Kann ich mit meinen beiden Kindern zurück in unseren Heimatland umziehen, wenn sie in eine Wohngruppe wegen Jugendamt sind?

5 Antworten

Ein Anrecht darauf hast du erst, wenn deine Kinder das 18. Lebensjahr volendet haben und selbst entscheiden.

Du kannst jederzeit einen Antrag auf Rückführung beim Familiengericht stellen.

Die Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Umstände, die zu der Unterbringung ins Wohnheim gefüht haben mittlerweile geändert haben.

Sobald das Aufenthaltsbestimmungsrecht wieder bei dir ist, kannst du das Land mit den Kindern verlassen.

die kinder wurden dir nicht umsonst weg genommen und leben im heim. du kannst die kinder selbstverständlich nirgendwo hin mitnehmen. du kannst hinziehen wo du möchtest


SydDeus 
Beitragsersteller
 10.01.2023, 04:26

Was passiert da wenn man ohne Abklärung ins Sommerferien losfährt? Wenn man in ein anderen Land it, ist es tatsäschlich so das das Sozialdiesnt nicht mehr für deine Familie zuständig ist, nicht? Was kann das Jugendamt dagegen machen?

amica631  10.01.2023, 04:27
@SydDeus

wenn du versuchst die kinder zu entführen, wirst du angezeigt werden und die kinder wird man suchen und zurückführen. du kommst dann vor gericht

SydDeus 
Beitragsersteller
 10.01.2023, 04:31
@amica631

Meine Kinder wollen selber zuruck ins Heimatland umziehen. Zuruck zur Familie und so.

amica631  10.01.2023, 04:32
@SydDeus

das können sie auch ab 18. bis dahin bleiben sie im heim und wie es aussieht manipulierst du die kinder

Belliwell  10.01.2023, 08:05
@SydDeus

Sind die Kinder zur verabredeten Zeit nicht in der Wohngruppe wird eine Anzeige geschaltet und die Polizei die an Bahnhöfe, Häfen und Flughäfen arbeitet werden informiert und an Grenzübergängen werden verstärkt Autos mit Kindern/Jugendlichen kontrolliert.

Du solltest das nicht machen. Es hat einen Grund warum die Kinder weg mussten.

Zum ersten, die Kinder sind nicht wegen dem Jugendamt in der Wohngruppe, sondern weil bei euch etwas nicht gerade läuft bzw gelaufen ist, einfach so werden Kinder also nicht in Obhut genommen, zumal da auch das Familiengericht ein Wörtchen mitzureden hat.

Einfach die Kinder ins Ausland nehmen, weil sie vermutlich nicht mit den dortigen Regeln klar kommen ist also keine Lösung und ihr als Eltern solltet dezent kooperativer sein und euch mehr mit dem Jugendamt, der Wohngruppe und mit einem Anwalt auseinandersetzen.

Wenn ihr Pech habt wird euch das noch weiter den Hals brechen und ihr könnt euch den Umgang samt Sorgerecht komplett an die Mütze stecken.

Sachen wie in den Urlaub fahren ist ebenfalls vorher abzuklären.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 14 Jahre Verh. (19 Jahre insgesamt liiert) & 2 eigene Kinder

Musst du mit dem Jugendamt klären, ob sie in der Wohngruppe verbleiben müssen oder ob es evtl. eine andere Lösung gibt oder ob sie wieder zu dir zurück können.

Das hat ja wohl Gründe wenn man dir die Kinder weg nimmt..wenn du einfach abhaust und sie dich kriegen wird es schlimmer als jetzt