warum werden hunde eingeschläfert wenn die jemanden tot beißen? es ist ja nicht der hund schuld es

23 Antworten

Ich finde es auch schrecklich, wie der neueste Fall zeigt, hat ein Huskymischling ein Baby totgebissen. Warum...weil die Eltern so blöd waren und nicht nach dachten. Sie haben den Hund mit dem Kind alleine gelssen.

In vielen Fällen ist es ein Erziehungsfehler oder Aufsichtsfehler den der MENSCH begeht und nicht der Hund.

Ich persönlich finde es schrecklich, dass Hunde wegen solchen "Vergehen" meist eingeschläfert werden, obwohl in fast allen Fällen der Mensch schuld ist.

Ein Hund ist ein Tier und kein Mensch! Daran sollte man immer denken. Holt sich ein Mensch einen Hund, so muss es für gute Erziehung sorgen, dass es Hund keine Gefahr darstellt. Für alles was der Hund tut ist der Mensch verantwortlich.

Weil es leider so ist Tiere bekommen keine 2Chance,man sieht nur die Tat des Tieres aber nicht das warum.

Man sollte Menschen die Tiere dazu veranlassen zur Rechenschaft ziehen und nicht das Tier kan nichts dafür.

Wenn du den Vorfall von Heute damit meinst, dass 4 Listenhunde ein kleines Mädchen tot gebissen haben und der Uroma das Gesicht zerfetzt haben, finde ich es richtig! Die Hunde kannten das Kind und die Uroma. Die Hundewaren auch nicht bei der Behörde gemeldet. Man sollte in solch einer Situation bitte nicht mit den Tieren Mitleid haben, sondern bitte mit den Opfern. Was meinst du wie es nun der Mutter und dem Vater geht? Was meinst du wie Entstellt nun die Uroma aussehen wird? Würde es dir gefallen mit solch einem Gesicht rum zu laufen? Was würdest du machen, wenn es deine Tochter gewesen wäre? Würdest du sagen, " Die Tiere können nichts dafür"! Ich bin nun selber Hundebesitzerin, aber diese Entscheidung war vollkommen richitg. LG spieli


BlackCloud  23.05.2010, 08:45

Witzig - typisch Medien - ich hab gelesen, dass die Uroma nur Bissverletzungen an den Armen hat, nicht im Gesicht. Jeder schreibt was anderes. Fakt ist: ob Hunde tot oder nicht, die Tante wird ewig mit Schuldgefühlen zu tun haben.

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spieli  23.05.2010, 11:15
@BlackCloud

Nein, es ist Gesicht und Arm. Die Uroma wird nun ihr Lebenlang entstellt sein. LG spieli

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Wenn, dann sind die schuld, die den Hund falsch erzogen haben. Oder meinst du, der Einjährige, der bei uns letzes Jahr von Papas Hund getötet wurde hat ihn provoziert?

Da man die Besitzer aber wohl kaum einschläfern lassen kann macht mans mit dem Hund, damit der wenigstens keinen weiteren Schaden anrichtet.


lady93 
Beitragsersteller
 23.05.2010, 00:11

man kann menschen einschläfern wenn man die in narkose setzt und irgendwas mir den schläuchen vertauscht hab ich letztens im horrorfilm gesehen

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Zeobit  23.05.2010, 00:14
@lady93

Man kann Menschen auch "einschläfern", indem man ihnen ganz einfach wie den Hunden die richtige Spritze gibt, aber darum gehts ja nicht.

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lady93 
Beitragsersteller
 23.05.2010, 00:15
@Zeobit

ja ich würd lieber den mensch einschläfern als das tier

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BlackCloud  23.05.2010, 08:39
@lady93

Oder meinst du, der Einjährige, der bei uns letzes Jahr von Papas Hund getötet wurde hat ihn provoziert?

Provokation müsste man dafür erläutern. Ein einjähriges Kind reagiert oftmals unerwartet und der Hund interpretiert es falsch. Es mangelt oftmals am Erziehung des Hundes und an der Erziehung der Eltern, die versäumen dem Kind beizubringen, dass der Hund ein Lebewesen ist, mit dem man nicht alles machen kann.

Ich hab Hunde getroffen, die von 4 Jährigen die Ohren getackert bekamen, weil die Eltern das Kind unbeaufsichtigt mit dem Hund liessen und dem Kind nicht klar war, was es dort tut. Im Endeffekt war es der Hund, der dafür bestraft wurde, nur weil er sich dagegen wehrte.

