Was bedeutet beim Führerschein "ersatzlos eingezogen"?

5 Antworten

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Das heißt das du dein Führerschein nicht mehr wieder bekommst und den Ersatzlos verloren hast,weil wegen Gefährdung im straßenvehrkehr.

da müsste ein Neuer Kurs her für Führerscheinprüfung.


jabberwocky666 
Beitragsersteller
 19.11.2019, 16:08

Ja, so hatte ich das auch gedacht. Da ich nicht wußte, was sich hinter "ersatzlos eingezogen" genau verbirgt, habe ich nach ein paar Monaten einfach einen neuen Führerschein beantragt und gedacht, dass die mir dann schon sagen, was dafür alles zu tun sei. Nach einer Woche kam dann auch tatsächlich Post vom Landratsamt. Darin stand, dass ich meinen neuen Führerschein auf dem Amt abholen könne. Das habe ich dann auch schnell gemacht ohne mich zu beschweren :D

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So um die Zeit, hatte ich auch mal "den Lappen" weg. mit 0,8... Nachdem ich wieder nüchtern war, durfte ich den wieder abholen und erst mal weiter fahren.

Irgendwann kam dann mal das Briefchen, in welchem Zeitraum ich den FS für 4 Wochen abgeben muß. nach den 4 Wochen hatte ich den ohne Umschweife wieder und seitdem keinen Vorfall mehr. Bei Dir wird das nicht so einfach gewesen sein?

Das Problem ist dass da die Begrifflichkeiten unscharf sind, mir gefällt das auch nicht. Man sollte immer sauber zwischen der Urkunde (die ja auch verloren gehen kann) und dem Verwaltungsakt der Erteilung der Fahrerlaubnis differenzieren, leider geschieht das im Recht der Bundesrepublik Deutschland nicht sauber. Sonst eigentlich in allen Rechtsgebieten schon ...

Auch wenn ich den Führerschein schon viele Jahre wiederhabe, wüßte ich doch gerne, was ich im Normalfall hätte machen müssen, um diesen wieder zu erhalten.

Im Normalfall hättest du ab 1,6 Promille eine 6-monatige (Drogen-Delike 12 Monate)Vekehrs-Therapie und eine erfolgreiche MPU gemacht haben müssen.

Das schreibt der Gesetzgeber so vor.

Warum ist das bei dir nicht der Fall gewesen???


DerBayer80  12.11.2019, 05:16

Weil der Vorfall 1990 war und da noch ganz andere Grenzen und Gesetzte gegolten haben

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heurekaforyou  12.11.2019, 20:12
@DerBayer80

Ist das so? - Wie waren denn 1990 die Promillie-Grenzen und welche Gesetze waren 1990 Pro-Säufer?

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heurekaforyou  12.11.2019, 21:43
@DerBayer80

Weshalb behauptest du permanent Dinge, die einfach nicht stimmen?

1953 wurde erstmals ein Grenzwert von 1,5 Promille festgelegt.

1966 hatte der BGH in einem aufsehenerregenden Urteil die Promille-Grenze von 1,5 auf 1,3 herabgesetzt. Schon damals aber waren sich Rechtsgelehrte und Mediziner einig, daß die absolute Fahruntüchtigkeit bei etwa ein Promille liegt

Du erinnerst dich an die Frage?

Ich war in meiner Stammkneipe und bin mit 1,8 Promille in eine Polizeikontrolle gefahren.

Fazit:

1,8 Promille waren bereits 1953 weit über der zulässigen Promille-Grenze

Am 14. Juni 1973 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz über die höchstzulässige Grenze der Alkoholkonzentration bei Benutzung von Kraftfahrzeugen auf 0,8 Promille und 2001 wurde die Grenze auf 0,5 Promille gesenkt.

FAKT IST:

  • 1990 lag der Grenzwert bei 0,8 Promille! - Stimmst du mir zu?
  • 1990 wurde - nach eigener Aussage der Probandin ein Wert von 1,8 Promille festgestellt.

Hier spricht man bereits von antrainiertem Trinkverhalten.

Und da willst du mir erzählen, dass es ohne MPU den Lappen zurück gab ???

Im Leben nicht!!
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Einfach Dich an die Gesetze halten. Was sonst?

Der Einzug hat eine bestimmte Dauer und Bedingungen zu Rückgabe oder Erteilung einen neue Fahrerlaubnis werden auch dabei erlautert. Einfach tun was vorgesehen ist.