Was darf das Jugendamt und was nicht?
Hallo leider haben ich und eine bekannte von mir das Jugendamt am Hals und auch die Lebenshilfe
sie aufgrund ihres Exfreundes und ich aufgrund lügen die jemand über mich und meinen Freund verbreitet haben unsere Babys haben keinen großen alters unterschied, wir beiden waren, bis vor kurzem noch in einer Pkip Gruppe die 1x in der Woche früh morgens war
diese war in einem sehr kleinen Raum und nicht ganz so wie man es vom Pkip kennt
wir beide haben uns dazu entschieden unsere Kinder Später nicht in den Kinderraten/Kita zu stecken (gleich geht bestimmt wieder die Diskussion los) wir müssen beide 1x in der Woche zu einem Treff wo unsere Kinder gewogen und gemessen werden und an einem anderen Tag in der Woche kommt immer jemand von der Lebenshilfe zu uns nach Hause bei mir an einem anderen Tag als bei meiner bekannten und das auch sehr früh der Treff ist eher Mittags jedoch müssen wir immer Pünktlich dort sein und auch immer an dem Tag, in dem die Lebenshilfe 1x in der Woche kommt zu Hause sein da unser Pkip Kurs fast zu Ende ist sollen wir vom Jugendamt aus uns A einen neuen Suchen, oder B an bestimmten Tagen von 08:00 – 10:00 zu so einem Treff/Café was von der Lebenshilfe geführt wird das ist auch eine Art Treff für Mütter mit Kindern da wir aber beides nicht wollen, da Pkip Kurse auch nicht gerade günstig sind und die Kinder sich mehr oder wenig nicht mit den anderen Beschäftigen und mehr zu den Eltern geht als zu den anderen Babys und diese sich bloß anstarren und gerade das Kind meiner bekannten die mehr oder wenig sehr oft am Heulen ist, und zu so etwas nie Lust hat. Kommen wir nun zu der eigentlichen Frage darf das Jugendamt uns dazu zwingen ich meine ja das Recht auf Erziehung liegt bei den Eltern gesetzlich und wir fühlen uns da sehr überwacht.
8 Antworten
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Meistens ist es nicht das Jugendamt, sondern die komplett blöden Kitas wie zum Beispiel die katholischen die schon genügend Dreck am stecken haben. Aber ich bin auch der Meinung das viele Sachen geprüft werden müssen, aber auch wenn alles ok ist nach ca. 3 Monaten mal wieder Ruhe einkehren sollte. Die sollen sich lieber um Kinder kümmern die es nötig haben. Habe das Thema mit den ASD Mitarbeitern gehabt, alle nur Panne im Gehirn ! Keiner weiß so richtig was der andere tut. Meine Anwältin hat das den mit mir übers Gericht geklärt und selbst der Richter war der Meinung das die ASD Mitarbeiter sehr viel Schulungsbedarf haben und so nicht mit Menschen umgehen dürfen. Wie im Zuchthaus.
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Das Jugendamt ist nicht blöd, es hat ständig mit Menschen zu tun, die es austricksen wollen, ihrem Kind schaden und es nicht einsehen, und Menschen die nicht kapieren, dass sie Hilfe brauchen. Die dann z.B. nicht einsehen, warum ihr Kind die Frühförderung der Lebenshilfe braucht. Die Mitarbeiter des Jugendamtes haben daher einen sehr schweren Beruf mit viel Verantwortung für Kinder, deren Eltern nicht oder auch nur bedingt erziehungsfähig sind. Diese Kinder haben, wenn ihnen nicht geholfen wird, oft ein schweres Leben vor sich, mangelnde Förderung im Kleinkindalter, kaputte Schulkarrieren, Förderschulen, keine Ausbildung und Armut. Die Mitarbeiter kämpfen oft vergeblich, weil die Eltern dieser Kinder auch schon solche Karrieren hinter sich haben und wenig einsichtig sind, wenn sie z.B. auf die Idee kommen, ihr Kind nicht in einen Kindergarten geben zu wollen, da fängt das Unglück der Kinder schon an. Ich weiß, wovon ich rede, ic habe jahrzehntelang mit solchen Eltern und Kindern zu tun gehabt und deren Leben begleitet und versucht, zu retten was noch zu retten war.
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Dann geht ihr eben einmal wöchentlich zur Gewichtskontrolle. Eventuell klappt das auch beim Kinderarzt.
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Ja, das darf das Jugendamt.
Die Überwachung ist zum Wohl eurer Kinder. Wenn keine Auffälligkeiten vorliegen, wird sich das Jugendamt von alleine irgendwann verabschieden
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Grundsätzlich stellt sich mir die Frage, warum ihr eine ( sozialpädagogische ) Familienhilfe bekommt. Die fällt ja nicht vom Himmel - und muss begründet sein. Was also ist vorgefallen bzw. wurde von Dir behauptet?
Warum einmal wöchentlich wiegen, wenn dein Kind ein normales Durchschnittsgewicht hat?
Pekip und eine Ablehnung eines Kindergartenbesuches halte ich für eher widersprüchlich.
Zudem den Kindergartenbesuch kannst Du ab 3 + nicht verweigern, wenn Du auf Leistungen nach SGB II abgewiesen bist.
Ansonsten steht es Dir frei, dich ratsuchend an einen Fachanwalt für Familienrecht zu wenden.
Wir werden 2x in der Woche überwacht da wir 1x dort von der Lebenshilfe Zuhause besucht werden
und ein anderes mal in der Woche zu ein Treff müssen, wo die Lebenshilfe anwesend ist, beim Arzt wollen diese auch immer anwesend sein, aber dies haben wir nun auch abgelehnt da es Vertraulich ist und der Arzt ja seine Schweigepflicht hat und wir nicht dazu gezwungen sind alles denen zu Erzählen