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Diese Tiere werden eingeschläfert da der Mensch unfähig ist sich die eigene Schuld einzugestehen und statt dessen schon immer irgendeine Gruppe stellvertretend verfolgte. Der Hund kann sich dieser Willkür nicht entziehen. Warum so meine Frage ändert der Gesetzgeber denn nicht grundlegend etwas in Bezug auf die Hundehaltung? Weshalb wird, vor allem zum Schutz der Hunde nicht ein zwingend erbringbarer Sachkundenachweis als Voraussetzung zur Zucht und Anschaffung des Hundes eingeführt?Weshalb geht man denn nicht strikt nach den Vorgaben des Tierschutzgesetzes? Es geht um Geld, so einfach ist das. Würden Hunde zwingend einen Wesenstest absolvierenn müssen, der Halter einen Sachkundenachweis erbringen, würde die ganze Problematik dieser Rasselisten in der jetzigen pauschalisierten Weise wegfallen. Also weniger nachgewiesen auffällige Hunde ergibt weniger Einnahmen, weniger Einnahmen will man jedoch vermeiden und deshalb wird sich in diesem Land nie etwas ändern.


spieli  23.05.2010, 00:55

Diese 4 Listenhunde brauchten einen Sachkundenachweis. Nur die Besitzerin ist dem nicht nachgekommen! Die Schuld hat die Besitzerin zugegeben, immerhin war es die Tante des Kindes.Auch sie wird nun mit Schuldgefühlen zu kämpfen haben. Es ist richtig, für die Erziehung der Hunde ist der Menswch verantwortlich, doch so bald ein Kind tot gebissen wird oder ein Mensch aufs übelste Entstellt wird durch einen Hund, und da ist es egal welcher Rasse, gehört der Hund eingeschläfert.

LG spieli

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Arco01  23.05.2010, 01:55
@spieli

Da Thüringen über keine Rasseliste verfügt stellt sich die Frage ob diese Hunde wirklich einen Wesenstest brauchten.Darf ich Dich datauf aufmerksam machen das jener DSH/Husky Mischling getestet wurde, er wurde als nicht auffällig bewertet und inzwischen, ohne die Vorgeschichte preiszugeben weitervermittelt.Doch kommen wir zu diesem Fall. Für mich ist es nicht nachvollziehbar das Du hier damit argumentierst das die Besitzerin mit Schuldgefühlen zu kämpfen hat. Das war/ist eine fahrlässige Tötung durch mangelnde Aufsichtspföicht. Ich bin sehr gespannt ob es zu einer Verhandlung kommt und wie das Urteil ausfallen wird. Jeder Mensch welcher durch Fahrlässigkeit den Tot eines anderen Menschen verursacht wird sein Leben lang Schuldgefühle empfinden. In der Regel werden ansonsten jedoch andere, höhere Strafen verhängt. Insofern Hunde einbezogen sind und getötet wurden erscheint es für mich immer als ob für die Justiz dadurch ein Teil der Schuld getilgt sei.

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BlackCloud  23.05.2010, 08:49
@Arco01

spieli ... meine Hündin liebt zwar jeden Menschen, aber sie hat in ihrer Vergangenheit Hunde angegriffen, ja ich glaube sogar, getötet - weil der Besitzer es so wollte. Ich hatte die Aufgabe mit diesem Hund zu arbeiten, sodass er vermittelt werden kann, man gab ihr eine zweite Chance. Ich habe sie genutzt und siehe da, ich habe erfolgreich mit ihr einen Wesenstest gemacht und die Prüferin sagte wortwörtlich zu mir "Sie haben alles an der Leine, aber mit Sicherheit keinen Kampfhund" - und dabei hat sie tatsächlich gegen andere Hunde gekämpft!

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spieli  23.05.2010, 21:37
@BlackCloud

Wir reden hier nicht von Hundenkämpfen, wir reden hier davon das ein Kind tot gebissen worden ist und ein Mensch böse entstellt. Was meinst wie es für die Angehörigen aussieht, wenn man sagt "man muß den Tieren eine Chance geben."Sorry, Menschen die einen Menschen umbringen kommen in den Knast, in Amerika gibt es dafür teilweise die Todesstrafe. Wie geschrieben, der Mensch ist für die Erziehung verantwortlich, ohne wenn und aber, aber nicht wenn es darum geht, wenn Kinder oder Menschen Todgebissen werden. Sorry, solche Hunde müßen eingeschläfert werden. Ich schreibe es nun nochmal"Stell dir bitte vor es wäre deine Tochter!" Würdest du dafür plädieren den Hunden eine Chance zu geben? Ich, selbst Hundebesitzerin, sage ganz klar "NEIN". LG spieli

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spieli  23.05.2010, 21:55
@Arco01

