Was bedeutet das "einschlägig" bei Vorbestraft?

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Dass es schon eine Vorstrafe wegen einer vergleichbaren Tat gibt. In diesem Fall kann es auf eine Verurteilung als Wiederholungstäter hinauslaufen.

Bereits wegen desselben Delikts verurteilt.

In ähnlicher Deliktart bereits vor dem Gericht gestanden.