Was bedeutet das "einschlägig" bei Vorbestraft?
Was bedeutet nicht einschlägig?
6 Antworten
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Dass es schon eine Vorstrafe wegen einer vergleichbaren Tat gibt. In diesem Fall kann es auf eine Verurteilung als Wiederholungstäter hinauslaufen.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Ein Straftäter, der sich wegen desselben Deliktes mehrfach strafbar macht, bezeichnet man vielmehr als "einschlägig vorbestraft".
https://www.dahag.de/c/ratgeber/strafrecht/vorstrafenregister/wiederholungstaeter
https://www.duden.de/rechtschreibung/einschlaegig
zu einem bestimmten Gebiet oder Fach gehörend, dafür zutreffend
Wer einschlägig vorbestraft ist, hat mehrere ähnliche Straftaten begangen.
Bereits wegen desselben Delikts verurteilt.
In ähnlicher Deliktart bereits vor dem Gericht gestanden.