Was genau bedeutet Tempo 30 (von 7:00-16:15 Uhr)?

5 Antworten

Ich würde am Deiner Stelle Einspruch erheben denn wenn 16.15 auf dem Zettel steht heiß das es war bereits nach 16.15 (z B 16.15 und X Sekunden)


Smoczek1 
Beitragsersteller
 03.09.2023, 12:45

Moin, berufsbedingt beschäftige ich mich täglich mit Grenzwertanalysen. BIS 16:15 sagt aus, dass der besagte Bereich genau bis 16:14:59 gilt, denn AB 16:15:00 ist er nicht mehr gültig. Aber Juristen und Ämter sind mit Grenzwertanalysen intellektuell wohl ein wenig überfordert. Ich habe das Knöllchen jetzt bezahlt und betrachte es als Lehrgeld.

allocigar78  03.09.2023, 12:51
@Smoczek1

yep genau so sehe ich das auch, wie in meiner Antwort geschrieben, ab 16:15 ist es schon NACH 16:15 - und genau daher hätte ich an Deiner Stelle Einspruch erhoben, ich gehe sogar davon aus, dass es gereicht hätte wenn Du einfach auf dem Anhörungsformular im Text geschrieben hättest dass es nach 16:15 wie ja auf dem Zettel bestätigt wird, war und 30 nur bis 16:15 gilt evtl hätte auch ein Telefonat mit den Beamten schon geholfen.

Smoczek1 
Beitragsersteller
 03.09.2023, 12:55
@allocigar78

Hatte ich überlegt, aber der Stress und die Diskussionen mit dummen Beamten ist mir das nicht Wert. Wenn ein Fahrverbot zur Diskussion gestanden hätte, dann hätte ich einen Anwalt eingeschaltet.

allocigar78  03.09.2023, 13:06
@Smoczek1

Ok ich weiß jetzt nicht woe locker bei Dir das Geld sitzt aber mir wären 50 € eine kleine Diskussion wert gewesen

Smoczek1 
Beitragsersteller
 03.09.2023, 13:07
@allocigar78

Sind nur 50€. Das ist mir mein Seelenfrieden wert.

Smoczek1 
Beitragsersteller
 03.09.2023, 13:11
@allocigar78

Prinzipiell hast du ja Recht, aber Folgendes kann passieren:
Ich äußere mich in der Anhörung und gebe den Verstoß nicht zu.
Wenn dem nicht stattgegeben wird, dann zahle ich 78,50 €.
Wenn ich dann anwaltlich Einspruch erhebe, dann zahle ich bestenfalls (wenn ich gewinne) 75€. Das ist nämlich meine Selbstbeteiligung in meiner Rechtsschutzversicherung. Nach langem Hin- und Her war das für mein Dafürhalten die sinnvollste Entscheidung. Natürlich bleibt da immer ein fader Beigeschmack, aber Recht haben und Recht bekommen sind leider immer zwei verschiedene Dinge.

allocigar78  03.09.2023, 14:01
@Smoczek1

klar nen Anwalt einschalten mit SB das lohnt sich nicht, darüber sind wir uns einig. Aber dass man wenn man sich zu dem Verstoß äußert mehr zahlt das ist mir nicht bekannt, dafür kommt doch zuerst die Anhörung und entweder dem wir stattgegeben oder es kommt halt dann die Rechnung. Und ein Telefonat wäre ja denke ich ohnehin unproblematisch.

Naimrif  07.11.2023, 13:12
@allocigar78

Zumindest in Österreich ist die Rechtslage so, dass, wenn man ein "Verwarnungsgeld" nicht zahlt, man automatisch im teureren Bußgeldverfahren ist (das kann man natürlich anfechten; aber wenn man verliert, ist's dann teurer). Da wäre mir das Risiko zu hoch.

Weiß nicht, ob das in Deutschland auch so ist.

Das gilt innerhalb des Zeitraums.

Da du um 16.15 Uhr geblitzt wurdest warst du im Zeitraum.Um 16.16 Uhr oder 06.59 Uhr wäre es nicht so gewesen.Da gilt dann maximal 50 KM/h .


Smoczek1 
Beitragsersteller
 03.09.2023, 12:44

Moin, berufsbedingt beschäftige ich mich täglich mit Grenzwertanalysen. BIS 16:15 sagt aus, dass der besagte Bereich genau bis 16:14:59 gilt, denn AB 16:15:00 ist er nicht mehr gültig. Aber Juristen und Ämter sind mit Grenzwertanalysen intellektuell wohl ein wenig überfordert. Ich habe das Knöllchen jetzt bezahlt und betrachte es als Lehrgeld.

allocigar78  02.09.2023, 17:49

Das sehe ich nicht so denn BIS 16.15 heißt bis 16.15 und 0 Sekunden. Ab 16.15 und 1 Sekunde gilt wieder 50. Daher würde ich bei so etwas Einspruch erheben.

Du irrst. Bis 16:15 bedeutet bis einschließlich 16:15, ab 16:16 nicht mehr. Bissl kleinlich ist es aber schon.


allocigar78  02.09.2023, 17:49

Das sehe ich nicht so denn BIS 16.15 heißt bis 16.15 und 0 Sekunden. Ab 16.15 und 1 Sekunde gilt wieder 50. Daher würde ich bei so etwas Einspruch erheben

apfelbus  02.09.2023, 18:15
@allocigar78

Ja, und 1 Sekunde nach 16:15 ist bereits 16:16. Morgen ist auch ab 00:00:01 Sonntag und nicht mehr Samstag.

apfelbus  02.09.2023, 22:59
@allocigar78

Natürlich, sorry. Was aber immer noch nach 16:15 ist. Diese Korinthenkackerei bringt aber eh nichts weil der FS uns einen vom Pferd erzählt. Wo bis 16:15 Tempo 30 gilt wird nicht ab 16:15 geblitzt, das ist Humbug.

allocigar78  03.09.2023, 00:00
@apfelbus

Das denke ich auch daher schrieb ich ja in meiner Antwort wenn doch würde ich Einspruch erheben kann ja sein die haben nicht auf die Uhr geschaut beim Blitzen.

Bis 16:15 Uhr gilt 30, ab 16:16 Uhr gilt 50.


Smoczek1 
Beitragsersteller
 03.09.2023, 12:46

Das ist im Kontext einer Grenzwertanalyse falsch. Aber ich habe das Knöllchen jetzt bezahlt und betrachte die intellektuellen Defizite der Ämter im Bezug auf Grenzwertanalysen als Lehrgeld.

Tja, da gilt scheinbar wohl bis einschließlich 16:15 Uhr.