eine einschlägige und mindestens fünfjährige Berufserfahrungwas bedeutet das?

6 Antworten

na, das was da steht. Wenn also eine Stelle als Koch ausgeschrieben wird, wo einschlägige - also zu dem Beruf passend - Berufserfahrung verlangt wird, nützt es dir nichts, wenn du als Berufserfahrung Architekt angibst. 

Wenn ein Architekt gesucht wird, nützt dir die Berufserfahrung als Koch nichts. 

Das bedeutet, dass du mindestens fünf Jahre Erfahrung in einem Beruf haben sollst, der mit dem, für den du dich bewirbst, auch etwas zu tun hat.

"einschlägig" bedeutet, dass du in einem Beruf tätig gewesen sein musst, der zu dem Bereich oder der Branche gehört, bei der du dich bewirbst, und nicht irgendwas anderes.

Einschlägig bedeutet so viel wie: "Fachbezogen", das du also tatsächlich hauptsächlich in den relevanten Bereichen tätig warst.

Einschlägig bedeutet, eine Erfahrung in genau diesem Beruf. Und zwar 5 Jahre lang.