Arco01 ich habe geschrieben, "Die Schuld hat die Besitzerin zugegeben". Und na klar wird sie mit Schuldgefühlen zu kämpfen haben. Und die Staatsanwaltschaft hat auch schon Klage gegen sie eingereicht. Und zu dem Husky. Auch da, sorry, bin ich der Meinung, gehört der Hund eingeschläfert. Da ist mir die Rasse vollkommen egal, sobald ein Mensch/Kind getötet wird von einem Hund, gehört der Hund eingeschläfert. Ich schreibe es nun dir auch nochmal"Stell dir vor es wäre dein Kind!". Du kommst und siehst wie ein Hund dein Kind im Maul hat. Sehr angenehmer Anblick. Würdest du dann auch sagen, "Ja ich gebe dem armen Hund nochmal eine Chance". LG spieli

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BlackCloud  24.05.2010, 01:30
@spieli

Wir reden hier nicht von Hundenkämpfen, wir reden hier davon das ein Kind tot gebissen worden ist und ein Mensch böse entstellt

Richtig. Das ist ein Unterschied. Aber böse Zungen sagen, wenn mein Hund mit Hundekämpfen angefangen hat, wird er auch irgendwann Menschen anfallen. Also könnte man ihn ja auch direkt einschläfern lassen - quasi vorbeugen, denn es könnte ja passieren - wenn es dem nach ginge, werden mit Sicherheit irgendwann alle Hunde von der Bildfläche verschwunden sein. Aber vllt. hören dann endlich mal diese Disskussionen auf.

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Arco01  24.05.2010, 09:25
@spieli

Ich kann Deine Meinung zu dieser Thematik nachvollziehen und gestehe sie Dir auch uneingeschränkt zu. Was ich jedoch nicht nachzuvollziehen in der Lage bin ist die völlig unterschiedliche Verhaltensweise der staatlichen Stellen zu diesem Thema. Durch die Verfahrensweise im Fall des Huskys hat die Legislative dieses Landes doch eingestanden das keine zwingend erwiesene weitere Gefährdung der Öffentlichkeit nach solch einem Vorfall besteht. Es wurde eine amtstierärztliche Begutachtung des Huskys vorgenommen und keine Auffälligkeit festgestellt. Dann wurde der Hund ohne explizieten Verweis auf die Vorgeschichte vermittelt. spieli, versuch bitte einmal,ohne jegliche emotionale Einspielung diese Fakten zu werten. Es fehlt doch eindeutig eine durchgängige Verfahrensweise, Pit und Co. kommen sofort weg und bei solch einem Hund wird geprüft. Entweder alle diesbezüglichen Tiere ohne Prüfung weg, oder jeden Einzelfall prüfen. Da ist eine sehr unterschiedliche Verhaltensweise festzustellen und das ist nicht akzeptabel. Ebensowenig war es akzeptabel der Lebensgefährtin des Hundehalters im Fall Volkan den weiteren Besitz von Hunden zu gestatten, sie war letztendlich in die Abrichtungsgeschehnisse involviert. Die Verwässserung der deutschen Gerichtsbarkeit, das faktisch nachgewiesene unterschiedliche Vorgehen bedingt durch die Bewertung des Ansehens der in den Fall verwickelten Hunde, das ist der Punkt auf welchen ich hinweisen möchte.Unter Gerichtsbarkeit solltest Du in diesem Fall das über Leben und Tot, bzw. lebenslange Verbringung in ein Tierheim entscheidende Gutachten was ja einem Urteil gleichzusetzen ist verstehen. Und zu den Urteilen welche nach solchen Geschehnissen gesprochen werden, die sind, bitte informier Dich diesbezüglich, lächerlich und völlig unangemessen.

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Arco01  24.05.2010, 09:28
@spieli

Teil 2 Kommt hier wirklich eine Bewertung als Fahrlässigkeit überhaupt in Frage? Ich sage NEIN. Die Gefahr welche durch diese Unterlassung der Aufsichtspflicht besteht ist bekannt, leider viel zu ausreichend nachgewiesen worden durch all die Fälle der letzten Jahre. Wer also der Aufsichtspflicht nicht folge leistet handelt bewusst, kann nicht behaupten die Gefahr nicht zu kennen. Es wird also im Bereich der "Tatwaffen" radikal vorgegangen und beim Täter kommt die liberale Schiene, auch das ist nicht akzeptabel.Der Hund ist de facto das Tatwerkzeug, der Mensch der Täter, das dürfen wir bitte nicht ausser Beachtung lassen. Bitte verzeih mir die nun folgende Abschweifung in Deinen Arbeitsbereich, schwererziehbare Jugendliche kommen in der Regel mit der Justiz in Konflikt,da gibt es Fälle mit 20 und mehr polizeilichen Eintragungen und doch bist Du hier der Meinung da sei eine Therapierbarkeit vorhanden, da ist man in den USA ganz anderer Auffassung. Bezugnehmend auf Deinen Verweis auf die USA und die dort teilweise vorhandene Todesstrafe.

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