Warum sind so viele Menschen obdachlos?
13 Antworten
Die Obdachlosen in Deutschland haben diesen Weg in der Regel selbst gewählt. Es gibt sowohl Notunterkünfte als auch die Möglichkeit eine Wohnung vom Staat finanzieren zu lassen.
Die Obdachlosen, die tagsüber auf den Straßen sitzen haben es sich entweder selbst ausgesucht oder gehören zu der Bettelmafia.
Soll man diese Leute etwas in Kliniken fixieren damit sie nicht auf der Straße leben?
Es ist in der Tat "selbstgewählt". Jeder bekommt Hilfe, der sie anfordert. Es ist eher ein Problem, dass viele auch mit gewisser Überforderung nicht wissen, wo und wie sie Hilfe bekommen oder dass sie Probleme zu spät eingestehen.
Klar ist das selten eine bewusste Entscheidung, auf der Strasse zu leben. Irgendwann geben solche Menschen auch einfach auf. Aber es ist nicht alles fremdbestimmt.
Sorry, aber das ist Bullshit.
Dass der Staat "die Wohnung finanziert", heisst nicht, dass er dir eine zur Verfügung stellt...die muss man erst mal finden!
"Der Staat" muss dir eine zur Verfügung stellen. Und wenn er keine Bezahlbare findet, muss er dir eine größere zur Verfügung stellen. Man muss halt damit leben, ggf. etwas weiter weg unterzukommen oder - wie hier richtig steht - erst mal mit einem Zimmer in einer Notunterkunft leben. Tatsächlich gibt es ausreichend Plätze.
... in denen Sozialarbeiter sind, die einem weiter helfen (wenn man das will)
Tut er in Form von Obdachlosenunterkünften.
Es gibt übrigens keine gesetzliche Verpflichtung, dass dir "der Staat" eine Unterkunft stellt!
Das Grundgesetz kennt kein explizites Recht auf Wohnen.
Eine Ausnahme gilt jedoch in Bezug auf die Sicherung des Existenzminimums bei Hilfsbedürftigkeit. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt aus dem Sozialstaatsprinzip in Verbindung mit der Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Dieses Grundrecht umfasst u.a. einen Anspruch auf Unterkunft. Das wiederum ist in den Verfassungen der Länder niedergelegt.
Zusammenstellung der landesverfassungsrechtlichen Bestimmungen zum Recht auf Wohnen
Art. 106 Verfassung des Freistaates Bayern
„(1) Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung. (2) Die Förderung des Baues billiger Volkswohnungen ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden.“
Art. 28 Abs. 1 Verfassung von Berlin
„(1) Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum. Das Land fördert die Schaffung und Erhaltung von angemessenem Wohnraum, insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen, sowie die Bildung von Wohnungseigentum.“
Art. 47 Verfassung des Landes Brandenburg
„(1) Das Land ist verpflichtet, im Rahmen seiner Kräfte für die Verwirklichung des Rechts auf eine angemessene Wohnung zu sorgen, insbesondere durch Förderung von Wohneigentum, durch Maßnahmen des sozialen Wohnungsbaus, durch Mieterschutz und Mietzuschüsse.
u.v.m., nachzulesen HIER
NUR:
Ein derartiger Anspruch ist nicht justitiabel (einklagbar).
Es gibt übrigens keine gesetzliche Verpflichtung, dass dir "der Staat" eine Unterkunft stellt!
Doch. Die gibt es. In den Weiten des SGB verankert.
Das Grundgesetz kennt kein explizites Recht auf Wohnen.
Die Gesetze bestehen nicht nur aus dem Grundgesetz oder einer Verfassung. Es ist aber nicht nur Artikel 1 betroffen.
Ein derartiger Anspruch ist nicht justitiabel (einklagbar).
Doch. Ist es. Die Polizei hat den Auftrag, Obdachlosigkeit zu beseitigen. Der Gedankengang ist etwas merkwürdig auf den ersten Blick, aber es geht darum, dass Obdachlose eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen. Zweiter Ansatzpunkt ist der grundsätzliche Anspruch aus SGB, dass entsprechend die Miete übernommen wird, sollte man nicht selbst dazu in der Lage sein. Besondere Notlagen sind in SGB XII behandelt.
Zwar mag der Weg, die Tatenlosigkeit der Polizei anzuklagen bzw. die Tat der Polizei zu erzwingen der komplexere sein, aber er ist möglich. Deutlich einfacher ist die Möglichkeit, es über das SGB einzuklagen.
Wieder falsch.
