Was gibt es alles ausser 2/3 bei guter führung

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Nun, es wird bei einer so langen Haft ein sogenannter Vollzugsplan erstellt. Die Frage, ob eine vorzeitige Entlassung nach 2/3 der Haftzeit in Frage kommt, stellt sich jetzt noch nicht. Wichtig ist, das er nicht wegen Drogen, Sexualdelikten oder Kindesmißbrauch verurteilt wurde, bzw. ob in der Vergangenheit Verurteilungen wegen ähnlicher Straftaten erfolgt sind. Ist die Straftat unter Alkoholeinfluß begangen worden gilt das Gleiche. Eine Entlassung nach zwei Dritteln gibt es dann nur, wenn eine Therapie gemacht wird, dies wird meist als Auflage gemacht. Bei allen anderen Delikten ist es einfacher. Bei Gewaltsachen wie Körperverletzung sollte in der Haft eine anti-Aggressions - Therapie absolviert werden. Dies verbessert die Chancen auf eine vorzeitige Entlassung erheblich.

Ganz allgemein gilt aber, sich so gut es geht sich in der Haft aus jedwedem Dreck herauszuhalten. Er muß durch sein Verhalten zeigen, daß verantwortet werden kann ihn früher zu Entlassen. War er schonmal im Knast, schaut es übrigens schlechter aus. Wenn alles nichts hilft, kann man auch auf eine Sozialtherapie hinarbeiten. Eine Pauschalaussage kann man hier wirklich nicht machen. Das hier genannte ist nur ein kleiner Teil der Möglichkeiten.

Ich jedenfalls wünsche Euch viel viel Glück. Wenn Du wirklich über zwei Jahre durchhälst und danach für Deinen Partner immer noch da bist, dann sage ich Respekt. Die meisten Beziehungen gehen nach so vielen Jahren kaputt, aber es gibt ja immer noch Ausnahmen.


makkidakki22 
Beitragsersteller
 11.11.2014, 22:38

vielen lieben dank für diese ausführliche antwort dass hat mir schon weiter geholfen.. ich werde für ihn da sein und auch durchhalten auch wenn es eine lange zeit wird.

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Bei 4 Jahren ist Halbstrafe ziemlich sicher ausgeschlossen. 2/3 Strafe ist möglich. Er soll sich gut führen, das ist das Wichtigste. Wenn er den Vollzugsplan erhält, dann kann er sehen, was der frühstmögliche Zeitpunkt für eine Entlassung wäre.

Ich wünsche euch viel Kraft und Durchhaltevermögen, am Anfang hält man gut durch, aber nach einem Jahr wird es schon schwieriger...4 Jahr ist echt hart. Alles Gute.

Hallo..die beste chance ist die verlegung in den offenen vollzug.da besteht wenigstens eine chance auf vorzeitige entlsddung. offener vollzug ist theoretisch bis 60 monate gesamtstrafe möglich.jedenfalls bei ersttätern und kein btm delikt.aber fas entscheiden die herren der jva die da wären ein sozialarbeiter.psychologe.anstaltsleiter usw... aber man sollte immer von endstrafe ausgehen und über jeden tag früher dankbar sein. viel Glück für eure beziehung..wird nicht einfach


makkidakki22 
Beitragsersteller
 14.11.2014, 00:11

danke vielmals für deine antwort... ja dass weiss ich dass es nicht sehr einfach wird leider

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Außer 2/3 kommt noch, anders als von Ronox angegeben, die Halbstrafe in Betracht. Allerdings ist diese Schiene absolut die Ausnahme, man sollte nicht den Funken Hoffnung darauf setzen.

Letztlich bleibt in der Tat nur 2/3, wobei man als Erstinhaftierter meist recht gute Chancen hat.

Es gibt auch die "Halbstrafe", d.h.er kann nach der Hälfte rauskommen, wenn er nicht vorbestraft ist und sich gut führt und seine Sozialprognose gut ist. D.h. wenn er postive Kontakte draußen hat, Familie, Verlobte, Freunde, Menschen, die einen postitiven Einfluß auf ih haben. Wenn er sich im Knast für Fortbildung/Ausbildung engagiert, kann das auch einen postitiven Einfluß haben.


Ronox  09.11.2014, 23:54

Die Halbstrafe scheidet hier aus, weil die Freiheitsstrafe die Dauer von 2 Jahren übersteigt.

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Trasteverina  18.11.2014, 16:52
@Ronox

Ich kenne einen aktuellen Fall, der Halbstrafe bekommt, obwohl die Freiheitsstrafe 24 Monate übersteigt...

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Ronox  18.11.2014, 17:20
@Trasteverina

Das ist nur in absoluten Ausnahmefällen nach § 57 II Nr. 2 StGB möglich. In 99% aller Fällen wird man aber auf die Voraussetzungen der Nr. 1 abstellen, der eine Erstverbüßung und eine maximale zeitige Freiheitsstrafe von nicht mehr als 2 Jahren vorsieht.

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