Was für Waffen sind für die Selbstverteidigung erlaubt, bzw. wie kann ich mich in Zukunft davor schützen?

4 Antworten

Es sei Dir empfohlen: "Tier-Abwehr-Spray"

Es handelt sich dabei um ein Reizgas, welches öffentlich verkauft und von jedermann besessen und im Notfall verwendet werden darf.

Das Gas ist lange nicht so scharf wie das "Pfefferspray" der Polizei, ist dafür aber eben auch nicht Waffenscheinpflichtig.

Es wird sogar hin und wieder in Discountern verkauft ;-)

Wenn Du ein solches Spray mit Dir führst (sind ja allerhand gefährliche Tiere draussen unterwegs) dann bist Du rechtlich auf der sicheren Seite - und gut gerüstet.

Einfach in die Augen sprühen und dabei bitte unbedingt den eigenen Kopf wegdrehen.

Ich wünsche Dir alles Gute.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Menschlichkeit ist mein persönlicher Grundsatz!

userYwsn38s3 
Beitragsersteller
 01.08.2024, 21:18

Vielen Vielen Dank, ich leg mir einfach morgen einen zu,und falls dann was passieren sollte. Weiß ich ja wie ich damit umegehen, soll vielen Dank!

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Sich schützen wollen, kann sehr schnell in einer Anklage enden. Mit irgendwelchen "Selbstverteidigungswaffen" gleich welcher Art herumzulaufen kann auch böse enden. Unabhängig von einer Anklage.

Das sicherste was Du tun kannst, ist laufen. Sei schneller als die anderen. Oder sorge dafür, dass jeder der Dich angreift spätestens drei Tage später mit gebrochenen Knochen im Krankenhaus liegt. Das spricht sich nach den ersten drei auch herum und sorgt für Ruhe.


userYwsn38s3 
Beitragsersteller
 01.08.2024, 18:59

Kann ich mal versuchen, vielleicht fange ich mit Boxen an. Ich werd schonmal definitiv versuchen meine Geschwindigkeit zu verbessern

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Das einzig Sinn- und wirkungsvolle für Minderjährige ist Pfefferspray.

Pfefferspray (Strahl/Nebel/Gel/Schaum/Piexon) hat in D keine Zulassung als Abwehrspray gegen Menschen erhalten.

Desshalb darf es ausschließlich als Tierabwehrspray verkauft werden. (Muss draufstehen).

Dosen ohne diese Kennzeichnung (z.B. aus dem Ausland oder von Behörden) sind in D verbotene Waffen!

Pfefferspray als Tierabwehrspray fällt nicht unter das WaffG und unterliegt somit auch nicht den Beschränkungen von RSG (ReizstoffSprühGeräte) mit CS/CN- Wirkstoff die erst ab 14 sind.

Es gibt KEINE Altersgrenze für Pfefferspray!

In einer Notwehrsituation darf Pfefferspray auch gegen Menschen eingesetzt werden.

Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen ist immer mindestens eine gef. Körperverletzung, straffrei ausschließlich bei berechtigter Notwehr (§32StGB)o.ä.

In Deutschland ist es schlichtweg illegal Waffen zur Selbstverteidigung bei sich zu tragen.

Du kannst das Waffengesetz genau studieren, eine "legale" Waffe ordnungsgemäß mit dir tragen, und erzählen das du sie nicht für Selbstverteidigung verwendest, und Polizisten ist es egal.

Die Realität ist das in Situationen wo Bruchteil einer Sekunde entscheidend sind, ist die Polizei noch Minuten lang nicht da.

Du musst also selbst wissen was für dich und deine Sicherheit wichtig ist