Was hatte Caesar für eine Anklage?

2 Antworten

Die beabsichtigte Anklage bezog sich auf Auseinandersetzungen in Caesars Konsulat 59 v. Chr., als sich Caesar auf harte Weise und teilweise mittels gewaltsamer Vertreibung vom Forum gegen politische Gegner durchgesetzt hat.

Bei einem Gerichtsverfahren gegen Caesar wäre er auf jeden Fall wegen Gewalt/Gewaltanwendung (lateinisch: de vi) angeklagt worden. Möglicherweise (es ist nicht zu einem tatsächlichen Gerichtsverfahren gekommen) hätte es weitere Anklagepunkte gegeben, bei den damals beschlossenen Gesetzen durch das Hinwegsetzen über Blockierungsverstöße Rechtsverstöße begangen zu haben. Denkbar sind auch Vorwürfe wegen Eigenmächtigkeit und Völkerrechtsverstöße als Statthalter von Gallien (vgl. Plutarch, Caesar 22, 3; Plutarch Cato 51; Sueton, Divus Iulius 24, 2 - 3; Appian, Keltike 18) als zusätzliche Anklagen.

Gaius Iulius Caesar hatte sich mit Gnaeus Pompeius und Marcus Licinius Crassus verbündet. Gegner ihrer Pläne waren die sogenannten Optimaten, Anhänger einer auf den Senat gestützten Politik mit Vorherrschaft der Nobilität, der Führungsschicht aus vornehmen Familien. Caesar hat als Konsul 59 v. Chr. diesen als demütigend empfundene Niederlagen zugefügt. Er hatte dadurch beachtliche Gegner, die ihn anklagen und wegen Gewaltmaßnahmen verurteilen wollten. Caesar drohte das Exil und das Ende seiner politischen Karriere, wenn es ihm nicht gelang, eine hervorragende politische Position einzunehmen (als Privatmann konnte er angeklagt werden, solange er in ein politisches Amt ausübte, dagegen nicht).

Caesar hat zuerst versucht, Gesetzespläne im Senat vorzutragen und Zustimmung zu erreichen. Wie die Diskussion über ein Agrargesetz (die beiden Ackerflächen) zeigte, wollten die Agrargesetze des Jahres 59 v. Chr. dienten der Versorgung von Veteranen [altgediente Soldaten] und armer Stadtbevölkerung mit öffentlichem Land und mit staatlichem Geld hinzugekauften Ackerflächen) zeigte, wollten die Optimaten keine Veränderungen dulden (ein wesentlicher Grund war ein möglicher Machtzuwachs für einzelne Politiker, die solche Gesetzte beantragten und bei der Durchführung mitwirkten) und ließen sich nicht darauf ein, sachliche Einwände zu nennen und Verbesserungsvorschläge vorzutragen. Sie waren nicht zu Verhandlungen und Kompromissen bereit.

Caesar brachte dann die Gesetzesvorschläge in eine Volksversammlung. Marcus Calpurnius Bibulus, sein Amtskollege als Konsul und zu den Optimaten gehörend zeigte sich Bitten zur Zustimmung nicht geneigt, sondern erklärte, das Volk werde in diesem Jahr das Gesetz nicht bekommen, auch wenn alle dafür seien (Cassius Dio 38, 4).

Die Optimaten betrieben eine Politik der Obstruktion (Verhinderung/Blockierung). Bibulus erklärte alle restlichen Tag des Jahres für Festtage, an denen eine Volksversammlung nicht stattfinden durfte. Als Caesar trotzdem das Gesetz in der Volksversammlung einbrachte, erschien Bibulus mit weiteren führenden optimatischen Politikern (darunter Marcus Porcius Cato), drei Volkstribunen, die anscheinend durch Interzession (intercessio, »Dazwischentreten«) ein Veto (Verbot) gegen den Gesetzesantrag einzulegen beabsichtigten, und Gefolgsleuten. Als Bibulus gegen Caesars Rede an das Volk Widerspruch erhob und eine Abstimmung der Tributkomitien (untersagen wollte, entstand ein Tumult. Bibulus und seine Leute wurden vom Forum weggeprügelt und -gestoßen, seine Rutenbündel (fasces) und andere Ehrenzeichen seines Amtes zerbrochen, er selbst Treppenstufen des Castortempels herabgeworfen und mit einem Gefäß voller Mist überschüttet. Zwei der ihn begleitenden Volkstribunen bekamen Schläge und erlitten Blessuren. 

Caesar ließ die Senatoren einen Eid zur Einhaltung des Gesetzes leisten. Bibulus blieb den Rest seines Amtsjahres in seinem Haus und ließ mitteilen, er werde Himmelsbeobachtung vornehmen. Dies bedeutete, ein sakralrechtliches Mittel, die Meldung von schlechten Vorzeichen (obuntatio), einsetzen zu wollen, um formal die Gültigkeit von Beschlüssen zu Fall zu bringen.

Im Januar 58 v. Chr. hatten die Praetoren Lucius Domitius Ahenobarbus und Gaius Memmius im Senat beantragt, die Rechtmäßigkeit/Gültigkeit der Amtsmaßnahmen Caesars zu überprüfen (Sueton, Divus Iulius 23, 1). Der Senat nahm keine gerichtliche Untersuchung auf und Caesar verließ nach 3 Tagen Wortgefecht Rom und begab sich als Prokonsul zu seinem Heer. Der Volkstribun Lucius Antistius forderte Caesar vor Gericht, dieser konnte aber wegen Abwesenheit in Ausübung eines öffentlichen Amtes nicht angeklagt werden (Sueton, Divus Iulius 23, 1; Sueton, Nero 2, 2).

Caesars Gegner warteten aber auf eine Gelegenheit für eine Anklage, wenn Caesars Amtszeit endete.

Man verdächtigte ihn, sich zum König von Rom machen zu wollen und damit die Verfassung Roms untergraben zu wollen. Er war vielen zu mächtig geworden.