Was für Aufgaben hat ein Konsul (Konsuln-bsp:cicero röm.geschichte )

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Die 2 für 1 Jahr gewählten Konsuln in der römischen Republik waren die leitenden Magistrate (Beamte/Amtsinhaber/Amtsträger) und mit der Lenkung der Staatsgeschäfte beauftragt. Ihre Aufgaben gehen vor allem aus ihren Kompetenzen (Befugnissen) hervor.

Die Befugnisse enthielten alle staatliche Entscheidungsgewalt, soweit sie nicht nach Gewohnhheit/Herkommen (mos maiorum = „Brauch der Väter/Vorfahren“) der Gesetzen/Recht beim Senat, Volksversammlungen, besonderen Gerichten oder besonderen, mit eigenen Befugnissen ausgestatteten Magistraten (magistrati; Singular: magistratus) lagen.

Aufgaben:

  • Koerzitionsgewalt (in der Stadt Rom eingeschränkte Straf- und Befehlsgewalt: imperium domi): coercitio ist ein obrigkeitliches Recht, eine Zwangs-, Straf-, Züchtigungsgewalt. Im Fall der Verletzung der öffentlichen Ordnung durch Bürger und Nicht-Bürger konnt ein Konsul nach Ermessen in deren Rechte eingreifen und hoheitlichen Zwang ausüben. Zur Koerzitionsgewalt gehörten: zivilrechtliche Anordnungen (interdicta), Zwangseintreibungen öffentlicher Ansprüche, Verhängung von Geldbußen (multae), Verhaftung (vincula, prensio), Pfandnahme (pignoris capio), Züchtigungen (verbera) bis zur Verhängung der Todesstrafe. Schon seit der frühen Republik ist aber die Koerzitionsgewalt begrenzt worden.

  • militärischer Oberbefehl, Kommadogewalt über das römische Heer (imperium militiae)

  • Aufsicht über nachgeordnete Magistrate und Eingreifen bei Anordnungen von Magistraten, die von ihnen als unzulässig beurteilt werden: Interzessionsrecht (intercessio; intercedere = dazwischentreten) gegenüber noch nicht vollzogenen Amtshandlungen eines Kollegen oder nachgeordneter Magistrate

  • in der Frühzeit Rechtsprechung (von später eingerichteten Praetoren als Aufgabe übernommen), die Befugnis, in äußere Form eines Streitverfahrens gekleidete Gerichtsbarkeit vorzunehmen und Rechtsprechung über Streitsachen im Feldlager (Amtsbereich militiae) auszuüben, blieb

  • Recht zur Beantragung von Gesetzen gegenüber der Volksversammlung (ius agendi cum populo)

  • Leitung der Wahlen mit Wahlvorschlagsrecht gegenüber der Volksversammlung

  • Einberufung und Leitung der Senatssitzungen mit Antragsrecht (ius agendi cum senatu; etwas, worüber die Senatoren beschließen wollen, zur Entscheidung des Senates zu stellen, heißt: referre ad senatum)

  • Ausführung von Senatsbeschlüssen und Beschlüssen der Volksversammlung oder Weitergabe der Anweisung an andere

  • Einholung der Auspizien (Deutung göttlichen Willens aus Vorzeichen nach einem Ritual) und Beteiligung am Vollzug staatlicher Opfer

  • Aushebung (dilectus) der Bürger zum Kriegsdienst und Ausschreibung der von den italischen Bundesgenossen (einschließlich der Gemeinden latinischen Rechts) zu stellenden Truppenkontingente nach Anordnung des Senat

  • Recht, Weisungen zu erlassen, die für die Dauer der Amtszeit gültig waren (ius edicendi)

  • Berichterstattung an den Senat über politisch bedeutende Ereignisse (einschließlich einer Pflicht, über Außergewöhnliches/Abnormes zu berichten)

Teilweise umstritten war das Ergreifen außergesetzlicher Notstandsmaßnahmen mit Ermächtigung des Senates (sogenanntes senatus consultum ultimum).