Das SGB regelt nicht die "verpflichtende Bezahlung". Es regelt, wie bei einem Leistungsanspruch auf ALG2, Kinderzuschlag etc die Kosten der Unterkunft zu berechnen/zu werten sind.
Ich zitiere aus § 22 SGB 2: Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt...
Daraus ergibt sich keine Verpflichtung für den Staat, Wohnraum zur Verfügung zu stellen!
Angeblicher Kenner? Ich bearbeite Kinderzuschlaganträge, deren rechtsgrundlagen auch im SGB 2 liegen.
zu den von dir genannten §§:
§ 67 SGB XII LeistungsberechtigtePersonen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. =>Gemeint sind Barleistungen!
§ 68 SGB XII Umfang der Leistungen(1) Die Leistungen umfassen alle Maßnahmen, die notwendig sind, um die Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten, insbesondere Beratung und persönliche Betreuung für die Leistungsberechtigten und ihre Angehörigen, Hilfen zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes sowie Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung. => Ambulante Hilfe als Einzelfallhilfe ist die systematische Unterstützung und Begleitung von Personen. In den Fachberatungsstellen für Wohnungsnotfälle und Prävention findet neben der Beratung zur Sicherung der Wohnung, Unterstützung bei der Existenzsicherung, Gesundheitsfürsorge und beim Umgang mit Ämtern und Behörden statt. Daneben zählen zu den ambulanten Angeboten solche, die in Verbindung mit „Wohnen“ stehen wie z.B.
Betreutes Übergangswohnen,
Ambulant betreutes Wohnen,
Nachgehende Hilfe, betreutes Einzelwohnen,
Betreutes Gruppenwohnen,
Betreutes Gruppenwohnen für ehemals Drogenabhängige. (Quelle) => auch hier kein Wort von einer gesetzlichen Verpflichtung des Staates zur generellen Wohnraumbeschaffung.
§ 69 SGB XII VerordnungsermächtigungDas Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Bestimmungen über die Abgrenzung des Personenkreises nach § 67 sowie über Art und Umfang der Maßnahmen nach § 68 Abs. 1 erlassen. => Mir ist keine solche Rechtsverodrnung bekannt!
Dass der Job im ÖD in der Sachbearbeitung (bei mir Familienkasse, Kinderzuschlag) in deinen Augen eine Märchenwelt ist, zeigt mir nur eines:
DU hast keinerlei belastbare Quellen für deine Behauptungen.
DU hast keinerlei belastbare Quellen für deine Behauptungen.
Du bist echt ein komischer Vogel.
Urteil: Hartz-IV-Empfänger hat Recht auf eine Wohnung - WELT
Es gibt unzählige solcher Urteile, in denen Obdachlose durchaus das Ganze einklagen konnten. Diese Urteile zeigen exakt eines: Entweder kennst du dich exakt 0 aus oder du lügst.
Du darfst nun gerne das letzte Wort haben.
DU hast den Vorgang nicht gelesen. Dabei ging es nämlich darum, dass das JC die Kosten der Unterkunft nicht richtig berechnet hat. Es geht also um die Übernahme der Kosten.
Das hat NICHTS damit zu tun, dass der Staat, wie du ja behauptest, "gesetzlich verpflichtet wäre, eine Wohnung zu vermitteln".
Dabei ging es nämlich darum, dass das JC die Kosten der Unterkunft nicht richtig berechnet hat.
Schon lustig, dass du mir vorwirfst, nicht richtig zu lesen, selbst aber absurde Lügen verbreitest.
Im Artikel steht deutlich drin, dass das Jobcenter nur die Obdachlosenunterkunft bezahlen wollte und nicht die Wohnung. Er hat geklagt, dass das Jobcenter ihm die Wohnung zu bezahlen hat und hat gewonnen.
Damit ist nachgewiesen, dass es möglich ist, diesen Anspruch vor Gericht einzuklagen.
Das hat NICHTS damit zu tun, dass der Staat, wie du ja behauptest, "gesetzlich verpflichtet wäre, eine Wohnung zu vermitteln".
Mein lieber Lügner. Wo exakt habe ich denn geschrieben, dass der Staat verpflichtet wäre, eine Wohnung zu vermitteln? Dieses Wort habe ich nie verwendet. Ich habe geschrieben, dass der Staat eine Unterkunft zur Verfügung stellen muss (dazu gehört auch eine Notunterkunft), nicht, dass er Wohnungen zu vermitteln hat.
