Was darf man tun wenn die Heizungen im Winter nicht funktionieren?

3 Antworten

§ 535 (1) BGB: Der Vermieter ist zur Instandhaltung verpflichtet, wenn die Mietwohnung einen Mangel aufweist, der deren Gebrauch einschränkt oder gar nicht zulässt.

§ 536 (1) BGB: Der Mieter kann die Miete für die Zeit der geminderten Tauglichkeit der Mietwohnung angemessen mindern, vorausgesetzt, er hat den Schaden/Mangel dem Vermieter zeitnah und nachweisbar gemeldet und ist nicht für die Schadensursache verantwortlich.

Die Inhalte der §§ sind hier sinngemäß wiedergegeben. Die Mietminderung kann also mit Abgabe der Mangelmeldung beginnen und endet mit Beseitigung des Mangels.

Heizungsausfall muss der Mieter keinen Tag seiner Mietzeit hinnehmen. Führt die Mietminderung nicht zum Erfolg (Mangel beseitigt), kann der Mieter den Vermieter auf Instandsetzung der Mietsache verklagen.


envtim 
Beitragsersteller
 23.11.2024, 11:40

Ist der Schadenersatz hierbei nur durch eine Mietminderung zu erlangen? Und kann man diese auch ohne Anwalt durchsetzen?

Es gibt hierzu kein Schriftverkehr

Gerhart  23.11.2024, 13:21
@envtim

Demnächst steht Anfang Dezember die Mietzahlung wieder an. Da wird einfach die Miete rückwirkend um 80% gekürzt und der Vermieter darüber informiert. Dazu brauchst du keinen Anwalt. Ersatzweise erwirbt deine Mutter ein Elekroheizer und ein Messgerät zur Zwischenschaltung, damit der Stromverbrauch festgestellt werden kann. Über diesen Kauf ist der Vermieter zu informieren. Die Kosten sind von der Miete im Januar abzuziehen siehe auch § 536a BGB. Die laufenden Kosten des zusätzlichen Stromverbrauches werden auch zum Abzug von der Miete gebracht.

Wenn die Heizung im Winter nicht funktioniert kann man die Miete im Extremfall auf 0 kürzen.

Auf die Idee den Vermieter auf Herstellung des ordnungsgemäßen Zustands zu verklagen kommt nur der, der nicht weiß, dass die erste mündliche Verhandlung dann auf Ostern stattfinden wird.

Ersatzvornahme bei der Zentralheizung ist schwer zu organisieren. Zum Beispiel haben Mieter in der Regel noch nicht einmal den Schlüssel zum Zentralheizungsraum.

Wie soll denn die Hausverwaltung einen konkreten Termin überhaupt zusagen? Hängt doch von den Handwerkern ab und die gibt es kaum derzeit. Alle sind voll ausgebucht.


envtim 
Beitragsersteller
 23.11.2024, 11:36

Mag ja sein aber die Verwaltung bietet auch keine Alternativlösungen an. Die Heizung ist seit dem 2.10 ausgefallen. Heute ist der 23.11

Wir haben draußen Minus Temperaturen

Frist setzen bis 1.12. zur Behebung mit Androhung von Mietkürzung aber schriftlich und mit Einschreiben und mit ruhigem Ton,nicht unhöflich!


envtim 
Beitragsersteller
 22.11.2024, 23:41

Und in der Zwischenzeit?

Ich hab gelesen, dass man das im Winter maximal 4-5 Tage hinnehmen muss. Allerdings weiß ich jetzt nicht, wie wahrhaftig diese Aussage ist