geschlecht ist ein unveränderlicher Fakt. Eine "Tessa" Ganserer ist biologisch männlichen Geschlechts und wird dies immer bleiben. Diese Tatsachenfeststellung wird einem jetzt schon als transfeindliche und damit böswillige Schädigung der Menschenwürde ausgelegt. Zukünftig kann das Aussprechen dieser Wahrheit sogar mittels Bußgeldern bestraft werden.
Stimmt. Es sind jetzt bis zu 10.000 Euro.