Was für Komsequenzen bekommt man da?

4 Antworten

Guten Tag!

Einen Menschen körperlich so zuzurichten, dass dieser lebenslang auf einen Rollstuhl angewiesen ist, stellt eine schwere Körperverletzung nach § 226 Abs. Abs. 1 Nr. 3 StGB dar, wenn die schwere Folge fahrlässig verursacht wurde. War es absichtlich, sprich: wollte der Täter, dass das Opfer im Rollstuhl landet, liegt ein Fall des Absatz 2 vor. Im Rahmen des Absatz 1 ist die Freiheitsstrafe 1 Jahr bis zu 10 Jahren, nach Absatz 2 sogar Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren. Eine Geldstrafe kommt nicht mehr in Betracht. Es handelt sich nach § 12 Abs. 1 StGB um eine Verbrechenstat.

Je nach dem wie alt der Täter ist, kommt entweder eine Freiheitsstrafe nach dem Erwachsenenstrafrecht, andernfalls das Jugendstrafrecht (JGG) zur Anwendung. Bis zum 18. Lebensjahr ist das Jugendstrafrecht anzuwenden, ab dem 18. bis 21. Lebensjahr dann, wenn eines der Voraussetzungen in § 105 Abs. 1 JGG vorliegen. Die Jugendstrafe wäre in dem Fall die Rechtsfolge.

Das Opfer hat zudem zivilrechtlich einen Anspruch auf Schmerzensgeld aus § 823 Abs. 2 BGB.

 Kann man da der Polizei sagen es sei berechtigt?

Ob es berechtigt war beziehungsweise ein Fall der §§ 32 ff. StGB vorliegt (=Rechtfertigungsgrund) müsste im Einzelfall geprüft werden. Ohne ein solcher Rechtfertigungsgrund hat diese Äußerung keinen Einfluss. Es gilt der Strafrahmen nach § 226 StGB.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard


Inkognito-Nutzer   15.07.2024, 13:57

Danke!!

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Wer solch kruse Ideen hat, mir den stimmt ja wohl etwas nicht.

Alleine diese Gedanken sollten schon bestraft werden.

Was passiert haben dir die anderen User bereits geschrieben....


Inkognito-Nutzer   15.07.2024, 10:45

Ah nein

ich möchte sowas nicht tun aber habe von einem

fall gehört bei dem es so war

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Strafrechtlich ist das relativ unspektakulär, da sitze dann eine ganze Weile im Gefängnis.

Zivilrechtlich wirst du aber dein Leben lang dafür zahlen dürfenm