Was bedeutet dieser text über führerschein?
was genau soll es heißen?:
Gemäß einem Erlass werden alle in den Zeitraum zwischen dem 13.03.2020 und dem 31.12.2020 fallenden Fristablaufdaten (nach § 18 Absatz 2 und nach § 22 Absatz 5 FeV) jeweils vom bisherigen Ablaufdatum um 6 Monate verlängert.
5 Antworten
Alle Ablaufdaten in dem Zeitraum werden verlängert.
Alle Fristabläufe werden um 6 Monate verlängert, die in diesen Zeitraum fallen.
Der entsprechende Text lautet in §18.2:
(2) Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit. Der Zeitraum zwischen Abschluss der praktischen Prüfung oder — wenn keine praktische Prüfung erforderlich ist — zwischen Abschluss der theoretischen Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins darf zwei Jahre nicht überschreiten. Andernfalls verliert die gesamte Prüfung ihre Gültigkeit.
Das heißt dann z. B.: Du hast die theoretische Prüfung bestanden und müsstest jetzt zwischen dem 13.03.2020 und dem 31.12.2020 deine praktische Prüfun machen, damit die theoretische nicht verfällt.
Da kannst du dir jetzt 6 Monate länger Zeit lassen.
Das steht aber nicht auf einem Führerschein drauf, oder?
Generell heißt das, das der Tüv automatisch die Prüfaufträge in dem Zeitraum um 6 Monate verlängert.
Wenn deine Frist zwischen dem 13.03. und dem 31.12. 2020
abläuft, wird sie um 6 Monate verlängert, sie läuft also erst
ein halbes Jahr später ab.