Warum werden Kinderwagen immer mit in den Laden geschoben?

14 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Alternative wäre, zu Hause lassen für die Zeit des Einkaufs. Muss ein Kind wirklich 24 / 7 beaufsichtigt sein und darf nicht mal eine halbe Stunde oder 1 Stunde alleine sein?

Die elterliche Aufsichtspflicht betrifft die Sorge für das Kind und dessen Vermögen bis zur Volljährigkeit, also dem 18. Geburtstag. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist festgehalten, dass Eltern ihren Schutzbefohlenen gegenüber in der Pflicht stehen, sie zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen. (§§ 1626 – 1698b BGB)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren mit Kindern und Jugendlichen
Muss ein Kind wirklich 24 / 7 beaufsichtigt sein und darf nicht mal eine halbe Stunde oder 1 Stunde alleine sein?

klar, wenn das Kind alt genug ist, kann man es durchaus auch mal alleine lassen! Aber ein Kind im Kinderwagenalter ist sicherlich nicht alt genug!

wirklich nur 2 Minuten oder so, und hat trotzdem den Wagen direkt vor sich her geschoben.

was soll sie den sonst machen? Das Kind mit Wagen draußen stehen lassen und riskieren, dass das Kind entführt wird? Ja, so was kommt leider auch vor. Oder das Kind aufwendig aus dem Wagen holen? Du sagst ja selber, dass es nur 2 min waren.

Was genau ist denn dein Problem?

Du kannst ein Kind im Kinderwagenalter nicht mal eben ne Stunde alleine zu Hause lassen, weil du einkaufen gehst. Das fällt unter Versetzung der Aufsichtspflicht und ist strafbar.

Man lässt sein Kind auch nicht wie einen Hund vor dem Geschäft stehen. Das ist grob respektlos dem Kind gegenüber.
Und meine Kinder machen nie Theater beim Einkaufen. Die wissen genau was sie bekommen, bzw was sie nehmen dürfen. Da gibt es keinen Grund für Theater.

Muss ein Kind wirklich 24 / 7 beaufsichtigt sein und darf nicht mal eine halbe Stunde oder 1 Stunde alleine sein?

Ja muss es und nein darf nicht. Nennt sich Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn du das Kind alleine daheim lässt. So lange nichts passiert kein Problem, aber wehe es passiert etwas.

Bezügl. Kinderwagen hast du dir die Antwort ja schon selbst gegeben.

Kinder, vor allem dann wenn sie noch nicht im Schulalter sind:

  • dürfen nicht unbeaufsichtigt alleine daheim bleiben. Nicht mal für "ich spring eben gegenüber in den Supermarkt um fürs Wochenende einzukaufen".
  • müssen deshalb mitgenommen werden, wenn man niemanden hat der in der Zwischenzeit auf das kleine Kind aufpassen kann. Geschwister die nur wenig älter sind als das zu beaufsichtigende Kind zählen nicht als "Babysitter" bzw. Aufsichtspersonen.

Ein Kind darf auch nicht alleine im Auto auf dem Supermarktparkplatz "warten". Weder im Hochsommer noch zu anderen Jahreszeiten. Passiert "da dann was", ist man als Elternteil dran.

Das mit dem switchen vom Kinderwagen/ Buggy zum Einkaufswagen.... und zurück... ist so ne Sache für sich. Manchmal sinnvoll, manchmal extremst unpraktisch für das Elternteil und das beteiligte Kind.

Ich hab oft genug den Buggy vor dem Geschäft stehen gelassen. Aber als mein Nachwuchs noch viel jünger war, wurd der "kleinere" Kinderwagen durchs Geschäft geschoben - einfach "weil". Das Kleinstkind bis Kindergartenkind im Korb des EInkaufswagens .... das wär jetzt absolut keine gute Wahl.

Edit: Kinderwagen zusammen mit Kind vor dem Laden stehen lassen.... egal ob vor dem Bäcker oder vor dem Supermarkt oder Café, Friseur, sonstiges... das geht nicht.