89 v. Chr. ist den Italikern das römische Bürgerrecht verliehen worden. Durch eine Neuregelung, die Lucius Cornelius Sulla als Diktator (82 – 79 v. Chr.) geschaffen hatte, hatten Magistrate innerhalb Italiens im Normalfall nur zivile Befugnisse (Ziel war, eine von ihm selbst begonnene Militaisierung der Politik wieder aufzuheben) und die Konsuln normalerweise keine militärischen Aufgaben, auch wenn sie eine militärische Kommandogewalt (imperium) besaßen. Erst nach dem Amtsjahr als Konsul übernahmen sie als Promagistrate in den Provinzen (Statthalter) militärische Funtionen.

In der Kaiserzeit wurde die Bedeutung der Konsuln geringer.

Informationsmöglichkeiten:

Christian Grizeswski, Consul(es). In: Der neue Pauly (DNP) : Enzyklopädie der Antike ; Altertum. Herausgegeben von Hubert Cancik und Helmuth Schneider. Band 3: Cl – Epi. Stuttgart ; Weimar : Metzler, 1997, Spalte 149 – 150

Jochen Bleicken, Die Verfassung der römischen Republik: Grundlagen und Entwicklung. Paderborn ; München ; Wien ; Zürich : Schöningh. 8. Auflage, 2000. (UTB für Wissenschaft: Uni-Taschenbücher, 460), S. 105 – 106

Erich Bayer/Frank Wende, Wörterbuch zur Geschichte : Begriffe und Fachausdrücke. 5., neugestaltete und erweiterte Auflage. Stuttgart : Kröner, 1995 (Kröners Taschenausgabe ; 289), S. 314 – 315 (kurze Übersicht, auch zu Konsuln im Mittelalter und in der Neuzeit, z. B. als hohe Amtsinhaber/leitende Verwaltungsbeamte in einer Gemeinde, als Spitze der Regierung in Frankreich 1799 – 1804, als Vorsteher der Kaufmannschaft und als diplomatische Vertreter in fremden Staaten, vor allem für Wirtschaftsinteressen)

sehr ausführliche Darstellung zur Obermagistratur in Rom allgemein (auch über Statthalter in Provinzen):

Wolfgang Kunkel und Roland Wittmann, Die Magistratur. München : Beck, 1995 (Handbuch der Altertumswissenschaft, Abteilung 10: Rechtsgeschichte des Altertums ; Teil 3, Band 2: Staatsordnung und Staatspraxis der römischen Republik. Von Wolfgang Kunkel. Herausgegeben und fortgeführt von Hartmut Galsterer, Christian Meier, Roland Wittmann), S. 294 – 390


Albrecht  13.11.2010, 01:30

eine (im ersten Anlauf nicht erschienene Aufgabe: Ersetzung eines ausgefallenen Amtskollegen durch eine Nachwahl (consul suffectus = nachgewählter Konsul, sufficere = nachfügen, nachwachsen lassen, nachwählen) und Einsetzung eines Diktators (dictator) im Notfall aufgrund eines Senatsbeschlusses

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soweit ich weiß ist er der oberbefehlshaber einer armee

er wird vom senat gewählt und regiert dann für gewöhnlich 1 jahr


stylishousbaby 
Beitragsersteller
 11.11.2010, 22:08

(Y) Dankeschöön :)

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Der römische Senat setzte sich vorwiegend aus den Oberhäuptern der Adelsfamilien zusammen und hatte in der römischen Königszeit speziell eine beratende Funktion, wie ja auch das lateinische Wort senatus = "Ältestenrat" besagt!

In der römischen Republik übernahm der Senat die Rolle des Gesetzgebers und verfügte über die Einsetzung der Verwaltungsbeamten. Kurz und gut, der Senat hatte die Regierungsverantwortung!

Weitere Details solltest Du aber nachstehendem Link entnehmen! Viel Erfolg!

http://wapedia.mobi/de/R%C3%B6mischer_Senat

ein hohes viech in der politik, sowas wie der heutige verteidigungsminister