Was bedeutet das "einschlägig" bei Vorbestraft?
Was bedeutet nicht einschlägig?
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Dass es schon eine Vorstrafe wegen einer vergleichbaren Tat gibt. In diesem Fall kann es auf eine Verurteilung als Wiederholungstäter hinauslaufen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/PatrickLassan/1444745058_nmmslarge.jpg?v=1444745058000)
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Ein Straftäter, der sich wegen desselben Deliktes mehrfach strafbar macht, bezeichnet man vielmehr als "einschlägig vorbestraft".
https://www.dahag.de/c/ratgeber/strafrecht/vorstrafenregister/wiederholungstaeter
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https://www.duden.de/rechtschreibung/einschlaegig
zu einem bestimmten Gebiet oder Fach gehörend, dafür zutreffend
Wer einschlägig vorbestraft ist, hat mehrere ähnliche Straftaten begangen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Bereits wegen desselben Delikts verurteilt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/CommanderRiker/1629617955468_nmmslarge__184_160_177_177_962426d565fcbae60ca991614e6627d6.jpg?v=1629617956000)
In ähnlicher Deliktart bereits vor dem Gericht gestanden.