5 Antworten

Ich fahre mein lebenlang mit Fahrrädern, eBike ohne Straßenzulassung auf der Straße und Gehweg und es passiert nichts. Selten kann es passieren das man verwarnt wird, oder Strafzettel bekommt. Das selbe gilt auch für eScooter ohne Straßenzulassung. Nur auf der Straße muss man mit dem eScooter aufpassen, da eine versicherungspflicht hier in Deutschland gilt.

Gehweg und Radweg ist keine Straße und somit ausgeschlossen. Der Gehweg ist immer verboten egal ob mit Straßenzulassung oder nicht. Keine Straßenzulassung heißt keine Straßenzulassung. eBike, eScooter ohne Straßenzulassung bedeutet nicht das man damit nur auf Privatgelände fahren kann. Selbstverständlich kann man damit durch Wald, Berglandschaft, Gelände, Radwege fahren. Was hier erzählt wird ist Blödsinn. Ihr liest zu viel bei Onkel Google. In der Realität, gelten die Gesetze nur, wenn man andere Fahrer oder Bürger gefährdet.

Falls man mit dem Teil auf der öffentlichen Straße (dazu gehören auch Radwege, Gehwege, im Regelfall auch noch der Supermarktparkplatz) erwischt wird, darf man einer Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtvericherungsgesetz entgegen sehen.

Man kann mit ca. einem Monatsgehalt Strafe rechnen, 3 Punkte bei Flensburg, gegebenenfalls Probezeitmaßnahmen, und wenn man gerade den Führerschein machen möchte, kann man die Prüfung erst nach Abschluss des Verfahrens ablegen.

Also: Finger weg von dem Ding, es sei denn, man hat ein eigenes Gelände, auf dem man damit fahren möchte.

Oder ist mit "Straßenzulassung" auch wirklich die Straße gemeint?

Geh- und Radwege sind auch Teil der Straße. Auf deinem Grundstück darfst du mit dem Rad fahren, im öffentlichen verkehrsraum nicht.

Steht bei real doch dabei: nur auf (befriedetem) Privatgelände erlaubt. Oder ggf. im Ausland.

Keine Straßenzulassung heißt keine Zulassung, weder auf dem Bürgersteig, noch auf der Straße.
Das sagt doch dieser Begriff aus...