Du hast dann im Folgenden geleugnet, dass man all dies nicht einklagen könne. Deine absurde Lüge war sogar, dass die Bezahlung nicht eingeklagt werden könne und mit diesem Urteil habe ich bewiesen, dass du lügst.
Siehst du nun ein, dass du keinerlei Ahnung hast und Lügen verbreitest? Willst du hier weiterhin Lügen verbreiten über das, was ich geschrieben habe?
Nun ist wirklich Schluss. Du lebst in einer absurden Traumwelt. Wie gesagt: Du wirst es nicht einsehen.
Zu deinen Lügen gehört, dass du alles weglässt, was ich dazu erläutert habe. Direkt im zweiten Satz steht folgendes:
Man muss halt damit leben, ggf. etwas weiter weg unterzukommen oder - wie hier richtig steht - erst mal mit einem Zimmer in einer Notunterkunft leben.
Es ist schon extrem dreist, wie du mir hier unterstellst, ich hätte irgendwo geschrieben, der Staat habe eine Wohnung zu vermitteln.
Und nun? Lügst du einfach weiter? Es war nett mit solchen Lügnern wie dir zu spielen. Morgen ist wieder unsere Spendenstation offen, da habe ich leider keine Zeit für solche Lügner wie dich. Schönes Leben noch.
Wie können Leute so böse schreiben? Auch im heutigen Deutschland werden hilflose Menschen systematisch zu Tode gefoltert. Hilflose Menschen werden wie Ungeziefer behandelt. Und dazu gehört auch die Obdachlosigkeit.
Ich kenne zig junge Obdachlose, die elendig gestorben sind und teilweise sogar erschlagen wurden. In Heimen und Psychiatrie sterben auch Leute durch Misshandlungen und Falschbehandlungen. Ich könnte die Liste lange fortsetzen, aber das bringt hier nichts. Vielleicht auch Mal Nachrichten gucken oder lesen.
Dein Argument ist also, dass Straftaten passieren? Ja. Das ist so. Und klar ist das gerade für die besonders schlimm, die eigentlich Hilfe brauchen.
Meistens sind harte Schicksalsschläge dafür verantwortlich, dass Menschen sich komplett aufgeben. Meist kommt dann in der Obdachlosigkeit Drogenkonsum hinzu, um das eigene Leid erträglich zu machen. Spätestens dann wollen die meisten garnicht mehr aus ihrem Sumpf kommen. So hart das klingen mag, aber kein Obdachloser muss obdachlos sein wenn er das nicht will.
Gründe liegen meist in der Kindheit dafür, einige Schicksalsschläge. Hat sich ein Mensch erst einmal daran gewöhnt ist es schwer bis unmöglich sich davon wieder zu lösen - der Mensch ist ein Gewohnheitstier und steckt in seinen Verhaltensmustern fest. Daher bekommt man sie auch schlecht von der Straße weg. Wenn man sich mit den Leuten auseinandersetzt und mit ihnen spricht sind das so die Erfahrungen die man mit ihnen macht. Eine Bekannte wurde von ihrer psychisch gestörten Mutter mit 15 auf die Straße gesetzt, sie solle doch zu ihrem Vater der sonst wo ist und lebte einige Zeit auf der Straße - hat aber noch die Kurve bekommen.
Weil wir den Adel abgeschafft haben. Vor 1918 wären sie in die Herrenhäuser als Mitarbeiter aufgenommen worden. Maximal ein paar Wochen, wenn die Schulden zu hoch gewesen wären, in den Schuldturm gekommen.
Obdachlose aber gab es damals keine.
Was für ein hahnebüchener Unsinn !
Bettler, Obdachlose, Landstreicher, Unstete hat es zu allen Zeiten gegeben und auch vor 1918 haben "Herrenhäuser" keine Landstreicher "als Mitarbeiter eingestellt".
Es gab auch vor 1918 Gesetze gegen Landstreicher. Die hätte es ohne Obdachlose nicht gegeben.
Das genau ist ein Irrglaube. Nein, die gab es nicht. Und Landstreicher waren etwas vollkommen anderes. Das waren Kleinkriminelle, die von Hof zu Hof zogen und dort einfach Hühner, etc. klauten.
Weil sie sich dafür entschieden haben, oder such einfach nicht in der Lage sehen, eine Wohnung zu finden, für die anschließend das Jobcenter die Miete übernimmt.
Es ist alles andere als Selbstgewählt. Wenn man psychisch krank ist wählt man nicht selbst, oder zumindest nicht rational. Das so darzustellen halte ich für menschenfeindlich.