Jugendamt bei Fahrerflucht?
Einer Bekannten droht eine verurteilung weger fahrerflucht. Sie ist noch 21 und hat ein Kind. Hat das dann was mit dem Jugendamt zu tun? Bzw wenn noch die Jugendgerichtshilfe in ihrem Alter dazu kommen würde?
LG
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Hatte Sie das Kind dabei und ist wenn Sie es dabei hate, dem Kind was passiert?
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Nein das Kind hat damit nichts zu tun. Sie ist Aleinerziehend. Hatte wie ich eine Vorgeschichte mit Depressionen. Deshalb macht sie sich Sorgen
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Dann passiert nichts..
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Sie war sich halt nicht sicher ob das noch zum jugendgericht geht der Fall weger dem Alter (21)
3 Antworten
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In der regel nicht.
Außer sie hat das Kind dabei gefährdet.
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Ahhh ok.
Also wenn ich beim Ausparken einem Auto einen Kratzer reinfahre und abhaue, gefährde ich das Kind also? Wie soll das gehen?
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Nein dann gefährdet man das Kind natürlich nicht. Es geht ja um das Jugendamt was beim Jugendgericht ja dazu kommt. Man muss seine ganze Geschichte darstellen eventuell auch die Vergangenheit (wo man eventuell eine Strafe durch psychische Erkrankung mildern kann) und da würde dann das Jugendamt davon mitbekommen wenn man Mutter ist
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Mit 21 gibts keine Verhandlung vor dem Jugendgericht, bzw. Jugendstrafe. Und demnach auch keine Jugendgerichtshilfe. Das geht nur bis 21 und wenn man über 18 ist, auch nur, wenn man nicht als reif genug gilt.
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Da hast du dich verlesen:
Grundsätzlich ist das Jugendstrafrecht aber auch bei Heranwachsenden (von 18 bis einschließlich 20 Jahren) anwendbar. Dabei kommt es in dieser Altersstufe jedoch auf eine Einzelfallentscheidung an. Bei dieser muss geklärt werden, ob der Heranwachsende noch einem Jugendlichen gleichsteht. Spätestens wenn die Tat jedoch nach dem 21. Geburtstag begangen wurde, ist Jugendstrafrecht nicht mehr anwendbar sondern ausschließlich Erwachsenenstrafrecht.https://www.anwalt.de/rechtstipps/jugendstrafrecht-fuer-wen-sind-die-regelungen-des-jgg-anwendbar_061765.html
noch einer: https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22429/jugendstrafrecht
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Danke für den link.
Ziemlich verwirrend das Thema. Lese überall unter anderem (18-21) dachte da ist man mit 21 eingeschlossen
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Keine Ahnung, wo du das liest, ich hab das so nicht googeln können. Letzlich heißt es ja bis 21 nicht mit 21. Das ist natürlich sehr ungenau und mißverständlich. Mit 21 ist jedenfalls Schluss mit Jugendstrafrecht.
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Bezüglich ihres Kindes muss sie dichter Gedanken deswegen machen, wenn sie in den Knast kommt.
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![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
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Ist ein klein Schaden gewesen. Laut ihrem Anwalt höchstens 2 mal 30 Tagessätze
Wo hat man bitte beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort sein Kind gefährdet????